Hallo bin saz und will mir für anstehende Lehrgänge einen Laptop zulegen. Meine Frage ist jetzt ob ich den über den BFD bezuschussen lassen kann??
Ich geh mal stark davon aus nein.
Papier und Kugelschreiber sind für Notitzen weitaus preiswerter.
Aber ich hab die Info bekommen, dass du deinen Laptop von der Steuer über 3 Jahre absetzen kannst. Brauchst nur irgendwie ne Bestätigung von deinem Spieß, dass du ihn dienstlich benötigst. Auskunft ist von nem OSg ausm GeZi^^
Für IT Gerät gilt mittlerweile eine 4-jährige Abschreibungsfrist.
Die bestätigung vom Spieß brauchst du nichmal. Funktioniert auch so.
Über den Spieß wird es so eine Bestätigung wohl kaum geben ,da ein privater Rechner dienstlich nicht erforderlich ist.
Erst recht wenn man bedenkt, welch großer Wert auf IT-Sicherheit gelegt wird (gelegt werden sollte) und die Nutzung von privaten Programmen und Dateien auf Dienstrechnern und umgekehrt verboten ist.
Zitat von: dadschke am 28. Mai 2011, 14:49:06
Aber ich hab die Info bekommen, dass du deinen Laptop von der Steuer über 3 Jahre absetzen kannst. Brauchst nur irgendwie ne Bestätigung von deinem Spieß, dass du ihn dienstlich benötigst. Auskunft ist von nem OSg ausm GeZi^^
Jaaaa, klaaaar, na dann .... Und er OStGefr sind Sie?
Ich hau mich inne Ecke. :D
Ja, es besteht die Möglichkaeit, dass der BFD in seltenen Fällen einen Zuschuss zahlt. Allerdings nicht einfach für einen x-beliebigen Lehrgang, sondern dann wenn du dich z.B. in einer durch den BFD geförderten Vollzeitmaßnahme befindest. Plus noch ein paar weiterer Bedingungen. Da müsste ich morgen aber nochmal im Büro schauen.
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat
Zitat von: dadschke am 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat
Da würde das das Posting von TazD als wesentlich verlässlicher einstufen ;)
Zitat von: snake99 am 31. Mai 2011, 08:09:40
Zitat von: dadschke am 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat
Da würde das das Posting von TazD als wesentlich verlässlicher einstufen ;)
Ist der auch OStGefr? :D
Nein, ist er nicht. :D
So, nach Recherche im Büro kommt folgendes:
"Für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die auf der Grundlage der §§ 4 oder 5 Soldatenversorgungsgesetz gefördert werden, kann ein Zuschuss oder können mehrere Zuschüsse im Zusammenhang mit der Nutzung eines Personalcomputers (PC) als Lernhilfs-mittel von insgesamt bis zu 650 € gewährt werden.
.....
Für jeden Tag des Bewilligungszeitraums einer Maßnahme wird ein pauschaler Zuschuss von 1,30 € gewährt."
Quelle:
PSZ III 5 – Az 37-68-02/04-1/350001
Für alle Details empfehle ich die Verbindungsaufnahme mit dem BFD-Berater.