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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Höni am 31. Mai 2011, 09:04:26

Titel: ZAW Altenpflege
Beitrag von: Höni am 31. Mai 2011, 09:04:26
Guten Morgen,

da mir noch nie jemand sagen konnte, warum ich über die ZAW 3 Jahre (2003-2006) zivil zum Altenpfleger ausgebildet wurde, möchte ich es hier nochmal probieren, in der Hoffnung auf eine klare Aussage.




Gruß
Titel: Re:ZAW Altenpflege
Beitrag von: ulli76 am 31. Mai 2011, 09:09:02
Wusste gar nicht, dass es so eine ZAW überhaupt gibt. Musste mal deinen Perser fragen.
Titel: Re:ZAW Altenpflege
Beitrag von: Höni am 31. Mai 2011, 09:16:15
S1 und ZAW BetrFw wurden unter anderem gefragt, aber eine richtige Erklärung wusste keiner.
Titel: Re:ZAW Altenpflege
Beitrag von: KlausP am 31. Mai 2011, 09:31:54
Dann fragen Sie einfach mal Ihren zuständigen Bearbeiter bei der SDBw, die Kontaktdaten zu ihm dürften Sie auf dem SDBw-Begrüßungsschreiben erhalten haben. In welcher Laufbahn sind Sie denn und was ist Ihre vorgesehene Verwendung nach der ZAW?
Titel: Re:ZAW Altenpflege
Beitrag von: Höni am 31. Mai 2011, 09:49:18
Ich war damals SaZ8 als ich 2002 auf dem UffzLehrg das Schreiben bekam, dass mir über die ZAW ein med. Eingangsberuf gewährt wird.
Bevor ich dann die ZAW antrat, musste ich vorher noch den SaZ12 unterschreiben bzgl. Restdienstzeit. In meinem jugendlichen Leichtsinn dachte ich, dass ich nach der ZAW den Feldwebelantrag stellen könnte. Dies war aber nicht so, es kamen dann Aussagen z.B. Sie sind schon zu alt bzw. Sie haben keinen Assistenzberuf erlernt um Fw im SanDst zu werden. Eine Verwendung wurde nicht angegeben. Nach der ZAW wurde meine Dienststelle geschlossen und ein Diestposten im Stabsdienst angeboten.
Titel: Re:ZAW Altenpflege
Beitrag von: Schamane am 31. Mai 2011, 18:12:28
Das beruht darauf, dass wer Feldwebel im SanDst werden will einen medizinischen Eingangsberuf benötigt. Für was ein Spiess und der S1 - Feldwebel und einige andere mehr medizinische Berufe haben müssen wird mir zwar immer verschlossen bleiben aber so sind die Mühlen der Bundeswehr.
Die Altenpflege gilt als medizinischer Assistenzberuf und somit erfüllt der Soldat die formalen Voraussetzungen für die Feldwebellaufbahn.  Doch wenn sie die Wahl hätten einen Kranken oder einen Altenpfleger zu verlängern wen würden sie nehmen?