Hallo zusammen,
Also zu meinem Problem war Saz 04,2004-2008
hatte Munition Daheim (Manöver ca.50 Schuss) wurde mit einer Geldstrafe von 50 Tagesätzen zu je 50€ Verurteilt (1500€) so jetzt wollte ich Wiedereinsteller machen wie siehts jetzt damit aus?!! möglich/nicht möglich Geldstrafe ist 30 Tage alt.
VITA Bundeswehr sehr gut....
Die Bundeswehr hat von einer Strafe abgesehen, also nur Staatsanwaltschaft hat mich Angezeigt.
Bitte keinen Dummen sprüche etc.....
Bitte mehr um Hilfe und um Rat danke im Voraus
MFG SG a.D
(http://www.eblogx.com/images/smilies/50.gif)
Vorbestraft, noch dazu Munitionsvorfall, sieht ganz schlecht aus.
Widerrechtliche Aneignung von Munition kommt überhaupt nicht gut...
Munitionsdifferenzen sind unter bestimmten, weit gefassten Voraussetzungen, Besondere Vorkommnisse. Und wenn ein Diebstahl von Munition im Raum steht, dann muss der zuständige DV diese Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgeben. Das sehen die Vorschriften so vor, lieber Fragensteller. Und dass die Bundeswehr nach der vom Gericht verhängten Strafe nicht selbst noch im Sinne einer Disziplinarmaßnahme tätig wurde, hat nichts damit zu tun, dass der Fall damit für sie endgültig abgeschlossen ist.
Denn das, was Sie taten, ist ein Vertrauensverlust, und wenn kein Vertrauen vorhanden ist, warum sollte der Dienstherr bei einer früheren Straftat gegen ihn selbst daran interessiert sein, Sie wieder einzustellen? Zumal die Angelegenheit bei einer erneuten Bewerbung im ZNwG dem Rechtsberater vorgelegt wird und ein objektives Einstellungshindernis vorliegt...
Also sieht des ganz schlecht für mich aus... Jung Dumm selber schuld....auch wenn geständig....
ok danke vill klappts ja doch noch irgendwie
was ist mit der Objektiven... gemeint ?!!
d.h. man kann das nicht so oder so sehen wenn man will ("Könnte ein Einstellungshindernis sein, muss aber nicht") sondern es ist einfach so ("Ist ein Einstellungshindernis, basta") ;)
Also mir ist klar das Unwissenheit nicht vor strafe schütz....
aber der (Mun.diebstahl was er ja leider ist) war nicht beabsichtigt.... habe ich auch so Ausgesagt und wurde Protokolliert etc.... jetzt lese ich Vorbestraft ist man erst ab 91 Tagessätzen ??!!!
Was könnte man tun ???!!!!!!!!
Gespräch mit dem Wehrdienstberater suchen - der kann das abklären.
@XxxxX
Wenn sie es genau wissen wollen würde ich vorschlagen, dass sie einen WDB aufsuchen, um die Angelegenheit mit ihm zu besprechen. Wichtig hierbei, erzählen sie ihm ALLES und verschweigen sie NICHTS!
Bringen sie dazu ggf. noch Dokumente mit. Vielleicht kann er die Frage, ob eine Bewerbung überhaupt noch bearbeitet würde, zeitnah mit einem kleinen Anruf bei einem Rechtsberater klären.
Meine bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Bw bei Vorkommnissen mit Munition nicht mit sich reden lässt. Es wurden sogar schon Soldaten sehr schnell via §55 SG vorzeitig aus dem Dienst entlassen, weil sie glaubhaft versehentlich ein paar Patronen Manöver Mun im Spind (also in der Kaserne) hatten.
Edit:
Schlammtreiber war schneller :)
Also keine Chance. egal was man macht Richtig ???!!!
ist doch sch....
Aber als Reservist ist alles kein Prob. an Wehrübungen teilnehmen etc.. komisch ...
Naja was soll man tun ich red mal mit dem Wehrdienstberater....
danke für die Hilfe......... Horidoo....
Zitat von: XxxxX am 01. Juni 2011, 09:47:01
Also keine Chance. egal was man macht Richtig ???!!!
Diese Aussage hat hier niemand in der Form getätigt. Kontaktieren sie einen WDB, danach werden sie schlauer sein.
Na dann werde ich mal am 14.06. beichten gehen schon wieder :(
... ok
Tausend dank für eure Antworten und Hilfestellungen...
Nicht wirklich getätigt ;) guter witz die Aussage :/
naja hoffen wir das beste...
das die BW beide Augen zudrückt :-\ und einen Guten, Hochmotivierten, Leistungsstarken Indianer doch noch die Chance auf Reha gibt ... :D
Zitat50 Tagesätzen zu je 50€ Verurteilt (1500€)
sind das nicht eigentlich 2500€? Oder wurde die Strafe noch abgemildert?
Wir haben hier ja nicht geschrieben, dass es unmöglich ist, sondern dass es ziemlich schlecht aussieht.
Und diese Einschätzung ergibt sich aus der gesammelten Dienstzeit von einigen Jahrzehnten.
Nein 1500€
wurde als Kavaliersdelikt gesehen
Ulli 76: wie heisst es so schön erfahrung kann man nicht kaufen ;)
Es gibt Anbahnungsgebiete in deutschen Städten, da kann man sich was Erfahrenes kaufen - aber das war´s dann auch schon.
Zitat von: XxxxX am 01. Juni 2011, 10:12:22
Nein 1500€
wurde als Kavaliersdelikt gesehen
Zitathatte Munition Daheim (Manöver ca.50 Schuss) wurde mit einer Geldstrafe von 50 Tagesätzen zu je 50€ Verurteilt (1500€)
Also bei mir sind 50 Tagessätze X 50 € nach wie vor 2500 €.
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 10:15:11
Es gibt Anbahnungsgebiete in deutschen Städten, da kann man sich was Erfahrenes kaufen - aber das war´s dann auch schon.
;D ;D ;D
Ach Klaus, jetzt sei doch mal nicht so kleinlich wegen der Rechnerei. ;)
Na ja, 30 Tagessätze oder 50 Tagessätze sind schon ein Unterschied, nicht nur bei der Gesamtsumme. Kann ja sein, dass er sich dabei geirrt hat,
Naja auf jedenfall muss ich 1500€ zahlen und es wurde als Kavaliersdelikt gesehen von Zivi seite aus...
wie die BW das sieht erfahre ich am 14.06. bei meinem gespräch WDB
So hab nochmal nachgeschaut es sind 30X 50 € teuer genug... und wenn des auch noch meine Planungen streicht dann ist das eh Unbezahlbar... :( ....
Zitat von: XxxxX am 01. Juni 2011, 10:48:07
... und wenn des auch noch meine Planungen streicht dann ist das eh Unbezahlbar... :( ....
Ein Menschenleben ist unbezahlbar, aber eine mögliche Ablehnung bei einer Bewerbung um Wiedereinstellung werden sie sicherlich überleben ;)
Zitat von: snake99 am 01. Juni 2011, 10:52:19
Ein Menschenleben ist unbezahlbar
Es sei denn man hat circa anderthalb Millionen flüssig, das reicht laut TU Darmstadt ;D
http://de.wikipedia.org/wiki/Wert_eines_Menschenlebens
Lieber XxxX, wir reden hier von Wahrscheinlichkeiten - und genau um die Einschätzung dieser Wahrscheinlichkeiten haben Sie uns gebeten.
Ich sehe allerdings schwarz dafür, dass der WDB irgendetwas ad hoc mit dem zuständigen Rechtsberater "seines" ZNwG klären kann. So, wie ich die Arbeitsweise dieser Damen und Herren kenne, geben die - richtigerweise - nur Aussagen, wenn sie einen Vorgang auf dem Tisch haben. Und hierfür müsste erst einmal eine Bewerbung vorliegen, aufgrund der andere Bearbeiter im ZNwG entsprechende Vorgänge "zusammentragen" und ihm vorlegen - denn er ist das letzte Glied in der Kette, bevor ein Bewerber eine Absage oder Einladung zugeschickt bekommt.
Soll heißen: Eine auch nur annähernd verbindliche Auskunft wird auch der WDB nicht bekommen und unserem Fragesteller mitteilen können...
Ich danke euch noch vielmals für die leider nicht so Rosigen Nachrichten.... :'(
aber es hat mir sehr geholfen jetzt bin ich Bilde und gib einfach mein Bestes und versuche es einfach....
In diesem Sinne
"Lebe als tapferer Mensch; und wenn sich das Schicksal gegen dich wendet, begegne ihm mit einem tapferen Herzen." - Cicero"
Zitat von: XxxxX am 01. Juni 2011, 11:43:05
"Lebe als tapferer Mensch; und wenn sich das Schicksal gegen dich wendet, begegne ihm mit einem tapferen Herzen." - Cicero"
Cicero wurde übrigens
auf der Flucht getötet, nur so am Rande erwähnt ;D
Sicher sicher ....
aber er hat auch gesagt:
"Unter den Waffen schweigen die Gesetze"
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Er hat sicher auch mal gesagt "reich mir bitte das Olivenöl", aber das hat genau so wenig Bezug zur Forderung nach persönlichem Mut angesichts schicksalhafter Bedrohung wie eine Definition des Kriegszustandes als juristische Grauzone ;)
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 12:04:07
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Nun, er hat damit sicherlich auch gemeint: "Unter der Munition schweigen die Gesetze." ::)
Naja eigentlich nicht viel...
Ich versuche es mal so....
...der Mut des einfach Soldaten kennt keine Gesetze oder Grenzen, denn die Waffen sprechen ihre eigene Sprache und fordern ihren Tribut..........
kann man das so sagen ???? :-\
Zitat von: Andi am 01. Juni 2011, 12:09:30
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 12:04:07
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Nun, er hat damit sicherlich auch gemeint: "Unter der Munition schweigen die Gesetze." ::)
der ist nicht schlecht .... :)
Das hieße, die Forderung nach Mut gilt nicht im Gefecht oder Krieg weil dort andere Gesetze gelten?
Das wäre die wahrscheinlich übelste Fehlinterpretation von "inter arma enim silent leges" die ich je gehört habe :D
Zitat von: Peter am 01. Juni 2011, 08:45:23
(http://www.eblogx.com/images/smilies/50.gif)
Bist du Hellseher?
Nein, er war nur hungrig ;)
Das Problem sind doch hier gar nicht Straftat oder Strafmaß; richtig blöd ist, dass der Geschädigte der Tat der potentielle zkünftige Arbeitgeber werden soll. Und jetzt einmal ehrlich: Wer stellt einen ein, der ihn vorher noch einmal "bestohlen" (untechnisch, ja ich weiß, dass es eine Unterschlagung war) hat? Ich sicher nicht.
Aber: Versuchen kann man es. Man muss aber mit der - wahrscheinlich abschlägigen - Antwort leben können. Schließlich wurde man zu seiner Tat - so dämlich sie auch war - nicht gezwungen.
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juni 2011, 12:23:48
Das hieße, die Forderung nach Mut gilt nicht im Gefecht oder Krieg weil dort andere Gesetze gelten?
Das wäre die wahrscheinlich übelste Fehlinterpretation von "inter arma enim silent leges" die ich je gehört habe :D
Eigentlich war das genau andersherum gemeint....... Ehre und Mut im Gefecht ist das höchste gut eines Soldaten im Gefecht...
....Schon wieder einer das daarf doch nicht wahr sein........
Ich bete für jeden einzelnen da unten und ich hoffe das keiner mehr im Blechsarg heimkommt jeder ist einzelne ist zuviel >:( aber einfach abhauen können wir nicht dann währe alles Umsonst gewesen........