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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Bobbycar am 11. Juni 2011, 16:46:46

Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Bobbycar am 11. Juni 2011, 16:46:46
Hallo.
Könnt ihr mir sagen, ab wann und für wen es vieviel trennungsgeld gibt.
Ab 01.01.2012 Saz 12 Stuffz (FA  )
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: apollo98 am 11. Juni 2011, 23:21:57
Keine Sorge, das erfahren Sie noch früh genug in der Einheit
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 11:48:58
Haben sie einen Wohnstand der anerkennbar ist?
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Swen_J am 12. Juni 2011, 14:48:15
hi leute eine frage....

gibt es beim fwdl noch den entfernungszuschlag???

und wenn ja ist das immer noch so das 50 cent pro km und nicht mehr als 204 euro gezahlt werden???
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Bobbycar am 12. Juni 2011, 17:01:23
Weiß ich nicht, wohne mit meiner Freundin seit 5 Jahren zusammen
reicht das
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Megawaldi am 12. Juni 2011, 17:15:30
Wie alt bist ud denn?
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 17:35:54
Das Alter hat nichts damit zu tun wenn man vor dem Dienstantitt den Hausstand hat.
Wenn sie anteilsmäßig im Mietvertrag mit ihrer Feundin zusammen stehn wird es auch nur anteilsmäßig TG geben bis eventuell mal die UKV zugesagt wird.
Wichtig ist das sie mit im Mietvertrag stehn und dieser VOR Dienstantritt besteht.
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Megawaldi am 12. Juni 2011, 17:41:33
Sorry Rollo ich dachte das man bis unter 25 Kasernenplichtig ist. Und somit der Hausstand die Kaserne ist.
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 18:49:04
Ah äh sorry ich muß zurück rudern.
Das könnte sogar stimmen. Hatte ich mich nie drum gekümmert da ich nicht mehr unter 25 Jahre bin.
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Bobbycar am 19. Juli 2011, 12:52:23
jetzt noch ein Versuch :)
Hallo.
Könnt ihr mir sagen, ab wann und für wen es vieviel trennungsgeld gibt.
Ab 01.01.2012 Saz 12 Stuffz (FA  )
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 19. Juli 2011, 12:59:09
Nur dann, wenn Sie einen von der Bundeswehr anerkannten eigenen Hausstand haben.  Wenn Sie noch im "Hotel Mama" wohnen, bekommen Sie kein TG.
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: Andi am 19. Juli 2011, 13:38:22
Zitat von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 17:35:54
Wenn sie anteilsmäßig im Mietvertrag mit ihrer Feundin zusammen stehn wird es auch nur anteilsmäßig TG geben bis eventuell mal die UKV zugesagt wird.

Nein, man muss Hauptmieter sein.
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: xXChris86Xx am 23. Juli 2011, 23:22:34
(babbycar) also wenn sie mehr als 6 Monate in der Wohnung wohnen vor dem dienstantritt dann steht ihnen das zu. Aber sie müssen der Hauptmieter sein zumindestens im Vertrag stehen.. Der tg beträgt 7,23 pro Tag den man in der Kaserne ist, das kann man sich dann aus rechnen weil man den jeden Monat neu einreichen muss. Und was die Kasernen Pflicht angeht geht's nur um die Leute die keine Wohnung haben.. Oder man stellt einen Antrag beim gezi oder Spieß.. Das weiß ich nicht so genau gerade... Ich weiß auch nicht weil sie eine eheliche Gemeinschaft haben könnten sie noch einen Zuschlag bekommen aber kp gerade.. Hoffe konnte helfen..


Wer schreib Fehler findet darf sie behalten. ;)
Titel: Re:Trennungsgeld
Beitrag von: ulli76 am 24. Juli 2011, 10:52:24
Das mit den 6 Monaten ist aber die Regelung für die Zahlung von Miete bei damals GWDL und FWDL.
Man kann sehwohl eine eigene Wohnung haben und kasernenpflichtig sein. Wenn die Wohnung nahe genug an der Dienststelle liegt,kann man einen Antrag  auf Befreiung vom Wohnen in der Kaserene stellen. Adressat für so was ist der Chef, auch wenn die Anträge üblicherweise im Gezi oder beim Spieß abgegeben werden können. (In der AGA und auf bestimmten Lehrgängen nicht möglich, in der Stammeinheit in der Regel kein Problem, da in vielen Kasernen Unterkunftsmangel herrscht und die entsprechenden Einheiten froh um jeden sind, der woanders wohnt.)

Bei Verheirateten gibt´s nochmal Sonderregeln.