Hallo.
Könnt ihr mir sagen, ab wann und für wen es vieviel trennungsgeld gibt.
Ab 01.01.2012 Saz 12 Stuffz (FA )
Keine Sorge, das erfahren Sie noch früh genug in der Einheit
Haben sie einen Wohnstand der anerkennbar ist?
hi leute eine frage....
gibt es beim fwdl noch den entfernungszuschlag???
und wenn ja ist das immer noch so das 50 cent pro km und nicht mehr als 204 euro gezahlt werden???
Weiß ich nicht, wohne mit meiner Freundin seit 5 Jahren zusammen
reicht das
Wie alt bist ud denn?
Das Alter hat nichts damit zu tun wenn man vor dem Dienstantitt den Hausstand hat.
Wenn sie anteilsmäßig im Mietvertrag mit ihrer Feundin zusammen stehn wird es auch nur anteilsmäßig TG geben bis eventuell mal die UKV zugesagt wird.
Wichtig ist das sie mit im Mietvertrag stehn und dieser VOR Dienstantritt besteht.
Sorry Rollo ich dachte das man bis unter 25 Kasernenplichtig ist. Und somit der Hausstand die Kaserne ist.
Ah äh sorry ich muß zurück rudern.
Das könnte sogar stimmen. Hatte ich mich nie drum gekümmert da ich nicht mehr unter 25 Jahre bin.
jetzt noch ein Versuch :)
Hallo.
Könnt ihr mir sagen, ab wann und für wen es vieviel trennungsgeld gibt.
Ab 01.01.2012 Saz 12 Stuffz (FA )
Nur dann, wenn Sie einen von der Bundeswehr anerkannten eigenen Hausstand haben. Wenn Sie noch im "Hotel Mama" wohnen, bekommen Sie kein TG.
Zitat von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 17:35:54
Wenn sie anteilsmäßig im Mietvertrag mit ihrer Feundin zusammen stehn wird es auch nur anteilsmäßig TG geben bis eventuell mal die UKV zugesagt wird.
Nein, man muss Hauptmieter sein.
(babbycar) also wenn sie mehr als 6 Monate in der Wohnung wohnen vor dem dienstantritt dann steht ihnen das zu. Aber sie müssen der Hauptmieter sein zumindestens im Vertrag stehen.. Der tg beträgt 7,23 pro Tag den man in der Kaserne ist, das kann man sich dann aus rechnen weil man den jeden Monat neu einreichen muss. Und was die Kasernen Pflicht angeht geht's nur um die Leute die keine Wohnung haben.. Oder man stellt einen Antrag beim gezi oder Spieß.. Das weiß ich nicht so genau gerade... Ich weiß auch nicht weil sie eine eheliche Gemeinschaft haben könnten sie noch einen Zuschlag bekommen aber kp gerade.. Hoffe konnte helfen..
Wer schreib Fehler findet darf sie behalten. ;)
Das mit den 6 Monaten ist aber die Regelung für die Zahlung von Miete bei damals GWDL und FWDL.
Man kann sehwohl eine eigene Wohnung haben und kasernenpflichtig sein. Wenn die Wohnung nahe genug an der Dienststelle liegt,kann man einen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der Kaserene stellen. Adressat für so was ist der Chef, auch wenn die Anträge üblicherweise im Gezi oder beim Spieß abgegeben werden können. (In der AGA und auf bestimmten Lehrgängen nicht möglich, in der Stammeinheit in der Regel kein Problem, da in vielen Kasernen Unterkunftsmangel herrscht und die entsprechenden Einheiten froh um jeden sind, der woanders wohnt.)
Bei Verheirateten gibt´s nochmal Sonderregeln.