Hallo an Alle
Und zwar habe ich eine Frage. Bekomme ich als SaZ eigentlich auch die Zugfahrkarte bezahlt? oder erhalte ich pro Kilometer einen Zuschlag?
Mit freundlichen Grüßen
Nein.
Also die Hinfahrt bekommst du soweit ich weiß bezahlt, zahlst aber andere Fahrten selbst. Ob es Zuschläge gibt , weiß ich leider nicht.
Im Fall von Dienstreisen (Dienstantritt, Kommandierung im Rahmen eines Lehrgangs, Versetzung etc.) werden die Kosten, meine ich, übernommen, bzw. der Soldat erhält einen entsprechenden Gutschein. Für alle anderen Fahrten muss der Soldat in der Regel selbst aufkommen.
Anders sieht es bei den Wehrdienstleistenden (Ausnahme: Wehrübende) aus, die erhalten einen Bahnberechtigungsausweis, der bei größeren Entfernungen die kostenlose Fahrt zwischen Wohnort und Dienststelle ermöglicht.
Für SAZ gibt es aber meines Wissens nach einen Zuschuss zum Kauf einer Bahncard (50?).
Aber in der Regel werden die Fahrten nicht bezahlt. Der Soldat bekommt schließlich Dienstbezüge, mit denen er sowas bezahlen kann, kann die Fahrten von der Steuer absetzen, zusätzlich wird er beim Umzug an den Dienstort finanziell unterstützt.
Danke Timid für die ausführliche Antwort :-)
Zitat von: Timid am 11. Juni 2011, 17:41:59
Im Fall von Dienstreisen (Dienstantritt, Kommandierung im Rahmen eines Lehrgangs, Versetzung etc.) werden die Kosten, meine ich, übernommen, bzw. der Soldat erhält einen entsprechenden Gutschein. Für alle anderen Fahrten muss der Soldat in der Regel selbst aufkommen.
Anders sieht es bei den Wehrdienstleistenden (Ausnahme: Wehrübende) aus, die erhalten einen Bahnberechtigungsausweis, der bei größeren Entfernungen die kostenlose Fahrt zwischen Wohnort und Dienststelle ermöglicht.
Für SAZ gibt es aber meines Wissens nach einen Zuschuss zum Kauf einer Bahncard (50?).
Aber in der Regel werden die Fahrten nicht bezahlt. Der Soldat bekommt schließlich Dienstbezüge, mit denen er sowas bezahlen kann, kann die Fahrten von der Steuer absetzen, zusätzlich wird er beim Umzug an den Dienstort finanziell unterstützt.
Das ist mein Kenntnisstand und auch die Auskunft meines Refüs:
Zuschuss zum Erwerb der BahnCard
Die Bundeswehr zahlt einen Zuschuss zum Erwerb einer BahnCard 25, 50 oder 100.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
- SaZ bis einschließlich Besoldungsgruppe A6
- verheiratete SaZ der Besoldungsgruppe A7, sofern die Entfernung zwischen Dienstort und gemeldetem Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kaufs der BahnCard mindestens 200 km beträgt
Höhe des Zuschusses
BahnCard 25: die Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard 25 für die 2. Wagenklasse
BahnCard 50: die Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard 50 für die 2. Wagenklasse
BahnCard 100: höchstens bis zur Höhe des Zuschusses, der für die BahnCard 50 gezahlt wird!
Trennungsgeldempfänger
Der volle Preis der BahnCard 25, 50 oder 100 wird erstattet, wenn er mit dem Zeitraum der Maßnahme, für die Trennungsgeld bewilligt wurde, übereinstimmt.
Wehrübende
Wenn sich bei einer Wehrübung von mehr als 12 Tagen Dauer die BahnCard 25 oder 50 für die maximale Anzahl der Familienheimfahrten rechnet, so wird diese ebenfalls voll erstattet.
Ich bin A7 und nicht verheiratet und bekomme trotzdem die Bahncard 50 bezahlt.
Zitat von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 11:47:04
Ich bin A7 und nicht verheiratet und bekomme trotzdem die Bahncard 50 bezahlt.
Aber nicht zu 100 % oder?
Also wenn die Bahncard 50 230€ kostet dann zu 100%.
Aber ich bekomme jetzt beim nächsten TG Antrag eine neue und werde das nochmals prüfen. Letztes Jahr hab ich 230€ bekommen.
Zitat von: Rollo83 am 12. Juni 2011, 12:41:03
Also wenn die Bahncard 50 230€ kostet dann zu 100%.
Aber ich bekomme jetzt beim nächsten TG Antrag eine neue und werde das nochmals prüfen. Letztes Jahr hab ich 230€ bekommen.
Dann wohl zu 100% - Bahncard 50 kostet nämlich 230€
Zitat von: Monguse am 12. Juni 2011, 06:15:46
Trennungsgeldempfänger
Der volle Preis der BahnCard 25, 50 oder 100 wird erstattet, wenn er mit dem Zeitraum der Maßnahme, für die Trennungsgeld bewilligt wurde, übereinstimmt.
Ich kram diesen Thread mal raus...
Ist diese Information noch aktuell? Gilt sie für alle SaZ, oder nur für die zuvor genannten Anspruchsberechtigten?
Gilt es auch im Falle eines Trennungsgeldempfängers, der nicht kommandiert ist, sondern ne anerkannte und berücksichtigte Wohnung hat?