Hallo auch! :D
Ich werde am 2.Sept. 25Jahre und absolviere seit 5Jahren Ersatzdienst bei der Feuerwehr. Habe gehört das ab 1.Juli ein neues Wehrgesetz in Kraft tritt,da kann ich doch eigentlich den Ersatzdienst schmeißen,oder??? ???
MfG Kai
hmm, gute Frage
Was würde denn normalerweise passieren wenn du Ersatzdienst schmeißt, musst du dann volle Zeit zum Bund ?
Hast Du zur damaligen Zeit einen Freistellungsantrag gestellt bzw. ist dieser genehmigt worden?
Wenn ja, so bleibt Deine Verpflichtung zur Dienstleistung von den Änderungen der Einberufungspraxis unberührt!
Richtig.
Wer schon im Dienst steht, den betrifft die Änderung nicht im Geringsten.
;D
Stimme Schlammtreiber zu.
Es gilt das Recht, welches zu Beginn Deines Dienstes (Ersatzdienstes) gültig war!
Rekruten die am 01.04. mit T3 gezogen wurden werden ja auch nicht am 01.07. nach Hause geschickt. :)
Gruß, Juliet
Zitat von: Juliet am 04. Juni 2003, 16:12:02
Stimme Schlammtreiber zu.
Wer tut das nicht ?
;D
Ich! Zumindest nimmer immer..... :P
Alter Miesmacher !
;)
Mit 25 kannst du auf jedenfall noch eingestellt werden.
Melde dich beim KWEA in deiner nähe.
Gruß :)
Kuck dir mal genau deinen Freistellungsantrag an. Wenn ich mich nicht irre steht da sogar was von Geldstrafen drinne wenn du abbrichst.Außerdem die zwei Jahre wirst du ja wohl noch durchhalten!
Wenn der Ersatzdienst abgebrochen wird, ist die Einberufungsgrenze zum Wehrdienst meines Wissens nach bei 27 Jahren, genau wegen solchen Überlegungn. Wenn du es genau wissen möchtest lese es im WPflG nach