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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Kaib am 03. Juni 2003, 22:50:15

Titel: Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: Kaib am 03. Juni 2003, 22:50:15
Hallo auch! :D
Ich werde am 2.Sept. 25Jahre und absolviere seit 5Jahren Ersatzdienst bei der Feuerwehr. Habe gehört das ab 1.Juli ein neues Wehrgesetz in Kraft tritt,da kann ich doch eigentlich den Ersatzdienst schmeißen,oder??? ???
MfG Kai
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: Tycho_400 am 04. Juni 2003, 00:15:05
hmm, gute Frage

Was würde denn normalerweise passieren wenn du Ersatzdienst schmeißt, musst du dann volle Zeit zum Bund ?
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: wadenbeisser am 04. Juni 2003, 05:20:38
Hast Du zur damaligen Zeit einen Freistellungsantrag gestellt bzw. ist dieser genehmigt worden?
Wenn ja, so bleibt Deine Verpflichtung zur Dienstleistung von den Änderungen der Einberufungspraxis unberührt!
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: schlammtreiber am 04. Juni 2003, 07:38:57
Richtig.
Wer schon im Dienst steht, den betrifft die Änderung nicht im Geringsten.

;D
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: Juliet am 04. Juni 2003, 16:12:02
Stimme Schlammtreiber zu.

Es gilt das Recht, welches zu Beginn Deines Dienstes (Ersatzdienstes) gültig war!

Rekruten die am 01.04. mit T3 gezogen wurden werden ja auch nicht am 01.07. nach Hause geschickt. :)

Gruß, Juliet
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: schlammtreiber am 04. Juni 2003, 16:36:05
Zitat von: Juliet am 04. Juni 2003, 16:12:02
Stimme Schlammtreiber zu.

Wer tut das nicht ?
;D
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: wadenbeisser am 05. Juni 2003, 21:24:08
Ich! Zumindest nimmer immer.....  :P
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: schlammtreiber am 06. Juni 2003, 08:49:56
Alter Miesmacher !

;)
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: Vernmeldedienstler am 24. Juni 2003, 10:25:09

Mit 25 kannst du auf jedenfall noch eingestellt werden.

Melde dich beim KWEA in deiner nähe.

Gruß :)
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: Neonatic am 24. Juni 2003, 12:21:40
Kuck dir mal genau deinen Freistellungsantrag an. Wenn ich mich nicht irre steht da sogar was von Geldstrafen drinne wenn du abbrichst.Außerdem die zwei Jahre wirst du ja wohl noch durchhalten!
Titel: Re:Kann ich noch eingezogen werden???
Beitrag von: Sven W. am 30. Juni 2003, 16:22:45
Wenn der Ersatzdienst abgebrochen wird, ist die Einberufungsgrenze zum Wehrdienst meines Wissens nach bei 27 Jahren, genau wegen solchen Überlegungn. Wenn du es genau wissen möchtest lese es im WPflG nach