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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Y-123 am 14. Juni 2011, 17:47:55

Titel: Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Y-123 am 14. Juni 2011, 17:47:55
hi,

ist es legitim 6 Wochen vorm Einsatzbeginn allen Teilen den letzten möglichen Urlaub vorm Einsatz zu verbieten, sofern
diese ihr DSA bis zum Einsatzbeginn nicht bestehen?
An wen wendet man sich da, wenn man zu 100% weiß das X Personen diese Anforderungen nicht pünktlich schaffen und dadurch dann
die letzte gemeinsame Zeit mit ihrer Familie verpassen?

LG

Y-123
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 14. Juni 2011, 17:49:51
An den Vorgesetzten desjenigen, der diesen Befehl erteilt hat.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Helferlein am 14. Juni 2011, 17:57:02
Das nenne ich mal eine harte Entscheidung und ob diese einer Überprüfung in Wege einer Beschwerde stand hält wage ich ganz stark zu bezweifeln. Da in einem solchen Fall der Fürsorgegedanke höher anzusiedeln ist als das DSA, da das DSA wohl kaum die Vorraussetzung für den DP in Afghanistan ist.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: snake99 am 14. Juni 2011, 18:18:14
Sofern es sich tatsächlich so zugetragen hat, halte ich eine Beschwerde gegen die Urlaubssperre ebenfalls für angebracht.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juni 2011, 18:36:42
wobei auf ettlichen dienstposten die fitness mindestens den stand des DSA haben sollten - also könnte hier auch die fürsorge mit vorhanden sein - nur FITTE soldaten in den einsatz zu schicken

das DSA hat ja nur minimalsportliche herrausforderungen

und die 3000 m  im sportanzug joggen sollte man besser als 1000m mit voller ausrüstung maschieren
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 14. Juni 2011, 18:41:53
Bazi, da hast du sicherlich Recht. Wenn der Vorgesetzte allerdings mit so einer Weisung um die Ecke kommt, dann frage ich mich natürlich, wieso seine Soldaten das DSA nicht schon in den ersten 6 Monaten des Jahres ablegen konnten. Wir haben immerhin Mitte Juni und die Einheit wird bestimmt nicht die ganze Zeit ständig auf irgendwelchen Übungsplätzen gewesen sein. Wenn das eine Einzelfallentscheidung wäre, weil ein paar "Patienten" die im Dienstplan gegebene Zeit dafür nicht genutzt haben, ist das eine ganz andere Sache. Aber sozusagen als Kollektivbestrafung? So jedenfalls liest sich das für mich im Moment.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juni 2011, 18:42:48
Zitat
ist es legitim 6 Wochen vorm Einsatzbeginn allen Teilen den letzten möglichen Urlaub vorm Einsatz zu verbieten, sofern
diese ihr DSA bis zum Einsatzbeginn nicht bestehen?

wenn bis zu dem zeitpunkt die möglichkeit zur ablage des DSA gegeben wurde (mind.1x die woche sport lt dienstplan   -JA )


Zitat
An wen wendet man sich da, wenn man zu 100% weiß das X Personen diese Anforderungen nicht pünktlich schaffen und dadurch dann
die letzte gemeinsame Zeit mit ihrer Familie verpassen


das DSA schaffst doch auf 2 tage - wo ist das problem


1. Tag

sprint

pause

weitsprung

pause

stein/kugelstoßen


2. Tag  

morgens
3000m

nachmittag schwimmen  200m
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Ralf am 14. Juni 2011, 19:08:02
und bevor man iwelche beschwerden oder eingaben schreibt:
bitte erstmal mit dem befehl-erteilenden vorgesetzten reden, seine bedenken anmelden. innere führung funktioniert beide wege, sowohl von oben nach unten, als auch von unten nach oben.
bringt das nichts würde ich das dem nächsthöheren zur überprüfung geben.
aber prinzipiell sollte jeder befehls-erteilende auch die chance haben, seinen eigenen befehl hinsichtlich fremder bedenken zu überprüfen.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Y-123 am 14. Juni 2011, 20:36:13
Sofern man eine bestimmte Disziplin (meist 3000m oder Sprint) noch nicht in der angegebenen Zeit schafft, dann kann man dies sicherlich auch von heute auf morgen nicht sofort auf die geforderte Zeit verbessern.
Das man dran bleiben sollte, stehts bemüht und mit dem Ziel das bestmögliche zu geben und auf ein baldiges Gelingen hinausarbeitet ist natürlich selbstverständlich. Das man Soldaten aber die letzte Chance auf Zeit mit der Familie vorm Einsatz entreißt find ich nicht in Ordnung, auch nicht wenn das DSA noch nicht bestanden (aber abgelegt) ist. Die Familie geht in meinen Augen vor jeder sportlichen Leistung, vorallem wenn man sich 6 Monate (im schlechteren Fall auch länger (oder wenns ganz schlecht läuft für immer)) im Anschluss nicht wiedersieht
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: snake99 am 14. Juni 2011, 20:38:03
Zitat von: Y-123 am 14. Juni 2011, 20:36:13
Das man Soldaten aber die letzte Chance auf Zeit mit der Familie vorm Einsatz entreißt find ich nicht in Ordnung, auch nicht wenn das DSA noch nicht bestanden (aber abgelegt) ist. Die Familie geht in meinen Augen vor jeder sportlichen Leistung, vorallem wenn man sich 6 Monate (im schlechteren Fall auch länger (oder wenns ganz schlecht läuft für immer)) im Anschluss nicht wiedersieht

Da bin ich ganz bei ihnen!
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 14. Juni 2011, 20:42:45
Ich im Prinzip auch, ABER:

- jeder SaZ/BS ist verpflichtet, einmal im Jahr die Disziplinen des DSA abzulegen
- dazu muss ihm selbstverständlich der Vorgesetzte die Möglichkeit einräumen
- wenn man weiss, dass man zur Mitte des Jahres in den Einsatz geht, ist es nicht zu viel verlangt, rechtzeitig damit zu beginnen.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juni 2011, 21:17:37
und nach der einsatz vorbereitung sollte man auch körperlich fit genug sein die 3000 abzulegen

ich mach dir das sofort - ohne training (und bin in einer etwas anderen alterklasse)
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: wolverine am 14. Juni 2011, 21:18:41
Urlaub ist nur aus zwingenden dienstlichen Gründen zu versagen. Damit sollte die Rechtslage klar und alles gesagt sein. Das ist nur Bangemachen damit die "Sportskanonen" endlich die Fingerchen auf den After ziehen und ihre geforderten Leistungen bringen.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: RekrKp8 am 15. Juni 2011, 19:31:27
Ich halte körperliche Fitness für einen Afghanistan-Einsatz für einen zwingenden dienstlichen Grund. Allerdings steht hier immer noch die Frage im Raum, was denn bislang für die körperliche Fitness getan wurde.

Weiterhin halte ich es auch im Bezug auf das Verhältnis zur KpFü in der Einsatzkp für sehr bedenklich, die letzte Phase vor dem Einsatz den Urlaub zu verbieten. Ohne Spaß, das sind so Aktionen, da ist die VP gefragt.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2011, 19:38:40
ZitatWeiterhin halte ich es auch im Bezug auf das Verhältnis zur KpFü in der Einsatzkp für sehr bedenklich, ...

Wer sagt dir, dass der Chef den Befehl rausgehauen hat? Das ging für mich aus der bisherigen Diskusion nicht hervor. Auch Kommandeure sollen manchmal auf solche Ideen kommen.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: wolverine am 15. Juni 2011, 21:29:07
"Zwingend" ist hier das Wort, auf das es ankommt und das heißt, es gibt und gab (!) keine andere Möglichkeit, den beabsichtigten Zweck ohne Versagung des Urlaubs zu erreichen. Und das muss für jeden abgelehnten Urlaubantrag individuell begründbar sein. Viel Spaß!
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2011, 22:40:57
Zitat von: wolverine am 15. Juni 2011, 21:29:07
"Zwingend" ist hier das Wort, auf das es ankommt und das heißt, es gibt und gab (!) keine andere Möglichkeit, den beabsichtigten Zweck ohne Versagung des Urlaubs zu erreichen. Und das muss für jeden abgelehnten Urlaubantrag individuell begründbar sein. Viel Spaß!

Viel Spaß nicht nur für denjenigen, der den Urlaub versagt sondern auch für denjenigen, der über die Beschwerden zu entscheiden hat.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: wolverine am 15. Juni 2011, 23:11:18
Das ist recht einfach: Irgenwo in der Begründung findet man immer einen Fehler.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: RekrKp8 am 16. Juni 2011, 19:41:16
Richter: "Findet der Einsatz für diesen Soldaten auch ohne abgelegtes DSA statt?"
Chef: "Selbstverständlich!"
Richter: "Alles klar, Urlaub genehmigt."
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Y-123 am 16. Juni 2011, 21:37:33
Inzwischen scheinen sich schon mehrere Leute wegen des Bestehen vom DSA beschwert zu haben, weswegen das Ablegen alleine nun doch wieder reicht. Anders sieht es bei den IGF Dingen aus wie Schießübungen, Geländeläufe, San, ABC Ausbildung etc.

Hierbei fehlt mir dieses Jahr lediglich die P8 S-2 Wü, weswegen mir nun weiterhin der Urlaub verwehrt wird. Da aber kein Schießen angefordert wurde um solch Dinge nachzuholen renn ich dabei immernoch an die Wand. Die Antwort von meinem ZgFhr war daraufhin: "Dann müssen Sie Ihrer Freundin halt erzählen das es kein Urlaub gibt, weil sie an den bisherigen Schießterminen die P8 S-2 nicht geschossen haben". Sollte also in kurzer Zeit kein Schießen angeboten werden darf ich dennoch kein Urlaub nehmen.

Meiner pers. Meinung nach sind solche Schikane Aktionen extrem unkameradschaftlich und unmenschlich. Da geht man dann mit einer
super Einstellung mit solchen Leuten in den Einsatz ::)
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 16. Juni 2011, 21:51:05
Der Zugführer kann gar keinen Urlaub versagen. Das kann nur der Disziplinarvorgesetzte. Der Zugführer bringt auf dem Urlaubsantrag lediglich einen Sichtvermerk an mit dem er bestätigt, dass er den Antrag zur Kenntnis genommen hat.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Y-123 am 16. Juni 2011, 22:08:19
Joa kann er nicht. Der Zugführer kann den Urlaubsantrag lediglich beführworten oder einen negativen Sichtvermerk darauf schreiben, weiterleiten muss er ihn trotzdem. Dennoch kommt die IGF Anforderung vom KpChef und der wird den Urlaubsantrag eh ablehnen, wenn der ZgFhr sich dagegen ausspricht.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: F_K am 16. Juni 2011, 22:09:47
... es gibt IGF, die sind als Voraussetzung für Auslandseinsätze zwingend (z. B. erfüllte Schießübungen mit der Handwaffe), hier gibt es also einen ZWINGENDEN Grund für die Versagung von Urlaub - es muss natürlich Gelegenheit gegeben werden, die Übungen auch abzulegen - irgenteine Einheit wird sich schon finden, zu der man ein paar Soldaten "hinschicken" kann.

Insoweit muss der Chef dem Richter schon sagen, dass ohne diese IGF ein Auslandseinsatz nicht möglich ist ....
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Y-123 am 16. Juni 2011, 22:30:37
Dann sollte aber auch ein Schießtag organisiert werden, wenn die / den betroffenen Soldaten Schießübung XY noch zu erfüllen haben, anstatt es sich einfach zu machen und die / den Soldaten einfach den Urlaub zu streichen.
Durch die Streichung alleine und ohne eine erneute Möglichkeit die Leistung nachzuholen kann man dann soeine "notwendige" IGF Leistung bis zum Einsatz nicht nachholen.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: KlausP am 16. Juni 2011, 22:34:58
Wenn keine Möglichkeit zum Schießen für die Betroffenen organisiert wird, macht das Versagen des Urlaubs ja gar keinen Sinn denn dann können sie das ja auch nicht nachholen, im Gegensatz zum DSA, wo es durchaus ohne großen Aufwand möglich wäre. 
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Rollo83 am 17. Juni 2011, 16:24:00
Muss man für den Einsatz die P8 S2 als IGF geschossen haben?
Ich kenn das nur das man die G36 S9 als für die IGF Daten braucht.
Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: Y-123 am 18. Juni 2011, 14:57:18
Zitates gibt IGF, die sind als Voraussetzung für Auslandseinsätze zwingend (z. B. erfüllte Schießübungen mit der Handwaffe)

Ich meine aber das die P8 nicht zwingen dazu zählen muss. In welcher Vorschrift ist das niedergeschrieben, dass die Übungen für G36, P8 und MG für die IGF, zwingend vorm Einsatz erfüllt sein müssen?

Titel: Re:Urlaubsverbot nicht bestehen DSA
Beitrag von: ulli76 am 18. Juni 2011, 15:15:31
Ich finde das alles ziemlich merkwürdig.
Im Rahmen der Einsatzvorbereitung solltet ihr eigentlich reichlich Schießen gewesen sein (wäre mir als Chef dann relativ wurscht, ob derjenige dann ausgerechent die P-S-2 Wü nicht hat ) und SanAusb genossen haben.
BFT/DSA kann man an einem Tag abgelegen. Sollte auch kein Problem sein. Des weiteren müsste man überlegen, ob man einen Soldaten, der das nicht hat, mit in den Einsatz nimmt. bzw. was die Gründe für das Nichtbestehen sind.

Für mich wären zwingende Gründe gegen einen Urlaub kurz vorm Einsatz: einsatzwichtige Ausbildung (Übungsplatzaufenthalte mit der Einheit, ZA EAKK, EAKK, Fachlehrgang etc.), Komplettieren des BA 90/5 plus Impfungen. Übergabe/Übernahme von Material, Übergaben bei wichtigen DP (Chefs, Spieße etc.-aber selbst das kann man rechtzeitig organisieren), bei Chefs z.B. offene BUs und Disziplinarverfahren, die zwingend vor dem Einsatz abgeschlossen werden müssen, z.B. bei medizinischem Personal bestimmte Dienste (z.B. bei unverschiebbarem Ausfall von Kameraden)