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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: andreas90 am 15. Juni 2011, 14:10:22

Titel: Einstellung zum SaZ 4
Beitrag von: andreas90 am 15. Juni 2011, 14:10:22
Hallo, ich habe mal eine Frage kann man mit einer Vorstrafe trozdem SaZ 4 machen
bzw. generell zur Bundeswehr?

Danke schonmal für die Antworten
Titel: Re:Einstellung zum SaZ 4
Beitrag von: KlausP am 15. Juni 2011, 14:20:11
Kann man, es kommt immer auf den Einzelfall an. Es gibt Vorstrafen, die eine Einstellung ausschließen. Das prüft der Rechtsberater beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung.
Titel: Re:Einstellung zum SaZ 4
Beitrag von: Stabsuffz93 am 15. Juni 2011, 14:32:36
Es dürfte recht schwer werden aber es ist machbar, liegt an der schwere der vorstrafe. Einfach mal mit einem WDB reden. ;-)