Also wie schon im Betreff "Darf ich das Leistungsabzeichen der Feuerwehr auf dem Dienstanzung der BW tragen" ich mein den blauen Dienstanzug finde nix dazu in der ZDv 37/10
Danke schon mal Su Lipkowsky
Wenn es ein Orden- und Ehrenabzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist, ja. Dann kannst du beim BMVg eine Trageerlaubnis beantragen. Ich bezweifel aber, dass es ein anerkanntes Orden- und Ehrenabzeichen ist.
Warum willst du das Leistungsabzeichen der Feuerwehr auf dem DA der Bundeswehr tragen.
Weder macht es Sinn noch hat es irgendwas mit der Bundeswehr zu tun. Also Nein.
... die deutschen Orden- und Ehrenzeichen sind ABSCHLIESSEND in der Vorschrift (Quelle ZDv 37/10) aufgeführt, alles andere darf eben nicht getragen werden.
Die Leistungsabzeichen der Feuerwehren sind ABZEICHEN (Nomen est omen), und zivile Abzeichen dürfen grundsätzlich nicht auf der Uniform getragen werden.
Das heißt ich darf meine Ehrenmedaille vom Schäferhundzüchterverein für 25 Jahre Mitgliedschaft nicht tragen?
@ BulleMölder:
Die Feuerwehren haben es zumindest geschafft, dass deren Feuerwehrehrenzeichen als Ehrenzeichen staatliche Anerkennung erfahren. Dies gilt auch z. B. für die Ehrenzeichen des DRK und der Verkehrswacht (... nur für die Ehrenzeichen, nicht fürs Blutspenden oder unfallfreies Fahren ....).
Die Schäferhundzüchtervereine haben es wohl nicht geschafft, für eine Zeitauszeichnung eine staatliche Anerkennung zu erfahren ... also: Nein, i am so sorry.
Zitat von: F_K am 16. Juni 2011, 08:46:26
Die Schäferhundzüchtervereine haben es wohl nicht geschafft, für eine Zeitauszeichnung eine staatliche Anerkennung zu erfahren ...
Wir sollten einen Thread aufmachen um diese unglaubliche Diskriminierung dezidiert zu analysieren :D
Zitat von: BulleMölders am 16. Juni 2011, 08:12:20
Das heißt ich darf meine Ehrenmedaille vom Schäferhundzüchterverein für 25 Jahre Mitgliedschaft nicht tragen?
Natürlich darfst du sie tragen: In der Hosen-, Anzug- oder Jackentasche, um nur einige Beispiele zu nennen ;)!
@schlammi
Nur zu!
Wer will dieses lächerliche Abzeichen der Eimerfestspiele den überhaupt freiwillig tragen :o
Zitat von: mailman am 16. Juni 2011, 21:34:54
Wer will dieses lächerliche Abzeichen der Eimerfestspiele den überhaupt freiwillig tragen :o
Jeder der sonst nichts an Lametta an zu heften hat.
Ich hab mit den paar Jahren auch ein paar Leistungsabzeichen gesammelt, trage aber z.B. an der Feuerwehruniform weder "Dienstgrad" noch Leistungabzeichen. Meine Jacke sieht noch genauso aus wie frisch aus der Kleiderkammer.
An einer Bundeswehruniform hätte dieses lächerliche Abzeichen sowieso nie was verloren.
@ mailman:
Offtopic:
Ich kenne die Bekleidungsvorschriften der Feuerwehr nicht - kann man sich da aussuchen, ob man den Dienstgrad trägt? (vielleicht sogar welchen Dienstgrad man trägt)?
Es gibt in Bayern eine Bekleidungvorschrift. Es geht aber nicht draus hervor ob es Pflicht ist, oder nicht. Da es ja keine Dienstgrade im eigentlichen Sinne sind stört es niemand wenn man diese nicht trägt. Bei der Berufsfeuerwehr oder bei bestimmten Dienststellungen (Kommandant, Kreisbrandmeister) ist man m.W verpflichtet diese zu tragen.
Ich bin auch bei einer freiwilligen Feuerwehr in Bayern.
Dienstgradabzeichen trägt man bei uns nur ab Gruppenführer aufwärts.
Und sonst nur das Leistungsabzeichen.
Was die Kennzeichnung der Dienstgrade bei der Feuerwehr in Bayern betrifft, seid ihr auf dem Holzweg. Diese werden im Artikel § 19 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) geregelt.
Dort heißt es:
§ 19
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren
(1) Die Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren tragen die in der Anlage 2 beschriebenen und abgebildeten Kennzeichen.
(2) 1 Die Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren tragen die in der Anlage 3 beschriebenen und abgebildeten Kennzeichen. 2 Hauptberufliche Kräfte Freiwilliger Feuerwehren gemäß Art. 12 Abs. 1 und 2 Satz 1 BayFwG, die eine beamtenrechtlich vorgesehene Laufbahnprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die ihrem Amt und ihrer Funktion entsprechenden Kennzeichen gemäß Anlage 2 zu tragen.
(3) 1 Angehörige von Werkfeuerwehren dürfen die Kennzeichen gemäß Anlage 3 tragen. 2 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Bei der Ausübung einer Verbandstätigkeit können Kennzeichen getragen werden, die auf die besondere Funktion innerhalb des Verbandes hinweisen.
Die Dienstgrade werden in §5 geregelt:
dort heißt es
§ 5
Dienstgrade
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren können folgende Mannschafts- und Führungsdienstgrade haben:
1.
Mannschaftsdienstgrade
-
Feuerwehranwärter, Feuerwehranwärterin
-
Feuerwehrmann, Feuerwehrfrau
-
Oberfeuerwehrmann, Oberfeuerwehrfrau
-
Hauptfeuerwehrmann, Hauptfeuerwehrfrau
2.
Führungsdienstgrade
-
Löschmeister, Löschmeisterin
-
Oberlöschmeister, Oberlöschmeisterin
-
Hauptlöschmeister, Hauptlöschmeisterin
-
Brandmeister, Brandmeisterin
-
Oberbrandmeister, Oberbrandmeisterin
-
Hauptbrandmeister, Hauptbrandmeisterin.
In Bayern ist ja auch nur der Eintritt in die Feuerwehr freiwillig, danach ist es mit Rechte und Pflichten verbunden, da die Freiwilligen Feuerwehren im Einsatzfall eine Behörde sind und genauso Weisungsbefugt sind und gewalt anwenden dürfen wie die Polizei. Könnt ihr im Bayerischen Feuerwehrgesetz nachlesen. Siehe unten.
Wehn es interessiert, näheres hier.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-FeuerwGBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bshttp://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FeuerwGAVBY1rahmen&doc.part=Xhttp://www.feuerwehr.grainau.com/dienstkleidung.pdf
Nach fast 4 Jahren wird das den Fragesteller, dessen einzigster Beitrag es war, nicht mehr interessieren.
Zitatda die Freiwilligen Feuerwehren im Einsatzfall eine Behörde sind und genauso Weisungsbefugt sind und gewalt anwenden dürfen wie die Polizei.
;D ;D ;D ;D
Eine Feuerwehr ist immer eine gemeindliche Einrichtung egal ob Einsatz oder nicht. Und die "Weisungsbefugnis" bezieht sich nur auf das Heranziehen von Zivilisten zu Hilfeliestungen oder das Verweisen von EInsatzstellen ggf.mit "Gewalt. Aber nur für Führungsdienstgrade und durch deren beauftragte Mannschaften.
Das ganze aber auch nur wenn keine Polizei da ist, und wann ist das schon so?
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 15. Februar 2015, 01:35:04... , dessen einzigster Beitrag es war, nicht mehr interessieren.
Dass das grammatikalischer Schwachsinn ist, hat sich herum gesprochen ;) ? Schon der
einzige Beitrag würde sich recht einsam vorkommen, also besteht keinerlei Notwendigkeit, dieses Adjektiv auch noch sinnbefreit zu steigern ;D !
Guggst Du ;) :
http://de.wiktionary.org/wiki/einzig