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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: CtD am 16. Juni 2011, 10:42:28

Titel: BAN ObjSRgt
Beitrag von: CtD am 16. Juni 2011, 10:42:28
moin
wusste nich wo ich dei frage stellen soll also stelle ich sie einfach mal hier bei allgemein ;)

in meiner grundwehrdienstzeit bei den fallis hatte ich nen berghaus auf der BAN stehen der sehr viel besser ist als der normal dienstlich gelieferte rucksack und wollte fragen ob die Objektschützer den auch auf ihrer BAN stehen haben da sie ja offensichtlich auch zu der "kämpfenden" truppe gehören?

MfG
CtD
Titel: Re:BAN ObjSRgt
Beitrag von: A-Bomb am 17. Juni 2011, 12:22:39
Naja hat nichts mit der kämpfenden Truppe zu tuen. Hat eher was mit DSO zu tuen, aber das weiss ich nicht wirklich.

Zumindest kann ich dir aber sagen, das du "nur" den Kampfrucksack in Flecktarn kriegst. Kannst dir dann aber nach der CR-Ausbildung nen Berghaus oder eventuell früher zulegen.

Titel: Re:BAN ObjSRgt
Beitrag von: CtD am 17. Juni 2011, 12:49:35
okay danke für die antwort...
Titel: Re:BAN ObjSRgt
Beitrag von: rambosocke am 17. Juni 2011, 15:10:24
Wer welche Ausrüstung durch den Dienstherrn gestellt bekommt, kann grundsätzlich in den Ausstattungssolls im Allgemeinen Umdruck 37/3 Kapitel 10 nachgeschlagen werden. Wer Zugang zu Dienstrechner hat, findet den AllgUmdr 37/3 im DV-Online.