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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Stabsuffz93 am 18. Juni 2011, 10:42:46

Titel: Versorgung mit Notfallspray als ehemaliger Asthmatiker
Beitrag von: Stabsuffz93 am 18. Juni 2011, 10:42:46
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage deren antwort ich bisher nirgends gefunden habe

und zwar bekomme ich als ehemalig Asthmakranker weiterhin das Notfallspray? denn auch wenn ich es nicht mehr spüre kann es ja jederzeit wieder auftreten. das wussten die im ZnWG auch, daher die Frage.

Hoffe auf auf hilfreiche Antworten

edit:
Fitsch hatte nen guten Tag und änderte den Betreff ab ...
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: ulli76 am 18. Juni 2011, 11:00:51
Kommt drauf an, wie häufig deine Anfälle sind- also wenn der letzte Anfall 10 Jahre her ist und du auch unter Belastungen keinerlei Beschwerden hast, kann man eher drauf verzichten. Ist aber auch kein Problem, zur Sicherheit das Spray trotzdem vom Truppenarzt zu bekommen.
Wenn du jetzt den letzten Anfall vor nem Jahr hattest und ab und zu nen Anfall hast, wirst du das auf jeden Fall bekommen- aber dann steht auch die Tauglichkeit in Frage.
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: Stabsuffz93 am 18. Juni 2011, 11:04:33
Nein Anfall hatte ich vor 13 Jahren den letzten.

Beim ZnWG musste ich Lungenfunktionstest machen und die meinten alles super, nur kann es ja immer wieder eintreten das man schlecht luft bekommt. Daher die frage ;)

trotzdem danke für die Antwort
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: ulli76 am 18. Juni 2011, 11:30:18
Ja, genau das ist beim Asthma das Problem- außerhalb des Anfalls ist der Lungenfunktionstest regelhaft unauffällig. Ich denke schon, dass es Sinn macht, sich am Anfang der AGA vom Truppenarzt das Notfallspray geben zu lassen. Ist nicht so selten, dass Rekruten auf die gemischte Anforderung von körperlicherm und psychischem Stress reagieren.
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: Stabsuffz93 am 18. Juni 2011, 11:37:22
Was mir da aber sorgen macht ist wenn ich den Truppenarzt um das Notfallspray bitte, das der dann sagt "kannst nach Hause gehen" oder es meinem direkten vorgesetzten sagt und der mich dann Heim schickt. Weil da habe ich angst vor.
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: ulli76 am 18. Juni 2011, 11:41:44
Deinem Vorgesetzten darf er es gar nicht sagen.
Und du hast die Krankheit im ZNwG angegeben, die haben dich für tauglich befunden. Der Truppenarzt kann das zwar grundsätzlich überstimmen, das wird aber in der Regel nicht gemacht.
Du sollst das Medikament ja nicht zum regelmäßigen Gebrauch nehmen, sondern nur für den Notfall am Mann haben. Solange du nicht regelmäßige Anfälle hast, ist das üblicherweise kein Problem. Alternativ kannst du es dir natürlich vorher vom Hausarzt verschreiben lassen. Bei der Einstellungsuntersuchung gibst du einfach an, dass du es hast und wann du es zuletzt gebraucht hast und gut is.
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: KlausP am 18. Juni 2011, 11:44:19
Zitat...meinem direkten vorgesetzten sagt und der mich dann Heim schickt. ...

Der wiederum kann Sie nur entlassen, wenn der Truppenarzt Sie bei der Einstellungsuntersuchung für "nicht verwendungsfähig" befindet. Warum Sie das sein könnten, erfährt der Disziplinarvorgesetzte nicht.
Titel: Re:als ehemaliger...
Beitrag von: Stabsuffz93 am 18. Juni 2011, 11:48:29
Ich danke euch beiden. Jetzt kann ich es ruhigen gewissens angehen =)
Titel: Versorgung mit Notfallspray als ehemaliger Asthmatiker
Beitrag von: Fitsch am 20. Juni 2011, 08:01:39
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