Hey Leute,
thema Steuererklärung...
Was kann ich absetzen, wo kann ich es nach lesen??????????
Hilfe!!!!
bitte präzisieren, so kann man nicht antworten
naja, was kann ich alles absetzen? Fahrtkosten? bin über 25, somit kein recht mehr auf eine Stube, also mietkosten? etc....
Oh, da gibt es Einiges, wobei dies ganz entscheidend von den persönlichen Umständen ist. Deshalb wird Ihnen hierauf niemand eine vollständige Aufzählung geben können.
Aber: Googeln Sie einmal zu dieser Frage. Es gibt zum Beispiel sehr preisgünstige Software. Das Elster-Programm der Steuerverwaltung geht strukturiert durch alle Bereiche durch und hat eine sehr gute Menüführung. Schließlich gibt es Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater. Für jeden Zweck und Geldbeutel finden sich ganz sicher bessere Lösungen zu dieser Frage, als hier im Forum.
Mein Alter Spieß sagte mir das man soziemlich viel absetzen könnte zb. Rasierklingen,Friseurbesuch.Fahrten und in ausnahme fällen auch Notebooks wenn diese dienstlich benötigt werden wobei ich mir da nicht so ganz sicher bin
Und alte Spieße erzählen viel wenn der Tag lang ist und nicht alles davon ist war.
Rasierklingen und Friseurbesuche sind reine Privatsache.
Fahrten Wohnung Arbeitsstätte kann man natürlich geltend machen.
Notebook, nur dann wenn Dienstlich benötigt und das Nachzuweisen wird sehr schwierig.
Miete würde nur dann gehen, wenn Doppelte Haushaltsführung vorliegt. Wobei man da dann wieder berücksichtigen muss, wenn vom "Arbeitgeber" Kosten erstattet werden, wie z. B. Trennungsgeld, dann sind diese Erstattungen natürlich erst mal gegen zu rechen.
Es soll in einer arbeitsteiligen Gesellschaft Spzialisten dafür geben. Neben meiner Zunst möchten nämlich auch die Herren Steuerberater ihr kärglich Dasein fristen.
Im ernst: wenn Sie keine Ahnung haben und keine Lust sich durch einkommensteuerrechtliche Literatur zu ackern, dann suchen Sie einen Experten auf der es macht.
So ist das, denn die Verteidiger dieser Zunft reagieren in Sachen "Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen" äußerst Allergisch.
Aber ist es nicht so das der Dienstherr laut ZDv geregelt verlangt das ich mich rasiere und eine vorgeschriebene Frisur habe und deswegen die Rasierklingen und den Friseur absetzten kann.
Zusätzlich kann man aufjedenfall das Waschen der dienstlichen Kleidungsstücke sowie den Ddeutschen Bundeswehrverband absetzten.
Das Steuerrecht, lieber Rollo, geht davon aus. dass sich jeder Mensch in unserem Land wäscht und sich die Haare schneiden lässt und ordnet dies eindeutig der privaten Lebensführung zu. Selbst ein Hartz Vierer bekommt hierfür kein extra-Geld...
Und für den Rest der Möglichkeuten ist weder irgendein alter Spieß, noch sonstwer maßgeblich, der nur seine eigene Sitiation (möglicherweise) kennt, sondern ausschließlich das Einkommenssteuergesetz. Um da zu einer roptimalen Lösung zu kommen, sollte man, da sind sich Wolverine und ich einig, die Hilfe einer kompetenten Person in Anspruch nehmen: Je nach Geldbeutel und Bereitschaft zur Investition den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater...
Ich würd mal versuchen über den Bundeswehrverband nen Steuerberater zu finden, der sich auch mit soldatenspezifischen Aspekten auskennt.
hier bekommst Du einen Überblick,
http://www.walhalla.de/static/leseprobe/6269.pdf
http://allebücher.co.cc/Angebote/detail/steuerratgeber-fr-soldaten-2011-ausgabe-2011-fr-ih-3802962788
bei speziellen Einzelfragen bekommst Du gerne eine Antwort aber eine Reise durchs gesamte Steuerrecht ist zu komplex.
Also ich rasier mich nur weil ich Soldat bin sonst war ich immer unrasiert. ;)
Steuererklärung ist aber "eigentlich" gar nicht all zu schwer. Man füllt das aus was der Antrag verlangt macht die Fahrtkosten in Anlage N und schlüsselt diese eventuell noch mit Tankrechnungen auf. So hab ich es jetzt zumindest gemacht eine komplette aufstellung meiner Fahrten im Jahr 2010. Dann ruf man noch 3-10 mal bei denen an ärgert sich rum das der/die Bearbeter/in nichts auf die Kette bekommt und bekommt dann irgendwann eventuell sein Geld.
Mit Steuerberater hat man natürlich Ruhe mit dem ganzen Murks und muss sich nicht mit den Schergen vom Finanzamt rum schlagen.
Zitat von: Rollo83 am 22. Juni 2011, 10:22:26
Also ich rasier mich nur weil ich Soldat bin sonst war ich immer unrasiert. ;)
Salam al-leikum, Talib! :D
Ich rasier mich nicht mal, wenn ich Soldat bin, ich brauch nur 'n Langhaarschneider. ::) :D
Hey ich komm aus Duisburg da muss ich mich doch unauffälig unter die Bevölerung mischen.
Also ohne Bart werd ich nicht als männliche Person anerkannt. ;D
Klaus, rasieren nach eigenem Ermessen ;) oder nee was stand aud dem Krankenmeldeschein, Rasur nur alle 3 Tage.
Jetzt beweis dem Soldaten mal das er sich das letzte mal vor 4 Tagen rasiert hat anstatt vor 3. Ich mach doch morgends keine Bilder von meinen Soldaten um den Bartwuchs fest zu halten.
... es gibt nur wenige Berufe, bei denen die Rasur, der Frisör und entsprechende Kleidung Betriebsausgaben (i.d.Regel selbständige Tätigkeit) darstellen.
Das sind a) Models und b) die Herren und Damen die bei entsprechender Beleuchtung in gewissen Etablissements ihren Beruf ausüben. Für die Gruppe b) gibt es aber spezielle Regelungen.
Ansonsten sind die Kosten für das Zähneputzen, die Dusche, den Haarschnitt, die Rasur Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) (siehe Migu - anscheinend beschäftigt sich der BwFüS zur Zeit intensiv mit dem Thema Steuererklärung ;D)
Zitat von: Rollo83 am 22. Juni 2011, 11:08:37
Hey ich komm aus Duisburg da muss ich mich doch unauffälig unter die Bevölerung mischen.
Also ohne Bart werd ich nicht als männliche Person anerkannt. ;D
Klaus, rasieren nach eigenem Ermessen ;) oder nee was stand aud dem Krankenmeldeschein, Rasur nur alle 3 Tage.
Jetzt beweis dem Soldaten mal das er sich das letzte mal vor 4 Tagen rasiert hat anstatt vor 3. Ich mach doch morgends keine Bilder von meinen Soldaten um den Bartwuchs fest zu halten.
Ich hab das Problem nicht, ich trag Vollbart. :P
ZitatDas sind a) Models
Mist also auch wieder nur für die Luftwaffe ;)
Vollbart ist nur was für über 50 jährige, also bin ich noch Jahre von entfernt.
Um mal wieder auf das Thema zurück zu kommen. Was ist eigentlich mit zusätzlich beschäfter Ausrüstung wenn man eine Rechnung bekommt mit so einem schönen Stempel wo sowas ähnliche drauf steht wie für den dienstlichen Gebrauch ?
Das dürfte schwierig werden, dem Finanzbeamten das zu verklickern, weil der Dienstherr dir die notwendige Bekleidung und Ausrüstung unentgeltlich bereitstellt. In der Regel sollten die schon wissen, was alles unter Geld- und Sachbezüge einzuordnen ist. Und wer soll dir denn den schönen Stempel "für den dienstlichen Gebrauch" draufhauen? Der Spieß?
OT
was war das immer lustich am Freitag wenn es hieß: 1. Glied 5, 2. Glied 3 Schritte vortreten. Haarkontrolle.
Die Hemden und die Feldjacke wurden am Rücken herabgezogen und die Haare seitlich sorgfältigst hinter die Ohren geklemmt.
In der ersten Reihe stets der selbe Kamerad: Spieß läuft um ihn rum und sagt naaaa, Soldat XY freiwillig?
Soldat nö, das ist noch ausreichend. Darauf geht der Spieß so halb zum nächsten schaut aufs Dach der Unterkunft und brummt laut vernehmbar" immer diese Spatzen in der Dachrinne" (oder sonst eine Bemerkung die den Blick zum Himmel lenkt ;D) - worauf der betreffende Soldat stets den Kopf hob, der Spieß triumphierend wieherte "Soldat XY jetzt simmer dabei, Haare ragen über den Kragenrand" ;D
Ich hab so einen Stempel auf meine Rechnung bekommen als ich mir ein französisches Barett im Natoshop gekauft hab. Andere Kameraden haben sich z.B. Schuhe gekauft und diesen Stempel bekommen. Ich weiss jetzt nicht mehr wortwörtlich was der Stempel ausgesagt hat.
Ich glaub meine Sachbearbeiterin im Finanzamt bearbeitet zum ersten mal einen Soldaten und hat sowieso keine Ahnung davon.
Die glaubt ja auch das ich jeden Tag 400km zur Einheit fahre und nicht nur Freitag und Sonntag.
Zitatwas alles unter Geld- und Sachbezüge einzuordnen ist.
mein lieber KlausP? was treibt ihr da in der 13. ??? Geldbezüge nur für den Dienstgebrauch - bucht ihr Models für die Zugabende oder wie ;D
Also die Seife und Rasiercreme wird man nicht absetzen können, aber sehr wohl die Reinigung der Uniform. Hier gilt das gleiche wie im Rettungsdienst, wobei dort die gängige Rechtsauffassung ist, dass die Dienstbekleidung durch den Arbeitgeber sachgerecht zu reinigen ist um eine Gefährdung der Allgemeinheit zu verhindern. Bei Soldaten sieht es anders aus, hier wird gesagt der Dreck vom Übungsplatz und der Schaub aus dem Stab ist kaum giftig oder infektiös, also kann jeder die Uniform selber waschen. Allerdings kann er die ihm hieraus autstehenden Kosten von der Steuer absetzen siehe auch
http://kg-sanktaugustin.gdp-bundespolizei.de/2008/02/29/reinigung-von-dienstkleidung/
Zitat von: AriFuSchr am 22. Juni 2011, 11:29:31
Zitatwas alles unter Geld- und Sachbezüge einzuordnen ist.
mein lieber KlausP? was treibt ihr da in der 13. ??? Geldbezüge nur für den Dienstgebrauch - bucht ihr Models für die Zugabende oder wie ;D
Für die Zugabende? Ist doch Perlen vor die ..., nee, selbstverständlich für den nächsten Uffz-Abend. Was interessieren mich als Spieß denn die Zugabende? :D :D
bei uns war der Spieß der Besoffenste von allen beim Zugabend - und er hat uns glaubhaft versichert, dass so ein Zugabend mit W15ern viel lustiger und spannender ist als so ein Altherrentreffen mit seinen Uffzen. (Was wollen die z.B. mit Models? sich daran erinnern, das es da mal was gab... ;D)
Wir haben ihn auch immer heim zu Muttern gebracht (KvD) und ihn so lange gehalten und gestützt, bis er in den Hausflur krachte.
Dann Tür zu und nix wie weg, die verbalen Ausbrüche seiner besseren Hälfte waren nix für unsere jungen Ohren ;D