Hallöchen,
nettes Forum hier. :)
Ich habe eine Frage. Es geht um die Bewerbung des gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienstes.
"Welche Unterlagen soll ich meinem Bewerbungsschreiben beifügen?
Ihrem formlosen Bewerbungsschreiben legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
einen tabellarischen und unterschriebenen Lebenslauf
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses bzw. des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung
ggf. eine Kopie der Zeugnisse über Praktika
ggf. eine Kopie des Musterungsbescheides/Einberufungsbescheides."
in wie weit ist der Musterungsbescheid wichtig für die Bewerbung? Ich bin vor 1 oder 2 Jahr in Mannheim mit T2 gemustert worden, aber ich weiß nicht ob ich den Musterungsbescheid noch habe.
Hat damit jemand Erfahrung? Hab heut zeitlich keinen mehr erreicht am Telefon, da ich Blutspenden war.
Gruß,
Jason
Zitat... ggf. eine Kopie des Musterungsbescheides/Einberufungsbescheides ...
Wozu soll das gut sein, wenn Sie sich für eine zivile Stelle bei der Bundeswehr bewerben?
ja, das habe ich mich auch gefragt.
(Ehemalige) Soldaten sollen auch ihre Zeugnisse von irgendwelchen Wehrübungen einsenden.
Wenn ich meins nich finden werde, sende ich es einfach nicht mit. Wenn mich jemand drauf anspricht, werd ich es merken.
Danke für die Antwort ;)
Zeugnisse von Wehrübungen? Keine Ahnung was das sein soll, trotz knapp 300 Wehrübungstagen.
Sie meinen sicherlich das Dienstzeugnis, welches Soldaten zum Ende ihrer Dienstzeit erhalten.
Steht das denn in irgend einem Schreiben, dass Sie diese Musterungsunterlagen mitbringen sollen?
Zitat von: Jason123 am 22. Juni 2011, 17:37:52"Welche Unterlagen soll ich meinem Bewerbungsschreiben beifügen?
Ihrem formlosen Bewerbungsschreiben legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
einen tabellarischen und unterschriebenen Lebenslauf
eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses bzw. des letzten Schulzeugnisses
ggf. eine Kopie der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung
ggf. eine Kopie der Zeugnisse über Praktika
ggf. eine Kopie des Musterungsbescheides/Einberufungsbescheides."
Woher kommt denn die Info? ???
Ich kenne es in dem Zusammenhang nur folgendermaßen: Man reicht, soweit vorhanden eine Kopie der Wehr-/Zivildienstbescheinigung ein. Hat man keinen Dienst geleistet (weil man untauglich war oder nicht einberufen wurde), schickt man stattdessen eine Kopie des Musterungsbescheides ein. Aus dem geht dann ja der Tauglichkeitsgrad hervor.
Zitat von: KlausP am 22. Juni 2011, 17:50:03Wozu soll das gut sein, wenn Sie sich für eine zivile Stelle bei der Bundeswehr bewerben?
Auch die Bewerber für die Beamtenlaufbahnen müssen eine ärztliche Musterung über sich ergehen lassen. Wenn die "richtige" Musterung aber noch aktuell ist, wird man darauf wohl verzichten können.
@Klaus: Irgendwelche Zeugnisse halt, habs nur überflogen, weils mich ja nich betrifft, da ich kein Soldat bin.
Die Info kommt direkt von bundeswehr-karriere.de - zivile Berufe - Hochschulreife
Die Frage ist, was die unter aktuell verstehen würden. Ich ruf ma am Freitag dort an, wo ich gemustert wurde.
wobei es ja auch Bewerber geben wird, die nicht gemustert wurden und deshalb gar keinen Bescheid haben dürften.
Sorry kann nicht editieren.
Diese Bewerber werden dann vom Medizinischen Dienst auf ihre Gesundheitliche Eignung für die Beamtenlaufbahn untersucht.
Und glaub mir, diese Untersuchung ist strenger als die meisten Verwendungsuntersuchungen bei der Bundeswehr.
Bei meiner Bewerbung für die Beamtenlaufbahn wurde ich auch vom Medizinischen Dienst untersucht und die kamen zu dem Schluss, dass ich für die Beamtenlaufbahn zu "krank" bin. Obwohl ich ein halbes Jahr vorher einen 90/5 für die Weiterverpflichtung auf SaZ 12 ohne Probleme "bestanden" hatte.
Ja, da ist man ganz schön knickrig. Das ist letztendlich auch der Grund warum die Polizeidiensttauglichkeit so abartig schwer zu erreichen ist und dort Leute vom Arzt nach Hause geschickt werden, die in der Bundeswehr rein körperlich und gesundheitlich in Spezialeinheiten dienen könnten.