Hallo,
in der ZDv 20/7 unter Nr. 903 steht geschrieben:
"Anwärterinnen/Anwärter für die Laufbahnen der Offiziere werden einge-
stellt, im Wege des Laufbahnwechsels aus einer anderen Laufbahn übernommen
oder im Wege des Aufstiegs zugelassen."
Was ist denn der Unterschied zwischen "im Wege des Laufbahnwechsels übernommen" und "im Wege des Aufstiegs zugelassen"? Das ist doch praktisch dasselbe, oder?
Vielen Dank!
Steve
Zitatim Wege des Laufbahnwechsels aus einer anderen Laufbahn übernommen
wenn zB ein Feldwebel zum OA OffzMilFD zugelassen wird
Zitatim Wege des Aufstiegs zugelassen
wenn zB ein Grundwehrdienstleistender/FWDL zum OA OffzTrDst zugelassen wird
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2011, 13:47:40
Zitatim Wege des Laufbahnwechsels aus einer anderen Laufbahn übernommen
wenn zB ein Feldwebel zum OA OffzMilFD zugelassen wird
Zitatim Wege des Aufstiegs zugelassen
wenn zB ein Grundwehrdienstleistender/FWDL zum OA OffzTrDst zugelassen wird
OK, also wird die Begrifflichkeit "Zulassung" dann verwendet, wenn ein GWDL/FWDL zum OA wird und "Übernahme", wenn ein SaZ zum OA wird?
Auch der Mannschaftsdienstgrad muss Laufbahnwechsel beantragen wenn er sich bewirbt.
Übernahme ist, wenn er vorher in eine Laufbahn war, zB Msch-Laufbahn oder Unteroffizierlaufbahn.
War er noch in keiner Laufbahn, zB ein FWDL, so wird er im Wege des Aufstiegs zugelassen.
Beim Begriff "Laufbahnwechsler muss man ein wenig aufpassen. Während wir aus der Personalbearbeitung einen Laufbahnwechsler sehen, der von der Msch-Laufbahn in eine Verwendung als Uffz FA wechselt, so spricht PSZ/PM im Erlass nur von Laufbahnwechslern, die in die Fw-Laufbahn wechseln. Das sind so kleine Feinheiten die man erst erkennt, wenn man unterschiedliche Zahlen hat und sich dann wundert wieso.
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2011, 15:47:23
Übernahme ist, wenn er vorher in eine Laufbahn war, zB Msch-Laufbahn oder Unteroffizierlaufbahn.
War er noch in keiner Laufbahn, zB ein FWDL, so wird er im Wege des Aufstiegs zugelassen.
??? Wieso ist ein Schütze, Gefr, OGefr, HptGefr in keiner Laufbahn wenn er FWDL ist?
Zitat von: wolverine am 25. Juni 2011, 16:33:07
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2011, 15:47:23
Übernahme ist, wenn er vorher in eine Laufbahn war, zB Msch-Laufbahn oder Unteroffizierlaufbahn.
War er noch in keiner Laufbahn, zB ein FWDL, so wird er im Wege des Aufstiegs zugelassen.
??? Wieso ist ein Schütze, Gefr, OGefr, HptGefr in keiner Laufbahn wenn er FWDL ist?
D.h. man spricht nur bei SaZ von "Laufbahn" und GWDL/FWDL sind eben in einem anderen Dienstverhältnis, aber nicht in der Manschafter-"Laufbahn".
Die Übernahme-/Zulassungsfrage ist für mich beantwortet. Danke!