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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lavi1987 am 26. Juni 2011, 17:27:50

Titel: Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Lavi1987 am 26. Juni 2011, 17:27:50
Hallo an Alle,

ich habe ein Riesenproblem... Meinen Grundwehrdienst hab ich schon hinter mir. Nun habe ich mich als Wiedereinsteller beworben und wurde auch eingestellt... In 1 Woche muss ich meinen Dienst antreten im NACHSCHUB, nun hab ich mich am Fuß verletzt. Diagnose Innenbandriss... Ich vermute mal, dass ich in 1 Woche wieder uneingeschränkt gehen kann. Mit Sport schaut es schlecht aus, erst wieder in 4 Wochen. Jetzt mach ich mir voll die Gedanken, da ich unbedingt in die Bundeswehr will. Sporttest usw. hab ich ja schon alles hinter mir (gemustert T2). Muss ich vor meinen Dienstantritt wieder ein Sporttest machen? Kann es sein, dass ich deswegen nicht eingestellt werde? Das wäre der Horror für mich, Wie würdet ihr in meinem Fall handeln??? Ich bedanke mich im Voraus bei euch für die Antworten...

VG

Lavi
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2011, 17:31:29
Ui, das ist ein Grenzfall:
Musst du deine AGA wiederholen? Dann ist es sicher ein größeres Problem.
Wenn du deinen Dienst direkt in der Stammeinheit antrittst ,könntest du Glück haben.
Ruf auf jeden Fall morgen mal beim ärztlichen Dienst deines zuständigen ZNwGs an. Melden musst du es eh und die können dir besser Auskunft darüber geben, ob deine Einstellung ggf. verschoben wird. Das letzte Wort hat natürlich der Truppenarzt, der die Einstellungsuntersuchung durchführt.
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Lavi1987 am 26. Juni 2011, 18:06:54
Nein, Aga muss ich nicht wiederholen... Danke für deine Antwort... Ich habe riesen Angst davor dort anzurufen. Also laut deiner Aussage, macht der Truppenarzt noch eine Untersuchung, wenn ich meinen Dienst anfange??? Stellt er da nur Fragen oder untersucht er auch alles nochmal??? Danke

vg

lavi
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2011, 18:10:04
Liegt am Truppenarzt. Aber du wirst auf jeden Fall gefragt, ob sich seit der letzten Untersuchung was geändert hat und da musst du es angeben.
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Lavi1987 am 26. Juni 2011, 18:18:01
oh mann  :-\

naja, also würdest du, wenn du in meiner Lage wärst, beim ZNWG anrufen und dort bescheid geben, was passiert ist... oder?

Oder soll ich in 1 woche einfach meinen Dienst anfangen, und wenn ich dort beim Arzt bin, erst dort sagen???
Vielleicht bin ich erst in 2 wochen beim Arzt, weil dann ist der Fuß verheilt...

Was wäre denn besser?

vg

lavi
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: ulli76 am 26. Juni 2011, 18:25:08
Vermutlich werden die im ZNwG eh sagen, dass das der Arzt vor Ort klären soll wegen der Kürze der Zeit.
Aber du bist nun mal verpflichtet, Veränderungen im Gesdundheitszustand umgehend zu melden.

Zum Truppenarzt wirst du in den ersten Tagen müssen. Ich kann aber auch schlecht ne Prognose abgeben. Ist nämlich beides möglich. Also dass der Arzt der Auffasung ist, dass es vermutlich eh folgenlos ausheilt und ne Verschiebung des Dientantritts zwar ne Menge Arbeit macht, es aber eigentlich Wurscht ist, weil du eh keine AGA machst.
Kann aber auch sein, dass der sagt, dass man ja nicht weiss wie es verheilt und dass 6 Wochen (das ist die Zeit, die du normalerweise auch die Schiene tragen musst und dann kannst du erst wieder mit dem Sport nach und nach anfangen) ne lange Zeit sind und du dann ja auch erst auftainieren kannst und dich erstmal vorübergehend ausmustert.

Der Anruf beim ZNwG hätte den Vorteil, dass man dir auch sagen kann, ob du ggf. recht problemlos in 1-2 Monaten einsteigen kannst.

Ich würde als Truppenarzt wohl auch mit Chef Rücksprache halten, ob das ein größeres Problem darstellt. (Hab aber auch schon mal nen Rekruten nicht ausgemustert, der sich am aller ersten Tag den Finger gebrochen hat. Wäre nämlich für alle Seiten ungünstig gewesen.)
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: BulleMölders am 27. Juni 2011, 08:24:22
Zu meiner Zeit gabe es nach der Einstellungszusage ein Merkblatt, auf welchen unter anderem stand, dass man verpflichtet ist Gesundheitliche Änderungen unverzüglich zu melden.
Ich frage mich, wie es erst im Dienst werden soll, wenn man seinen Verpflichtungen schon vor Dienstantritt nicht nachkommt?
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Lavi1987 am 28. Juni 2011, 14:30:09
Du sagst es, gesundheitliche Veränderungen... Ich verstehe darunter, wenn man irgendeine große Verletzung hat, wie z.b Knochenbruch, oder Kreuzbandriss usw. was z.B operiert werden muss... Muskelkater ist z.B. auch eine Verletzung, gibt man sowas auch an? Bei einem Muskelkater reißen ein Paar Fasern von den Muskeln... Nein gibt man nicht an, so ist das bei mir auch... Bei mir heilt das von ganz alleine in paar Wochen... das ist keine gesundheitliche Veränderungen, und Vorurteile, das ich meinen Verpflichtungen vor Dienstantritt schon nicht nachgehe, ist ein bisschen gewagt sowas zu sagen... Also vielleicht etwas vorsichtiger.

VG

Lavi
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Timid am 28. Juni 2011, 14:36:17
Zitat von: §24 WPflG
(7) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen ferner der zuständigen Wehrersatzbehörde unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mündlich zu melden
[...]
2.
den Eintritt von Tatsachen, die eine vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit von voraussichtlich mindestens sechs Monaten begründen; [...]

Ein Innenbandriss dürfte in diese Kategorie fallen.
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: BulleMölders am 28. Juni 2011, 14:52:36
Also einen Innbandriss mit Muskelkater zu vergleichen, ist ja schon nicht schlecht.
Wenn Leistungssportler mit der entsprechenden Hochwertigen Behandlung bei so einer Verletzung vier bis sechs Wochen pausieren müssen bevor sie wieder mit dem Training beginnen, da frage ich mich was für einen Wunderheiler du dein eigen nennst.

Aber kann mir ja auch egal sein was du machst, nur frage ich mich warum du in einem Forum überhaupt fragst wenn du auf die Antworten sowieso pfeifst?
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Flexscan am 28. Juni 2011, 14:55:26
Innenbandriss und Muskelkater zu vergleichen... hab grad n Lachanfall.

Zitat
Ich verstehe darunter, wenn man irgendeine große Verletzung hat, wie z.b Knochenbruch, oder Kreuzbandriss usw. was z.B operiert werden muss

Was is dann nen Innenbandriss, eine Lapalie`?


Melden
Sonst kommt es einem Einstellungsbetrug gleich und dann wars das ganz mit der Laufbahn als Wiedereinsteller.
Sollte man eigtl als ein solcher wissen.
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Andi am 28. Juni 2011, 19:48:03
Zitat von: Lavi1987 am 28. Juni 2011, 14:30:09
Bei mir heilt das von ganz alleine in paar Wochen... das ist keine gesundheitliche Veränderungen,

Der Riss eines Bandes ist etwas, dass sich dein Leben lang immer wieder bei dir bemerkbar machen wird. Und was einmal gerissen ist wird sich keinesfalls wieder zu 100% in den Ursprungszustand bringen lassen, dafür ist der menschliche Körper nicht ausgelegt.

Gruß Andi
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: Lavi1987 am 30. Juni 2011, 00:56:33
Srry bin nicht gut drauf wg. meinem Fuß... Bei mir sind ja nicht alle innenbänder gerissen... Ist ein Teilinnenbandriss... Meine einzige Sorge ist eigentlich, das ich nicht genommen werde bei der Bundeswehr durch meine Verletzung? Kann das pasieren? Ich hab ja meinen Grundwehrdienst schon hinter mir, ich steige jetzt sofort im Nachschub ein. Kann mnir jemand diese Frage bantworten? Kann es sein, dass ich nicht genommen werde beim Bund wg. meiner Verletzung? Was kann alles passieren?

Nehmt mir es nicht übel, aber ich bin zurzeit total schlecht gelaunt wg. meinem Fuß, ich spiele seit meinem 4 Lebensjahr Fussball, bis jetzt hatte ich noch nie eine Verletzung..

VG

Lavi
Titel: Re:Verletzt vor Dienstantritt
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. Juni 2011, 06:54:41
Lieber Fragensteller,

Sie haben doch bereits alle Antworten auf Ihre Fragen bekommen:

1) Sie müssen die Verletzung melden, spätestens bei Dienstantritt, richtigerweise mündlich vorab an die Dienststelle, von der Sie Ihre Aufforderung zum Dienstantritt erhielten.

2) Wie der Truppenarzt im Rahmen der Einstellungsuntersuchung entscheidet, kann Ihnen hier niemand sagen. Was möglich ist, hat Ihnen die Ärztin hier im Forum beschrieben.

3) Warten Sie also ab und hören Sie auf zu jammern.