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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Kampferdbeere am 26. Juni 2011, 20:09:21

Titel: BW Führerschein(e)
Beitrag von: Kampferdbeere am 26. Juni 2011, 20:09:21
Moin Moin,


wer kann mir schreiben ab welchem Dienstgrad/ auf welchem Posten man z.B. den LKW Führerschein machen darf?


MkG
:)
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2011, 20:12:56
Den Dienstführerschein (egal, welcher Klasse) erwirbt man dann, wenn man auf einem MKF-Dienstposten sitzt und das ist dienstgradunabhängig. OA und FA erwerben in der Regel den Führerschein ihrer Truppengattung.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: sasko87 am 26. Juni 2011, 20:37:13
guten abend habe mal eine frage und zwar gehe ich jetzt am 4.7. nach dornstadt meine aga machen und danach nach speyer zu den spezpi habe mich für 8 jahre verpflichtet und auf dem einen schreiben steht vorraussetzung an den stammtruppenplatz ist kraftfahrer ce wie soll ich das verstehen mach ich den jetzt in der aga oder in speyer oder überhaupt ? da steht ja es wäre vorraussetzung !

danke im vorraus !
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2011, 21:11:46
Den werden Sie nach der AGA in Ihrer Stammeinheit erwerben.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: sasko87 am 26. Juni 2011, 21:30:02
auch wenn ich noch nicht mal einen autoführerschein habe
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2011, 21:39:04
Die Bundeswehr bildet in ihren Kraftfahrausbildungszentren auch Anfänger aus. Wie gesagt, wenn für Ihren Dienstposten der Dienstführeschein erforderlich ist, werden Sie auch entsprechend ausgebildet (natürlich Ihre Kraftfahrererwendungsfähigkeit vorausgesetzt).
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: sasko87 am 26. Juni 2011, 22:01:14
danke schön für die information bin ich mal gespannt wie schwer er ist !
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 26. Juni 2011, 22:02:54
keine 100 Gramm.  :D
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: CtD am 26. Juni 2011, 23:03:56
moin ich dachte da es hier eh um führerscheine der BW geht kann ich auch einfach mal meine fragen loswerden...

komme ab 04.10 nach kerpen zum 6./ObjSRgtLw als Manschafter (SaZ4) habe auf meiner stellenbeschreibung auch kraftfahrer stehen also CE
jetzt frage 1 : Weiß jemand wann ich ungefähr auf den CE lehrgang geschickt werde (vor der CR-Ausbildung) ?
frage 2 : Wo ist die nächste "Fahrschule der BW in der umgebung Kerpen?
frage 3 : Wie lang is der CE lehrgang? (habe bis jetzt nur B im zivilen)

danke schon mal im vorraus...
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: ulli76 am 27. Juni 2011, 05:57:54
Nein, das können wir dir nicht sagen. Wir wissen noch nicht mal ob du kraftfahrverwendugnsfähig bist.
Selbst wenn es direkt in Kerpen ne BW-Fahrschule geben würde, heisst das noch lange nicht, dass du da auch hin kommst.
Der Lehrgang geht 6 Wochen.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: CtD am 27. Juni 2011, 10:00:15
okay trotzdem danke für die antwort ;)
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: chicco93 am 27. Juni 2011, 13:48:49
Ich hätte auch eine Frage...
Ich werde erst 2 Monate nach Dienstantritt 18. Und wie ist es dann mit dem PKW Führerschein? Muss ich den Privat machen? Und wenn ja wo und wann? Also ich würde den gerne während der Zeit bei der Bundeswehr machen, weil ich mir dann auch ein Auto kaufen wollte.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: wolverine am 27. Juni 2011, 13:52:59
Ihren privaten PKW-Führerschein? Ja, den müssen Sie in einer zivilen Fahrschule machen.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2011, 13:55:33
Wenn für Ihren Dienstposten kein Führerschein benötigt wird, werden Sie auch in de Regel keinen von der Bundeswehr "geschenkt" bekommen. Ansonsten gilt auch für Sie das von mir bereits Geschriebene.

ZitatIch werde erst 2 Monate nach Dienstantritt 18.

In der Zeit Ihrer AGA weden Sie definitiv keinen Dienstführerschein erwerben.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: chicco93 am 27. Juni 2011, 14:38:47
Wenn es was ändern würde ich bin für den Nachschub eingeplant. Und ich wollte auch wissen ob ich den Privat machen kann. Oder ob man dafür keine Zeit hat?
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Juni 2011, 14:40:57
Doch, dafür hat man im Allgemeinen schon Zeit.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2011, 14:43:41
In der AGA werden Sie dafür keine Zeit haben. Später können Sie selbstverständlich priat einen Führeschein erwerben, allerdings wird der Dienstherr kaum Rücksicht darauf nehmen. Wenn Sie Dienst haben, haben Sie Dienst. Das sollten Sie der Fahrschule dann schon vorher verklickern, dass Sie auch mal kurzfristig keine Zeit für Fahrschule haben könnten.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: chicco93 am 27. Juni 2011, 15:04:31
Ok. Aber ich bin sowieso dann 260 Km von meinem Wohnort weg stationiert also müsste ich mich da irgendwo anmelden.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: sliderbp am 27. Juni 2011, 15:40:20
Also ich würde mich zu Beginn mal nicht auf Zeit für Fahrschule einrichten. Während der Grundausbildung ganz klar, keine Chance. Und danach kommt es auf die Laufbahn und die Verwendung an. Gut möglich, dass man das erste Jahr/die ersten Jahre von Lehrgang zu Lehrgang durch ganz Deutschland tingelt, sprich nie lange an einem Ort ist.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: JuleGebJgFA am 27. Juni 2011, 17:33:40
also während der Grundausbildung ist dafür sicherlich keine Zeit ;)
Danach könnte die Zeit da sein, wenn man nicht gerade auf Lehrgang ist, denn dann hat man, so weit ich weiß,  ca. 17 Uhr Dienstschluss
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: mailman am 27. Juni 2011, 18:01:57
Selbst wenn man um 17 Uhr Dienstschluss hat, und an seinem Standort ist, gibt es immer noch UvD/GvD/Telefonposten, oder auch gelegentlich noch eine militärische Wache die man besetzen muss.

Zudem gibt es noch Übungen oder Bereitschaften usw.

Wenn man erst mal viele Lehrgänge hinter sich hat, ist es sicher machbar, aber so planbar und schnell wie im zivilen ist es sicher nicht.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: Joshua B. am 27. Juni 2011, 19:55:05
Nun würde auch ich gerne etwas fragen:
Für meine Verwendung wird auch der Führerschein CE benötigt, allerdings bin ich, selbst wenn die AGA überstanden ist, 2 Monate noch 17. Besteht die Möglichkeit, dass der / die Führerscheine trotzdem gemacht werden, selbst wenn ich noch nicht volljährig bin?
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: ulli76 am 27. Juni 2011, 19:55:58
So schnell wirst du wahrscheinlich gar nicht für den Lehrgang eingeplant.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: Joshua B. am 27. Juni 2011, 19:58:19
Auch, wenn der für die ZAW und eben für die Verwendung ansich erforderlich ist?
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: mailman am 27. Juni 2011, 20:12:29
Ich denke mal nach der Grundausbildung sind andere Lehrgänge wohl erst mla wichtiger als der BCE, vor allem wenn man nicht 18 ist.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: Joshua B. am 27. Juni 2011, 20:16:01
Naja, dann lass ich mich mal überraschen, was man mir nach Dienstantritt sagt :D
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2011, 20:23:56
Während Ihrer AGA werden Sie einen Haufen Papier in Form von Planungsinformationen bekommen, mit denen Ihnen aufgezeigt wird, wann für Sie welche Ausbildung vorgesehen ist. Für die Planung Ihrer Kraftfahrerausbildung ist Ihre Stammeinheit zuständig, die Sie dann zeitgerecht einsteuern muss.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: Joshua B. am 27. Juni 2011, 20:27:25
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2011, 20:23:56
Während Ihrer AGA werden Sie einen Haufen Papier in Form von Planungsinformationen bekommen, mit denen Ihnen aufgezeigt wird, wann für Sie welche Ausbildung vorgesehen ist. Für die Planung Ihrer Kraftfahrerausbildung ist Ihre Stammeinheit zuständig, die Sie dann zeitgerecht einsteuern muss.

Danke für Ihre Antwort, sie hilft mir schon deutlich weiter bei meiner Frage ;)
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: Kampferdbeere am 28. Juni 2011, 15:34:39
Freut mich das mein Thema so viel belebung gefunden hat =)

Jedoch bin ich noch nicht schlauer, evt solte ich präziser werden.
Den Klasse B Führerschein habe ich bereits, gehört zum Dienstposten der Pers auch ein CE? Daran hätte ich großes Interesse.


MkG
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: KlausP am 28. Juni 2011, 15:58:53
Zitat... gehört zum Dienstposten der Pers auch ein CE?

In der Regel nicht.

ZitatDaran hätte ich großes Interesse.

Das hätten sicher mehrere, meist teilt aber die Bundeswehr dieses Interesse nicht.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: wolverine am 28. Juni 2011, 16:01:32
Im zweiten Beitrag hat der Spieß doch schon beschrieben, dass es dienstgradunabhängig ist. Es kommt auf Ihre Verwendung an und die haben Sie uns noch nicht mitgeteilt bzw. wissen sie wahrscheinlich selbst noch nicht. Auch "Pers" kann PersUffz, PersFw oder PersOffz sein und auch das ist jeweils mannigfaltig. Gehen Sie aber ´mal grundsätzlich davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit als Personalsachbearbeiter einen BCE-Führerschein zu machen nicht sonderlich hoch ist. Verfügt aber gerade Ihre Teileinheit über ein entsprechendes Fahrzeug (schwerer 3,5 to mit Hänger) und Sie sollen es fahren, dann machen Sie auch den Führerschein. Nur ist das bei PersBearb eben seltener als in einer NachschubKp.
Titel: Re:BW Führerschein(e)
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Juni 2011, 16:22:59
In den STAN der Stäbe bis hin auf die Ebene finden sich keine KFZ, für die BCE notwendig wäre. Als PersOffz/Uffz/Msch in Einheiten oder Stâben ist maximal B für das Bewegen von PKW der silberblauen Flotte notwendig - und das auch nur für bestimmte Funktionen.