Guten Abend alle miteinander,
Ich habe mal ne Frage bezüglich verkürzen meines FWDL's ich bin zz im 12. Dienstmonat und will aus der Bundeswehr zum 31.07.2011 raus, da ich einen Ausildungsvertrag habe, der am 01.08.2011 beginnt.
Ist das so einfach möglich? Oder eher schwer rauszukommen?
mit kamaradschaftlichen Gruß
Stellen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung ............... und warten Sie ab, was passiert. Was sagt denn der Mann mit der gelben Schnur in Ihrer Einheit dazu?
Ein Verkürzungsantrag habe ich schon zusammen mit meinem Spieß gestellt, allerdings auf grundlage des Wehränderungsgesetzts oder wie des heißt ;D
Leider hat es keine 2h gedauert, da wurde dieser schon abgelehnt...
Problem ist, dass ich den Schulvertrag schon unterschrieben habe und auch deswegen aus der BW raus will.
Wüssten sie vllt ein paar § die mir helfen würden? Mein Spieß versucht zwar sein bestes, aber ich will auf nummer sicher gehen
Na dann stellste nen neuen Antrag, wo genau drin steht, was du willst.
Also Verkürzung der Verpflichtungszeit auf 13 Monate wegen anstehender Ausbildung...Wichtig für die Zukunft....Blabla.
Und dann halt abwarten, was kommt.
ZitatLeider hat es keine 2h gedauert, da wurde dieser schon abgelehnt...
Durch wen abgelehnt?
Das weiß ich leider net genau, kann ja nur an 2 stellen gescheitert sein, da es so schnell ging
KpChef oder S1/ BtlKdr, weiter hoch ging es sicherlich net
Spieß hatte sein einverständnis gegeben gehabt
Kann man nicht einen KDV Antrag stellen?
Zitat von: Cyrium am 27. Juni 2011, 20:07:20
Das weiß ich leider net genau, kann ja nur an 2 stellen gescheitert sein, da es so schnell ging
KpChef oder S1/ BtlKdr, weiter hoch ging es sicherlich net
Spieß hatte sein einverständnis gegeben gehabt
Haben Sie einen schriftlichen Ablehungsbescheid bekommen?
Stellen kann man alles, aber dazu ist ein KDV sicherlich nicht gedacht.
Zitat von: Stabsuffz93 am 27. Juni 2011, 20:17:41
Kann man nicht einen KDV Antrag stellen?
Das ist nun der dümmste Ratschlag, den man geben kann.
direkt bekommen habe ich den net, mein spieß hat mich nur ins büro gerufen und mir des gesagt, hab die ablehnung net ma gesehen
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben, müssen Sie auch einen schriftlichen Bescheid bekommen. KpChef, S1 und BtlKdr können den Antrag gar nicht ablehnen, das kann nur die Entlassungsdienststelle, das ist im Heer in der Regel der Divisionskommandeur. Alle Anderen haben zu dem Antrag eine Stellungnahme anzugeben und den Antrag auf dem Dienstweg weiterzureichen.
ok vielen dank, werde mich morgen mal erkundigen beim spieß.
Ich werde den verlauf wie das nu alles ausgeht hier gern posten, sofern erwünscht
Ja, bitte.