hallo , ich habe mal eine frage undzwar geht es darum ich sollte am 04.07 zum dienstantritt nach holzminden als FDWL gestern bekam ich vom Kreiswehrersatzamt ein anruf das ich doch nicht zum dienstantritt soll .... .
was können die gründe dafür sein ?? sie sagte mir am telefon auch nicht warum
Möchte unbedingt meine 23 monate machen
Mfg Dennis
Echt? Per Anruf? Sollte sowas nicht schriftlich passieren?
Vielleicht hättest du dort mal nachfragen sollen warum du nciht mehr dorthin sollst ;)
Sie konnte mir das am Telefon auch nicht sagen aber ich denke mal ich bekomm noch post aber was könnten die gründe dafür sein ?
Sie haben also eine Einberufung nach Holzminden.
Nur mit einem Anruf ist diese Einberufung nicht aufgehoben. Dafür bräuchte es einen Widerruf.
Es gibt jetzt für Sie eine Möglichkeit, um eine Antwort zu bekommen:
1) Sie rufen bei der Person an, deren Telefonnummer auf dem E-Bescheid steht, erklären ihr den Sachverhalt und bitten um Klärung und Antwort. Lassen Sie sich da nicht abwimmeln und bestehen darauf, den Grund genannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu ggf. die/den Vorgesetzten der für die Einberufung zuständigen FWDL geben.
ok danke das werde ich mal machen
weiss trotzdem einer woran das so liegen kann ?
Nein, nicht wirklich, denn dafür kann es sehr viele Ursachen geben, und Sie würden damit nur noch mehr verunsichert werden.
und weiste schon warum?
ich habe heute denn brief bekommen vom Kreiswehrersatzamt und da steht drinne das bei der untersuchung ( musterung ) gründe bekannt geworden sind die meiner eignung für denn Freiwilligen Wehrdienst entgegenstehen . Bin aber bei der musterung T2 gemustert
Ich versteh das einfach nicht hab mich auf montag schon vorbereitet
Ja, dann wird es wohl Befunde gegeben haben, die z.B. erst nach Auswertung abgegebener Proben in das endgültige Musterungergebnis einbezogen werden konnten.
Läuft evtl. ein Ermittlungs- oder Strafverfahren?
was kann man denn jetzt noch machen ? will unbedingt zur bundeswehr !!!
und wenn es doch was mit einer strafsache zutun hatt hätte es doch im brief gestanden oder nicht ?
Steht dort eine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben? Wenn ja, können Sie Widerspruch einlegen, was Ihnen aber bis Montag nichts bringen wird. Wurde mit dem Schreiben Ihr Einberufungsbescheid aufgehoben?
Ob es eine Strafsache gibt, müssen Sie doch besser wissen als wir.
nee steht nicht drinne . aber das der dienstantritt aufgehoben wurde das steht drinne
Zitat von: chiko86 am 01. Juli 2011, 11:05:15und wenn es doch was mit einer strafsache zutun hatt hätte es doch im brief gestanden oder nicht ?
Nein. Das steht im Brief der Staatsanwaltschaft/Polizei
Zitat von: chiko86 am 01. Juli 2011, 11:05:15
was kann man denn jetzt noch machen ?
Nichts
Kann es sein das vlt genauere Urinergebnisse das sind und die THC Werte nicht passen? oder etwaigiges
Das wird nicht routinemäßig weggeschickt. Und mit dem ausstehenden Ergebnis wärst du nicht T2 geworden.
Aber zur Musterung gehört ja nicht nur die ärztliche Untersuchung. Oder steht da was von, dass dein Tauglichkeitsgrad geändert wurde?
Bist du denn mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Ja, wird denn nun gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt oder sind Sie wegen einer Straftat verurteilt worden? Oder gibt es psychische Belastungen, die beim Psychologen deutlich wurden?
also bei der musterung bin ich ja t2 gemustert jetzt kurz vor dienstantritt habe ich diesen brief bekommen das bei der untersuchung gründe bekannt geworden sind die ihrer eignung für denn Freiwilligen Wehrdienst entgegenstehen .
Also nochmal von vorne:
Bist du damals endgültig T2 gemustert worden, oder vorläufig?
Musstest du noch gesundheitliche Unterlagen nachreichen?
Steht in dem aktuellen Schreiben was von Taugleichkeitsgradänderung bzw. ein Tauglichkeitsgrad T4 oder T5?
Falls es nicht am Medizinischen lag:
Bist du schon jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Falls ja, hast du das bei der Musterung angegeben?
War noch irgendein Verfahren offen?
Mussten da noch Unterlagen nachgereicht oder angefordert werden?