Meine Freundin ist momentan als Eignungsübende (Feldwebel) beim Bund. Grundausbildung ist rum, seit ein paar Tagen ist sie an ihrem angedachten Arbeitsplatz, da gefällt es ihr aber ganz und gar nicht. Nun will sie deshalb wieder zurück an ihren alten Arbeitsplatz. Sie hat schon mit ihren ehemaligen Chefin geredet, wie es aussieht ist es aber sehr wahrscheinlich, dass sie nicht mehr an ihren alten Arbeitsplatz zurückkommt, sondern in eine ganz andere Abteilung.
Nächstes Problem: Ihre Probezeit beim ehemaligen AG war bis auf 2 Wochen abgelaufen. Diese Probezeit soll nun nach einen eventuellen Rückkehr aufs neue 6 Monate betragen.
Die Frage ist nun, inwiefern diese 2 Dinge rechtlich zulässig sind. Im Eignungsübungsgesetz steht doch drin, dass dem Eignungsübenden durch die EÜ keine Nachteile entstehen dürfen?! Wie sieht das insbesondere bei der Probezeit aus?
Viele Grüße und vielen Dank schon mal
Wolfgang
Irgendwie kommt mir dieser Thread bekannt vor - woher nur ?
???