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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: keuchie am 01. Juli 2011, 17:12:05

Titel: Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: keuchie am 01. Juli 2011, 17:12:05
guten tag

ich habe richtig kacke gebaut um es mal so zu sagen das weiß ich auch und darum gehts nicht


Ich habe Zivil in meinem Privat Kfz mit 2 Kameraden an Bord beim aus parken ein Auto an-geschrammt (Eigenschaden waren 200€)wir hatten nichts zu schreiben dabei und haben gewartet ob der Besitzer auftaucht ... haben aber leider nicht die Polizei gerufen... dann sind wir in die Kaserne zurück ... aufgrund meines schlechten gewissen und der angst ne anzeige zu bekommen bin ich dann nochmal zurück gefahren (2-3km) da war aber das Auto schon weg und ich habe gesehen das Videokameras das Geschehen aufgenommen haben...
2 Wochen später stand auch die Polizei auf der matte ... ich habe natürlich alles gleich meinem Major erzählt und er hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet ...

nun ja Zivil kommt auf mich eine Geldstrafe zu gegen die das Verfahren eingestellt wird ... somit keine Verurteilung

allerdings droht mir jetzt der Rausschmiss wegen Charakterlicher- Nichteignung zum Offz ... hab schon OAJ OL1 und OL2 bestanden mit relativ guten Beurteilungen(6,9) und Noten (1,9)
ich wurde mittlerweile an einen anderen Lehrgang kommandiert in dem jetzt der InChef über mich entscheiden wird.

Nun meine Frage nun kennt jemand solch einen Fall vielleicht und weiß wie er ausgegangen ist oder wie in solchen Fällen entschieden wird?
Weil ich hören jeden Tag was anderes von wegen "war ja nicht so schlimm, du wirst draus lernen" bis hin "wenn ich entscheiden könnte würden Sie sofort entlassen werde"
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: wolverine am 01. Juli 2011, 17:19:51
Waren Sie in Uniform?
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: Rollo83 am 01. Juli 2011, 17:28:32
Mal ne ganz dumme Frage?
Sie fahren zu dem Fahrzeug zurück, dieses ist weg, sie sehn Cameras und melden sich dann nicht umgehend bei der Polizei? Hab ich das richtig verstanden?
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: KlausP am 01. Juli 2011, 17:29:56
Die Frage drängte sich mir auch auf. Wenn das so ist, fällt mir nix mehr ein.
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: Rollo83 am 01. Juli 2011, 17:30:54
Also ich wäre spätestens als ich die Cameras gesehn hab zur Polizei gegangen.
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: wolverine am 01. Juli 2011, 17:33:32
Hätte nichts geändert. Es gibt keinen strafbefreienden Rücktritt nach Vollendung. Mir fehlt aber bisher noch der dienstliche Bezug.
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: Rollo83 am 01. Juli 2011, 17:35:48
Moment wenn ich am KFZ warte, niemand kommt und ich keinen Zettel hab und dann zur Polizei geh ist das doch in Ordnung oder?
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: Jakkaru am 01. Juli 2011, 17:48:37
Sobald man die "Unfallstelle" ohne Selbstanzeige verlässt, ist dies soweit ich weiß, doch Fahrerflucht und somit eigentlich eine Straftat.

Oder habe ich das falsch im Kopf?

Und mit Selbstanzeige meine ich Polizei zur Unfallstelle rufen! Denn selbst wenn man hin fährt, verlässt man den Unfallort und hat somit auch Fahrerflucht begangen :D Hab ich alles schon im Freundeskreis erlebt ::)

Gruß Synthic
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: keuchie am 01. Juli 2011, 18:06:22
Synthic hat recht... das wäre die einzige möglichkeit gewesen... hab ich aber nicht gemacht und deswegen bekomme ich ja auch die geldstrafe damit das verfahren eingestellt wird
Nein ich war nicht in Uniform, aber mir wurde gesagt das es trotzdem 17.2.2 ist ... natürlich weiß ich das ich scheiße gebaut habe das steht hier außer frage aber ich würde gerne wissen falls jemand so einen fall kennt wie das ausgeht bundeswehr technisch gesehen.
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: wolverine am 01. Juli 2011, 18:14:06
Hmm, schön ist das sicher nicht. Aber ohne Uniform, in der Öffentlichkeit nicht als Soldat erkennbar und die Presse hat nicht darüber berichtet (hoffentlich). Für ´ne Entlassung reicht das meines Erachtens nach nicht.
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: ulli76 am 01. Juli 2011, 18:20:50
Zumindest nicht aus dem Grund. Aber es gibt ja noch den 55.5. Der könnte in diesem Zusammenhang auch noch interessant werden.

Aber der Hergang, so wie du ihn geschildert hast, spricht nicht gerade für dich. Die Frage, ob und wann du die Polizei gerufen hast, hätte mich als DV schon mal ziemlich interessiert.

Aber sei froh, dass du überhaupt auf Lehrgang durftest- bei einem laufenden Verfahren gibt´s normalerweise weger Förderung (was ein Lehrgang ja ist) noch Beförderung.
Titel: Re:Disziplinarverstoß hier §17.2.2 reicht das für §55.4
Beitrag von: Andi am 03. Juli 2011, 20:39:12
@Synthic: Ich habe mir mal erlaubt den völligen Unsinn, den du gepostet hast zu löschen, bevor das hier noch jemand glaubt...