Servus zusammen,
ich hab folgendes anliegen, ich will wie glaub ich jeder hier heimatnah versetzt werden...bin kürzlich aus dem einsatz gekommen und mich endlich entschlossen einen versetzungsantrag zuschreiben.
Ich hab mir stellen rausgesucht alles auf einem formlosenantrag geschrieben und unserm tollen Spieß in die Hand gedrückt, mit seiner ausage ,"Ich kümmer mich drum" damit war für mich das thema soweit abgeschlossen.
Bis ich heute durch zufall vom persuffz erfahre, das spieß nach meinen besuch direkt zu ihm(persuffz) gegangen ist, und ihn erstmal angeschnauts haben soll, warum er mir stellen rausgesucht habe, und schließlich meinen antrag zerknüddelt hat und in den müll geschmiesen hat!!!
jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll...
ist das nicht seine job sich um sowas zukümmern?
darf er sowas überhaupt?
was kann ich dagegen machen?
ich bitte um eure hilfe
mit kameradschaftlichen grüßen
ratatouille
Zitat... schließlich meinen antrag zerknüddelt hat und in den müll geschmiesen hat ...
Nein, darf er nicht. Er hat den Antrag zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen und ihn dem Disziplinarvorgesetzen vorzulegen. Dieser gibt seine Stellungnahme zu dem Antrag ab und lässt diesen auf dem Dienstweg der für die Versetzungsentscheidung zuständigen Stelle zusenden.
Zitat... was kann ich dagegen machen? ...
Wenden Sie sich an Ihren Disziplinarvorgesetzten, am besten zusammen mit Ihrer Vertrauensperson.
das war auch meine idee mich mit der VP zusammen zusetzen, war heute leider nicht zu erreichen werd ich aber aufjedenfall morgen machen!
also soll ich mit ihm zum chef gehen ja?
oder soll ich direkt papier schwarz machen und ne beschwerde schreiben,
ich werde erstmal den morgigen tag abwarten und dann mal schauen was er mir sagt!!!
Ich würde es erst mal auf die einfache Art machen. Der Beschwerdeweg bleibt Ihnen ja immer noch.
was kann ihm denn erwarten, wenn ich eine beschwerde schreibe, bzw mich mit dem chef drüber unterhalte?
Zitat von: ratatouille am 05. Juli 2011, 20:28:48
was kann ihm denn erwarten, wenn ich eine beschwerde schreibe, bzw mich mit dem chef drüber unterhalte?
??? ??? Ich versteh die Frage nicht ...
Ich nehme an er will wissen, was dem Spieß passiert wenn er ihn beim Chef verpfeift. So habe ich es jedenfalls interpretiert.
yesus so stimmt das!!!
Keine Ahnung, was der Chef daraus macht. Das werden Sie vom Chef auch nicht erfahren. Sie bekommen einen Beschwerdebescheid, in dem der Chef Ihnen mitteilt, ob Ihre Beschwerde begründet ist und wenn sie das ist, steht dort maximal drin, dass der Spieß belehrt wurde. Mehr wird und darf der Chef gar nicht schreiben.
Wenn Sie keine Beschwerde schreiben sondern das dem Chef in einem Gespräch mitteilen, werden Sie schriftlich vom Chef auch nichts bekommen. Dann merken Sie höchstens am weiteren Verfahren, was der Chef veranlasst hat.
ZitatBis ich heute durch zufall vom persuffz erfahre, das spieß nach meinen besuch direkt zu ihm(persuffz) gegangen ist, und ihn erstmal angeschnauts haben soll, warum er mir stellen rausgesucht habe, und schließlich meinen antrag zerknüddelt hat und in den müll geschmiesen hat!!!
Würde ich jetzt auch nicht so als schön bezeichnen. Vielleicht war meine Wortwahl mit "verpfeifen" ein wenig überzogen aber ich wollte es nur verständlicher wirken lassen.
Hoffe Flexscan hat nichts falsch verstanden durch meine Wortwahl und deswegen so reagiert.
ne is schon ok ;)
Das Verhalten des Spieß ist absolut beschwerdefähig und ich würde bei solchem Verhalten auch eine offizielle Beschwerde schreiben. Soll der Chef ruhig mal einen Beschwerdebescheid schreiben. Wie er sich Sache dann mit dem Spieß klärt, wird dir aber in der Tat nicht mitgeteilt werden. Allenfalls stehen so Sätze drin wie "Ich habe den XY belehrt" oder "Ich habe gegen XY eine einfache Disziplinarmaßnahme verängt" oder "Ich habe die Sache zuständigkeitshalber an die Wehrdisziplinaranwaltschaft abgegeben". Letzteres darf wohl in deinem Fall ausgeschlossen werden.
Aber ich denke schon, dass man hier eine Beschwerde schreiben sollte und der Chef das förmlich bescheiden sollte.
Die Frist, um eine Beschwerde zu schreiben, beträgt übrigens gem. § 6 WBO einen Monat ab Kenntnis des Vorfalls.
zudem sollten Sie natürlich auch einen neuen Antrag auf Versetzung stellen !! Gibt es diesbezüglich nicht innerhalb eines Monats einen Bescheid oder zumindest einen Zwischenbescheid, ist auch das beschwerdefähig.