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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: WW am 05. Juni 2003, 11:55:10

Titel: Eignungsübung und Wiedereinstellung
Beitrag von: WW am 05. Juni 2003, 11:55:10
Meine Freundin ist momentan als Eignungsübende (Feldwebel) beim Bund. Grundausbildung ist rum, seit ein paar Tagen ist sie an ihrem angedachten Arbeitsplatz, da gefällt es ihr aber ganz und gar nicht. Nun will sie deshalb wieder zurück an ihren alten Arbeitsplatz. Sie hat schon mit ihren ehemaligen Chefin geredet, wie es aussieht ist es aber sehr wahrscheinlich, dass sie nicht mehr an ihren alten Arbeitsplatz zurückkommt, sondern in eine ganz andere Abteilung.

Nächstes Problem: Ihre Probezeit beim ehemaligen AG war bis auf 2 Wochen abgelaufen. Diese Probezeit soll nun nach einen eventuellen Rückkehr aufs neue 6 Monate betragen.

Die Frage ist nun, inwiefern diese 2 Dinge rechtlich zulässig sind. Im Eignungsübungsgesetz steht doch drin, dass dem Eignungsübenden durch die EÜ keine Nachteile entstehen dürfen?! Wie sieht das insbesondere bei der Probezeit aus?

Viele Grüße und vielen Dank schon mal

Wolfgang
Titel: Re:Eignungsübung und Wiedereinstellung
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Juni 2003, 12:43:41
 :-\

Mal ganz ehrlich - ich würde nicht versuchen "mit Gewalt" wieder an meinen alten AP zu kommen.

Macht wenig Sinn, gibt nur Stunk und wenn der AG einen loswerden will, dann schafft er das auch.
Titel: Re:Eignungsübung und Wiedereinstellung
Beitrag von: Simon am 05. Juni 2003, 14:53:51
Hallo,

ich möchte auch noch ein paar Punkte herrausstellen:

Zitat...seit ein paar Tagen ist sie an ihrem angedachten Arbeitsplatz, da gefällt es ihr aber ganz und gar nicht...

Gefällt es Ihr denn wirklich an dem neuen Arbeitsplatz nicht oder ist es vielleicht doch eher die gesamte BW an sich? Wenn ersteres, würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, ob "ein paar Tage" wirklich bereits für eine Einschätzung ausreichen, wenn es letzteres ist würde ich eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz aus einem anderen Grund für eine schlechte Idee halten. Es gab doch wohl einen (oder mehrere) Grund für den Arbeitsplatzwechsel hin zur BW, dieser Grund ist ja jetzt nicht plötzlich weg und daher würde ich davon ausgehen, daß Ihre Freundin über kurze Zeit wieder unglücklich ist.
Wenn Ihre Freundin den nun wirklich definitiv nach Ihren Erfahrungen weiß, daß die BW einfach nichts für Sie ist, dann gut, aber derzeit hört sich das ganze nach kurzfristigen Gefühlsentscheidungen an und damit wird man im allgemeinen nicht glücklich.

Was Ihre rechtliche Lage angeht habe ich leider keine Ahnung, ich kenne diese Reglung mit dem Arbeitsplatzschutz nur für Wehrpflichtige, aber ich denke immer noch, das Recht hier nicht das primäre Problem ist.