Hallo Forum :P
Folgendes. Im ZnWG wurde ja unterschrieben das man ärztliche behandlungen melden muss. So jetzt wurde bei mir eine Prophylaxe gemacht und ein Zahn wird noch gezogen.
Jetzt meine Frage. Muss ich dies melden?
Lg
Sie sind verpflichtet jegliche Änderungen des Gesundheitszustandes zu melden, denn die Wunde eines gezogenen Zahnes muss auch erstmal abheilen.
Wurden Sie denn schon verbindlich eingeplant?
Also melden müssen sie es! Aber dies hat meist nur zur Folge, dass der Dentalfitnesscode sich eher in positive Richtung verschiebt. Da sich die Bundeswehr hier ja etwaige Kosten für die Zahnbehandlung erspart. Denn es gibt auch Fälle wo die Herstellung eines besseren Dentalfitnesscodes eine Einstellungsvoraussetzung ist.
Die Prophylaxe muss nicht gemeldet werden, das ist keine Behandlung im engeren Sinne.
Die Entfernung des Zahns musst du schon melden.
Ja ich bin fest engeplant. ab Oktober. Und auf den Zettel den ich bekam steht bei einer einstellung müssen ihre zähne in ordnung sein.
Daher war ich ja nochmal ZA
@Ulli76 Danke, wie muss ich das denn anstellen? in der zukünftigen Truppe anrufen oder im ZnWG? Oder soll ich das schriftlich machen?
Zitat von: Stabsuffz93 am 08. Juli 2011, 09:39:43
Ja ich bin fest engeplant. ab Oktober. Und auf den Zettel den ich bekam steht bei einer einstellung müssen ihre zähne in ordnung sein.
Daher war ich ja nochmal ZA
@Ulli76 Danke, wie muss ich das denn anstellen? in der zukünftigen Truppe anrufen oder im ZnWG? Oder soll ich das schriftlich machen?
Steht das nicht auf
dem "Zettel", den Sie bekommen haben? Was soll Ihre zukünftige Einheit damit? Die hat vermutlich noch nicht mal Ihre Akte und selbst wenn, könnten die in Ihre G-Akte nicht reinsehen, weil das nur der Arzt darf.
Ja KlausP es steht auf einem Beiliegenden Zettel neben der Aufforderung zum Dienstantritt
okey also das ZnWG. In schriftlicher Form? oder anrufen?
Ruf erstmal an. Vermutlich werden die aber das Ganze nochmal schriftlich haben wollen.
schriftlich mit attest dann vom arzt oder wie? weil es ist ja eher eine verbesserung wenn der zahn raus ist.
Ruf da einfach an, dann wird man dir schon sagen, was benötigt wird.
Lieber Stabsuffz,
ich bin erstaunt, mit welcher Unselbstsändigkeit Sie von der Bundeswehr angenommen wurden: Jede noch so banale Frage, obgleich präzise beantwortet, mehrfach stellen. Meinen Sie, wir Mituser hier haebn Lust, Dasselbe andauernd zu wiederholen? Ullis Antwort und Ihre Nachfrage lassen dies jedenfalls stark vermuten. Lesen Sie eigentlich das, was Ihnen geantwortet wurde und versuchen, den jeweiligen zusammenhang zu verstehen?
So ich habe dort angerufen und die nette Frau meint man muss die entfernung eines zahns nicht melden. esseidenn es ist was mit dem knochen oder dem zahnfleisch..dann muss man es melden.
Liege ich jetzt völlig falsch, oder IST ein Zahn ein Knochen?
öhm keine ahnung..Die ärztin am telefon sagte nur wenn der knochen angegriffen ist etc ist es meldepflichtig^^
Eventuell könnte die Unversehrtheit des Kieferknochens gemeint sein, denn wenn der angegriffen ist, wäre ggfs. eine weitere Behandlung nötig und das würde Kosten aufwerfen.
Zitat von: schlammtreiber am 21. Juli 2011, 09:59:46
Liege ich jetzt völlig falsch, oder IST ein Zahn ein Knochen?
Nein Zähne sind keine Knochen. Guckst du bei wdr auf der Seite,etwas weiter unten ist der Text.
http://www.wdr.de/tv/wissenmachtah/bibliothek/knochen.php5