Hallo,
habe mich zum 01.05.2011 für einen freiwilligen Wehrdienst gemeldet. War 3 Wochen dabei und aufgrund einen krankheitsbedingten Ausfall kam ich ins BWKZ nach Koblenz. Als ich nach paar Tagen raus kam und anschließend zum Truppenarzt wieder ging, schrieb er mich KZH LSO aufgrund meines nicht Dienstfähigen Zustand.
Als ich am selben Tag ausgekleidet wurde, wurde mir versichert das der Antrag in 2-3 Wochen durch wäre und ich bekäme ggf. das Datum zum DZE.
Nach ca. 1 1/2 Monate machte ich mir keine Hoffnungen mehr meine Karriere bei der Bundeswehr fortzusetzen und ich entschied mich für eine kürzlichen erhalten Zusage einer zivilen Ausbildung ab dem 01.08.2011.
Da meine Motivation bzw. Interesse bezüglich Berufswunsch sich eindeutig änderten, schrieb ich sicherheitshalber eine Kündigung zum 31.07.2011 bevor ich noch ein paar Monate zu Hause sitze.
Am 04.07.2011 rief mich mein Spieß an und sagte mir das der Antrag abgelehnt worden ist und ich mich umgehnd wieder zu Kaserse bewegen soll.
Die Kündigung zum 31.07. ging durch.
Am Dienstag Morgen wurde ich erneut eingekleidet. Für die paar Wochen!!! lächerlich?!
Welche Optionen stehen mir offen, sofort auszutreten? bzw. ist dies überhaupt möglich aufgrund der neuen Gesetzelage heißt es ja immerhin freiwillig und freiwillig bin ich jetzt definitiv nicht mehr dort! Bitte um Hilfe, Danke im Vorraus!
Meiner Meinung nach gilt die Regelung, dass FWDL die Bundeswehr in den ersten 6 Monaten jederzeit verlassen können, erst ab dem Diensteintritt 01.07.11. Falls das nicht so sein sollte, können Sie in diesem Zeitraum jederzeit erklären, dass Sie nicht mehr wollen und müssten umgehend entlassen werden.
Zitat... Am Dienstag Morgen wurde ich erneut eingekleidet. Für die paar Wochen!!! lächerlich?! ...
Nein, Befehl und Gehorsam. Der Spieß hat Ihnen einen rechtmäßigen und für Sie verbindlichen Befehl erteilt.
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe und ich bspw. am Montag mit meinem Gruppenführer rede und ihm mitteile das ich sagen wir mal nicht mehr will. Das dann das nötige eingeleitet wird zu meiner sofortigen Entlassung bzw. Auskleidung? richtig?
Ich schrieb doch, dass ich der Meinung bin, dass das erst für Soldaten mit Diensteintritt 01.07.11 bin. Ich bin mir aber eben nicht sicher. Deshalb sollten Sie Ihren Spieß dazu fragen.
Okay. Nehmen wir mal an dies wäre nicht möglich, was käme noch in Frage für einen schnellen Austritt?
Hä- die Kündigung zum 31.7. ist doch durch? Das sind doch gerade noch 3 Wochen. Schneller wird es nicht gehen. Außerdem bist du doch noch kzH?
Die Möglichkeit problemlos zu kündigen scheint es tatsächlich erst zum 1.7. zu geben.
Aber was ist denn nu mit dem DU-Verfahren? Läuft das noch?
Zitat von: Manila am 08. Juli 2011, 14:32:37
Okay. Nehmen wir mal an dies wäre nicht möglich, was käme noch in Frage für einen schnellen Austritt?
Desertieren. Somalia z.B. liefert nicht aus.
So wie ich das herausgelesen habe, ist die Entlassung wegen DU zum 31.07. verfügt. Wird bestimmt mit der "Schnellentlassung" zeitlich nicht mehr hingehauen haben.
Zitat von: ulli76 am 08. Juli 2011, 14:35:25
... Außerdem bist du doch noch kzH?
Die Möglichkeit problemlos zu kündigen scheint es tatsächlich erst zum 1.7. zu geben.
Aber was ist denn nu mit dem DU-Verfahren? Läuft das noch?
Nein KZH bin ich nicht mehr. wurde ja wieder eingekleidet.
.....
Sorry viel kenn ich mich da auch nicht aus was ist ein DU Verfahren?
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit (DU)
also DU verfahren ist dies nicht, war ne normale schriftliche Kündigung zum 31.07.. DU verfahren wurde ja abgelehnt, hab ich ja diese woche montag mittgegteilt bekommen.
momentan bin ich ja dienstfähig und mach ja normal mit.
Eine "Kündigung" gibt es nicht. Ich KpChef muss Ihnen doch eine "Entlassungsverfügung" (so nennt sich das) geschrieben haben. Dort steht dann auch die Begründung drin, warum Sie aus der Bundeswehr entlassen werden.
Gibt es da irgendwo eine Seite wo ich mich informieren kann wegen sofortige Entlassung etc. ??
höchtens unterr www.bundeswehr.de oder der Karriere-Seite der Bw www. bundeswehr-karriere.de
Frag deinen Spieß oder Perser, die wissen das.
Aber ich versteh das Problem trotzdem nicht. Du hast nen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt und der ist durch gegangen. Dein letzter Diensttag ist der 31.07. also in gerade mal 3 Wochen! Und die Ausbildung beginnt am 1.8. passt doch.
Du wirst wohl nicht früher raus kommen.
Und gesund bist du ja offenbar. Also wirst du die 3 Wochen noch abdienen können.
Sei froh, dass dein Antrag überhaupt durchgekommen ist. Das ist nämlich nicht selbstverständlich.
Mich wundert es nur, dass die Dienstunfähigkeit nicht durchgegangen ist. So ein Fall ist mir nämlich bisher nicht bekannt. (Außer Fälle, wo nur der Soldat den Antrag gestellt hat und die Fachärzte und der Truppenarzt das nicht befürwortet haben. Aber das ist auch extrem selten). Gibt sogar Entlassungen wegen Anpassungsstörung aufgrund von Fehlverpflichtung.
Okay. Hab mir den Eingangspost jetzt auch noch mal genauer durchgelesen und verstehe den TE beim besten Willen nicht mehr. ::)
Mal ne ganz blöde Frage. seit wann kann man so ohne weitere "kündigen".
Hängt das mit der Reform zusammen oder wird da bei FWDL eine ausnahme gemacht?
So wie ich das verstanden habe kann man beim neuen FWD innerhalt der ersten 6 Monate aufhören.
So legt es das "Wehrrechtsänderungsgesetz 2011" fest. Das gilt aber mMn nur für FWDL, nicht für SaZ.
So wie ich das verstanden hab, gilt das seit neuestem sowohl für FWDL als auch SaZ. Aber halt erst ab 1.7.
Deswegen sag ich ja, dass der TE Glück hatte, dass sein Antrag durchgegangen ist.
Die "Kündigung" kann ausgelegt werden als Entlasungsantrag/ Antrag auf Dienszeitverkürzung und dem ist eben stattgegeben worden.
"Die Aussage: "Die Stadt werd´ ich jetzt ´mal bluten lassen" kann durchaus als Antrag einer allgemeinen Leistungsklage verstanden werden!" :D Sorry, Juristenhumor.
ok das mit den 6 Monaten hab ich jetzt soweit verstanden.
Heisst das dann auch das er definitiv ganz draussen ist oder müssen trotzdem dann die 6 Monate Grundwehrdienst absolviert werden wie früher?
Haha Frank :D ;) netter Zaunpfahl *g*
Nein, er kann innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit und ohne Angabe von Gründen gehen.
Danke Klaus wieder was schlauer.
@ Flexscan, da es keinen Grundwehrdienst mehr gibt, kann es auch kein "Nachholen" Desselben geben, wenn ein FWDL kündigt.
Schon logisch Migu
Meine Gedanken gingen dahingehend, das man sich ja freiwillig meldet. Halt nich die 6 Monate sondern + Monat x.
Und da die Wehrpflicht als solche lediglich ausgesetzt, aber nicht abgeschafft ist, war halt die Überlegung dann halt nur die 6 Monate ohne Verlängerung kündigt man. Man hat sich ja schließlich freiwillig gemeldet.
Zitat§ 61 Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes
(1) ...
(2) Während der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes kann die Soldatin oder der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist ihr oder ihm spätestens zwei Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben. Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen.(3) ...
(4) ...
nach ein bisschen suchen hab ich folgendes gefunden, heißt das jetzt das ich bspw. am montag mit einem entsprechenden antrag sofort entlassen werden kann?
Das gilt aber erst ab dem 1.7.!
Außerdem versteh ich dein Problem nicht: Du hast nen Antrag gestellt, dass du zum 31.7. entlassen wirst, dem wurde statt gegeben.
Das sind noch 3 Wochen oder so hin und deine Ausbildung beginnt zum 1.8..
Also WO liegt das Problem?
richtig, also würde es ja gehen? haben ja schließlich schon den 09.07.
Aus folgendem Grund, da noch ein paar Dinge bezüglich der Ausbilung und andere Sachen zu erledigen wäre.
Finanzamt
Bank
Wohnung
Führerschein
etc.
und ich kann net bspw. Montag in den Dienst gehen, Dienstag Sonderurlaub nehmen, Mittwoch wieder Dienst und so weiter... und deswegen will ich eine sofortige entlassung
Mein Gott wir sind hier aber nicht bei "Wünsch dir was" schon mal was davon gehör.
Es geht nicht immer alles wie man es will, unglaublich.
Nein, das würde nicht gehen, weil es für Soldaten ist, die ab dem 1.7. angefangen haben.
Ich frag mich nur, warum du dann den Antrag auf Entlassung zum 31.7. und nicht zum 15.7. gestellt hast.
mir ist schleierhaft, wieso er ausgekleidet wurde, obwohl er "nur" kzH bis Entscheid LSO geschrieben war.
Man ging halt davon aus, dass der LSO auf DU entscheidet und das hat er dann wider Erwarten nicht?!
Sieht wohl so aus.
Und damit dürfte er schon fast ein Exot sein. Alle Fälle, die mir bisher bekannt sind, sind auch aus gesundheitlichen Gründen wieder entlassen worden wenn ein Facharzt so eine Empfehlung gegeben hat und der Soldat damit einverstanden war.
Wie gesagt- inzwischen bekommt man sogar sein DU-Verfahren durch wegen Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung.
Aber das wird hoffentlich bald weniger werden, da die Jungs und Mädels jetzt ja regulär kündigen können.
Macht uns das Leben deutlich einfacher. Leider gibt´s nämlich bisher nur die Möglichkeit der Schnellentlassung innerhalb der ersten 4 Wochen- alles danach macht nen enormen Aufwand. Bei eindeutigen Fällen sehr aufwändig.
Ja, es geht bedeutend einfacher, zum Glück für alle. "Qualität vor Quantität" - de Maiziére