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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: lost am 09. Juli 2011, 20:48:40

Titel: Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: lost am 09. Juli 2011, 20:48:40
Hi Leute,

ich war von 06-08 in der Bundeswehr und habe mich im Oktober 2010 nochmal beworben, und wurde auch genommen.
Meine erste Dienst Woche habe ich schon hinter mir wurde am 04.07.2011 wieder eingestellt. (SaZ 08) Nun meine Frage kann ich das Widerrufen?
In einer Belehrung von der Bundeswehr steht , das ich 6 Monate Probezeit habe und noch kein SaZ bin erst nach den 6 Monaten. drunter steht :
Das ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit das ganze nicht mehr widerrufen kann. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich das ganze in den 6 Monaten Probezeit noch abbrechen kann oder nicht!!
Der hintergrund meine Frage ist der, das ich mir doch nicht mehr so sicher bin ob ich das möchte!

vll könnt ihr mir ja helfen?!
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2011, 20:57:57
Wenn du eine Widerrufsverpflichtungserklärung abgegeben hast (und so sieht das aus wie du das schreibst) kannst du machen: ja.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: lost am 09. Juli 2011, 21:06:15
hi erstmal danke für deine Antwort,
ich schreibe jetzt mal genau hin was auf meinem Zettel steht.



Mir ist bekannt, das ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird. Der Festsetzung kann
ich nicht mehr widersprechen.

Mit ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit die Verpflichtungserklärung  nicht mehr
widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werde, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen
persöhnlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besonder Härte bedeuten würde.
Im Übrigen ist mir bekannt, das die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit auf Antrag nur verkürzt werden kann,
wenn dies im dienstlicher Interesse liegt.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2011, 21:12:35
Steht da was von "widerrufliche Verpflichtungserklärung"? Wenn ja, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wenn nicht, könnten Sie noch vor Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ erklären, dass Sie nicht SaZ werden wollen.

Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: lost am 09. Juli 2011, 21:19:39

widerrufliche Verpflichtungserklärung steht da nicht auf meinem Zettel, da steht
Verpflichtungserklärung
bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit

das bedeutet also das ich mich noch in den 6 Monaten Probezeit noch entscheiden kann oder?

Mein problem ist das ich mir total unsicher bin es ist ein hin und her in meinem Kopf seit diesem Montag als ich meinen
Dienst angetreten hab. Kann kaum schlafen, essen oder sonstiges.



Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2011, 21:23:11
Nein, können Sie nicht, jedenfalls nicht, wenn Sie schon in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen worden sind. Nur der Dienstherr könnte Sie innerhalb der 6 MKonate entlassen, wenn Sie die Erwartungen nicht erfüllen. Das ist mit diesem Satz gemeint:

ZitatMir ist bekannt, das ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird. Der Festsetzung kann
ich nicht mehr widersprechen.

Wenn Ihre SaZ-Ernennung in dieser Woche schon stattgefunden hat, dann war es das.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: lost am 09. Juli 2011, 21:28:02
Ich wurde noch nicht in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, soweit ich weis macht das doch der Chef des Standortes oder?
und bei dem war ich noch nicht.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2011, 21:34:29
Ich weiss nicht, in welcher Einheit Sie Dienst leisten. Im Allgemeinen macht das der Bataillonskommandeur.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: lost am 09. Juli 2011, 21:39:43
Ich danke ihnen für ihre Antworten,
ich werde morgen heute und morgen nochmal darüber nachdenken und mich dann entscheiden.
Bei dem Bataillonskommandeur war ich noch nicht,
also hätte ich ja noch die Möglichkeit Auszusteigen wenn ich das möchte.
danke nochmal für die Antworten
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 09. Juli 2011, 21:42:31
Wenn Sie sich gegen den Dienst bei der Bundeswehr entscheiden, sollten Sie sich Montag früh umgehend um einen Termin bei Ihrem Spieß und/oder Ihrem KpChef kümmern.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. Juli 2011, 21:46:57
Na, da haben wir ja mal wieder einen, der unbedingt zur Bw zurück wollte, das EFV erfolgreich absolviert hat, und dann nach der ersten Woche Zweifel bekommt, ob die Bundeswehr das Richtige für ihn ist.

Irgendwie, scheint mir, dass es doch möglich sein müsste, diese unsicheren Kantonisten beim EFV auszusortieren...
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2011, 22:09:12
Was ist EFV?
Ich kenne die EVF=Eignungs- und Verwendungsfeststellung.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: ulli76 am 09. Juli 2011, 22:16:17
EignungsFeststellungsVerfahren?
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: Ralf am 09. Juli 2011, 22:18:08
danke
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: gert79 am 11. Juli 2011, 18:30:24
hey Leute , mir gehts genauso , ich würde auch wieder raus wollen ! Bin ab 4.7.2011 wieder dabei , aber ich hab gemerkt das ich echt zu alt bin für die ganze Schei...e !!! (31)
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: HG MOK am 11. Juli 2011, 18:39:50
@ gert79

Man o man dann gehen Sie morgen zum Spieß und sagen es ihm!

Das sollte man mit 31 doch schaffen oder?
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: gert79 am 11. Juli 2011, 18:47:20
@lost , warst du schon bei deinen Spieß ??? ich hoffe doch mal das man von jetzt auf Nachher da raus kommt ...
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 11. Juli 2011, 18:50:02
Zitat von: gert79 am 11. Juli 2011, 18:47:20
@lost , warst du schon bei deinen Spieß ??? ich hoffe doch mal das man von jetzt auf Nachher da raus kommt ...


Nö, kommt man nicht so ohne weiteres.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: HG MOK am 11. Juli 2011, 18:50:32
Was haben Sie denn unterschrieben?

Es scheint wohl doch an der Sonne oder den Sternen zu liegen  ;D
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: ulli76 am 11. Juli 2011, 18:53:33
Es gibt seit dem 1.7. wohl die Möglichkeit innerhalb der ersten 6 Monate einfach so wieder zu kündigen. Und zwar sowohl als FWDL als auch als SaZ.
Die Entlassung geht dann ratz fatz.

Edit: Diese Information stimmt nicht so ganz. Man kann als Saz nur mit Widerrufsmöglichkeit kündigen.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: gert79 am 11. Juli 2011, 19:04:58
Der eine sagt Ja der andere Nein ... typisch Bundeswehr
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: Schamane am 11. Juli 2011, 19:09:07
Nun wenn sie in den 6 Monaten sind, dann können sie jederzeit kündigen und dies wird mit höchster Wahrscheinlichkeit sich nicht bis zum 31.07. hinziehen, wäre ja schließlich das Geld vom deutschen Steuerzahler, was verschwendet würde.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: andreKing am 12. Juli 2011, 19:16:02
@ warum sollte man da nicht so ohne weiteres von jetzt auf nachher da raus kommen ??? umsonst sind doch die 6Monate Probezeit nicht seit 1.7.20011 !!!???
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: andreKing am 12. Juli 2011, 19:17:01
Frage war an Klaus !!!
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 12. Juli 2011, 19:19:30
Als ich die Frage beantwortet habe, war mir noch nicht bekannt, dass für alle, die ab 01.07. eingestellt worden sind, diese 6monatige "Probezeit" gilt.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: andreKing am 12. Juli 2011, 19:21:45
Also doch von heut auf morgen ??? Sprich man geht zum Spieß und nächsten Tag ist Auskleidung und der ganze Spaß ???
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: KlausP am 12. Juli 2011, 19:26:36
So wie ich das verstanden habe - ja. Allerdings würde ich nicht nur zum Spieß gehen sondern auch zum Chef.  ;)
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: Schamane am 12. Juli 2011, 19:48:20
Also gut. Rein formal können sie wenn alles klappt sich Morgens 07.00 bei Chef melden.
08.00 beim SanBereich
09.00 beim Vollzähligkeitsappell
10.00 bei der Servicestation
11.00 beim ReFü / TrpVerwaltung
12.00 beim Chef / Spiess zur Abwicklung der letzten Formalitäten ( Fernschreiben SDBw usw.) sein
und 12.30 im Zug nach Hause sitzen.
Nur geht dies im Regelfall dann doch nicht so schnell und meist versuchen Spiess und Chef dem
Soldaten auch noch zu erklären, dass sich fast alles regeln läßt, wenn man nicht selber froh ist,
dass er geht.
Weil es kommt schlecht wenn eine AGA von Kompanie auf Zug und schlußendlich auf Gruppenstärke
zusammen schrumpft.
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: andreKing am 15. Juli 2011, 17:53:02
Hey Leute , ich bin seit 4.7.2011 als Widereinsteller beim Bund !!! Gestern war ich beim Spieß und Ende Nächster Woche bin ich wieder Zivilist !!! Also kein Problem ...
Titel: Re:Wiedereinsteller (widerruf)
Beitrag von: Megawaldi am 15. Juli 2011, 18:12:18
Zitat von: andreKing am 15. Juli 2011, 17:53:02
Hey Leute , ich bin seit 4.7.2011 als Widereinsteller beim Bund !!! Gestern war ich beim Spieß und Ende Nächster Woche bin ich wieder Zivilist !!! Also kein Problem ...
und übernächste Woche machst hier nen Threat auf mit "ich will zurück zum Bund, denkt ihr ich habe chancen...." ;-)