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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: PK1990 am 14. Juli 2011, 14:28:51

Titel: Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 14:28:51
Muss man wenn man die AGA macht wache schieben? Also am Wochenende?
Auch Weihnachten oder Silvester?
Bekommt man da mehr Geld und kann man sich da freiwillig melden?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: chicco93 am 14. Juli 2011, 14:32:05
Wirst du doch erfahren wenn es so weit ist ;)
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 14:36:05
Sie werden erst dann zu Wachdiensten eingeteilt, wenn Sie die Wachausbildung einschließlich Wachschießen abgeschlossen haben, vorher ist es auch nix mit "freiwillig melden".
Davon unabhängig ist der mögliche Einsatz als GvD in der Kompanie - das ist aber keine Wache und kann auch am Wochenende erfolgen und auch Weihnachten und Silvester. In der AGA bekommt man auch nicht mehr Geld dafür, weil mehr geleisteter Dienst in der AGA nicht ausgleichsfähig ist - weder zeitlich noch finanziell, es sei denn, der entsprechende Dienstzeit-Erlass wurde zwischenzeitlich geändert.

.

Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 14:54:59
Ähm was ist GvD?
Und wann hat man die Wachausbildung und das Wachschießen abgeschlossen?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: AriFuSchr am 14. Juli 2011, 14:59:52
GvD = Gefreiter vom Dienst,


dies ist ein Sonderdienst, bei dem der GvD dem UvD (Unteroffizier vom Dienst) zuarbeitet und ihn unterstützt.
Der Dienst dient der Unterstützung des Innendienstes. Wecken der Kompanie/Batterie, Überprüfung des Weckens, Sauberkeit in den Stuben/Revieren, Überwachung des Zapfenstreichs usw.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 15:00:33
GvD - Gefreiter vom Dienst, ein Mannschaftssoldat, der den UvD (Unteroffizier vom Dienst) bei seiner Dienstdurchführung unterstützt

Wachausbildung und Wachschießen liegen meist im letzten Drittel der AGA. Wann sie konkret durchgeführt wird, liegt in der Entscheidung des Kompaniechefs, ebenso, ob und wann Soldaten gleich danach während der AGA Wache stehen. In den meisten Fällen werden Sie erst nach der AGA in Ihrer Stammeinheit zur Wache eingeteilt werden.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: AriFuSchr am 14. Juli 2011, 15:04:30
... meist erfolgt ja eine Wacheinweisung in die Besonderheiten des Wachdienstes in der betrffenden Kaserne
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 15:06:14
Ich bin mal vom günstigsten Fall ausgegangen, dass der Rekrut nach der AGA im gleicheb Truppenteil bleibt.  ;)
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Andi am 14. Juli 2011, 15:26:02
Zitat von: KlausP am 14. Juli 2011, 14:36:05
In der AGA bekommt man auch nicht mehr Geld dafür, weil mehr geleisteter Dienst in der AGA nicht ausgleichsfähig ist - weder zeitlich noch finanziell, es sei denn, der entsprechende Dienstzeit-Erlass wurde zwischenzeitlich geändert.

Es gibt keinen Ausgleich für besondere zeitliche Belastung während der ersten drei Dienstmonate. Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für SaZ gab es aber schon immer auch während der ersten drei Dienstmonate.

Gruß Andi
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 15:30:13
Das ist mir bekannt. Zu seinem (zukünftigen ?) Dienstverhältnis hat er ja nix geschrieben.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Andi am 14. Juli 2011, 15:34:16
 :) Ich habs nur noch mal explizit erwähnt, weil das fast niemand weiß und auch Chefs und Spieße hier gerne mal DzuZ verweigern.

Gruß Andi
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 15:35:41
Ich weiß nicht was ich schreiben soll^^

Also bin ab dem 4.10 FWDL'er für 23 Monate mach die AGA in einer anderen Kaserne als die in der ich später bin.
also nach der AGA in eine andere Kaserne.

Was heißt das jetzt?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 15:36:35
Zitat von: Andi am 14. Juli 2011, 15:34:16
  auch Chefs und Spieße hier gerne mal DzuZ verweigern.

Gruß Andi

Und was heißt das jetzt?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: AriFuSchr am 14. Juli 2011, 15:38:13
Du bist kein SaZ, d.h., das von unserem KlausP geschriebene trifft auf Dich zu.

Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 15:39:05
Zitat von: PK1990 am 14. Juli 2011, 15:35:41
Ich weiß nicht was ich schreiben soll^^

Also bin ab dem 4.10 FWDL'er für 23 Monate mach die AGA in einer anderen Kaserne als die in der ich später bin.
also nach der AGA in eine andere Kaserne.

Was heißt das jetzt?

Das heisst, dass Sie während der AGA vermutlich nicht Wache stehen werden sondern erst in Ihrer Stammeinheit. Wie das mit GvD-Diensten aussieht, kann Ihnen keiner beantworten, da würde ich mir für die Feiertage zum Jahreswechsel allerdings erst mal nix vornehmen.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 15:41:05
ok. Aber wofür steht jetzt das DzuZ?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Juli 2011, 15:42:33
dienst zu ungünstigen zeiten
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 15:43:54
Genau, und trifft für Sie als FWDL nicht zu.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 15:47:52
Ok gut.
Danke für die Hilfreichen Antworten :)

Und ich habe gemerkt das die Abkürzungen hier gar nicht so kompliziert sind wie ich immer dachte ^^
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2011, 15:49:55
Och, wir könnten auch komplizierter ... *löööl*
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Juli 2011, 15:51:04
WTF, n00b, SMD!  >:(









;D
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Shokk am 14. Juli 2011, 15:53:17
SMD ??? ??? Tut mir leid, bin ein N00b :-[
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: PK1990 am 14. Juli 2011, 15:53:51
Ok manche sind nicht so kompliziert ;)
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: mailman am 14. Juli 2011, 17:28:06
Es gibt außerdem auch noch Kasernen, in denen es keine militärische Wache mehr gibt.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: chicco93 am 14. Juli 2011, 19:57:08
Warum denn nicht?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: mailman am 14. Juli 2011, 20:25:24
Weil man das an zivile Sicherheitsunternehmen vergeben hat. Aber auch da gibt es m.W noch einen "OvWa" als "Vorgesetzter" für die zivile Wache, oder sowas in der Art, aber das dürfte hier nicht ineressant sein.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Schamane am 14. Juli 2011, 20:50:58
@ chicco93 weil es einen Schlüssel gibt, wieviele Mannschaften in einer Kaserne sein müssen um die Wache zu bestellen. Wenn sich jetzt aus Wach und anderen Sonderdiensten eine zu starke Belastung für die Truppe ergibt, so ist die Wache zivil zu gestellen.
Der OvWa muss bisher noch Soldat sein.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Andi am 14. Juli 2011, 21:33:22
Zitat von: Schamane am 14. Juli 2011, 20:50:58
Der OvWa muss bisher noch Soldat sein.

Nö, auch das kann ein Zivilist sein, z.B. in Dienststellen in denen es keine Soldaten oder wenig Soldaten gibt.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: mailman am 14. Juli 2011, 22:05:54
Werden die zivilen Wachen eigentlich "vergattert". Oder wie läuft das, da ja Zivilisten normalerweise keine Befehlsbefugnis über Soldaten haben?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Andi am 15. Juli 2011, 09:57:39
Zitat von: mailman am 14. Juli 2011, 22:05:54
Werden die zivilen Wachen eigentlich "vergattert".

Der OvWa hat zu prüfen, ob die zivilen Wachleute Wachtauglich sind und er nimmt sie auch in den Wachdienst.

Zitat von: mailman am 14. Juli 2011, 22:05:54
Oder wie läuft das, da ja Zivilisten normalerweise keine Befehlsbefugnis über Soldaten haben?

Die einzigen Zivilisten die Befehlsbefugnis über Soldaten haben können sind im Frieden der Bundesminister der Verteidigung bzw. als Vertreter ein Staatssekretär im BMVg und im Verteidigungs- oder Krisenfall der Bundeskanzler.
Alle anderen Zivilisten können höchstens eine Weisungsbefugnis haben und diese haben auch zivile Wachleute, um ihren Auftrag erfüllen zu können.

Gruß
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Juli 2011, 11:55:30
Lieber Kamerad Andi,

dqass es mittlerweile viele zivile Wachen gibt, ist ja allgemein bekannt. Nur war mir gar nicht bewusst, dass es offenbar auch in diversen Liegenschaften zivile OvWa's gibt. In diesem Zusammenhang erwähnten Sie Bundeswehrdienststellen, in denen keine Soldaten tätig sind und die zivil bewacht werden. Da fallen mir zurzeit nur KWEAs und WBVen mit ihren Nebenstellen ein. Doch die werden abends/nachts doch nur verschlossen und bewacht. Die WTDen gehören ja zum BWB und damit nicht unmittelbar zum Bereich der Streitkräfte und der Wehrverwaltung. Ich frage mich also, welche Dienststellen Sie mit Ihrem Hinweis auf zivile OvWa's meinten. Und weiter: Heißen diese zivil gestellten Funktionen tatsächlich auch OvWA?
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Andi am 15. Juli 2011, 12:26:37
Mir ist das praktisch beim Marinearsenal Kiel begegnet, wo Beamte die Funktion des OvWa wahrnehmen. Inwiefern das exakt geregelt wurde entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Das BWB gehört aber doch zwangsweise wohl zur Wehrverwaltung, da es nicht zu den Streitkräften gehört - und mehr sieht das Grundgesetz da ja an Möglichkeiten nicht vor.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Juli 2011, 13:41:47
Stimmt, ich habe mal nachgeschaut, das BWB ist eine Oberbehörde der Wehrverwaltung und damit natürlich die beiden Marinearsenale und WTD's auch. Insofern klar, dass dort rein zivil besetzte Wachen tätig sind.

Allerdings - um auf den Fragensteller zurückzukommen: Auch in zivil bewachten Liegenschaften der Streitkräfte findet sich (womöglich bis auf ganz wenige Einzelfälle) auch ein militärischer OvWa.
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: Andi am 18. Juli 2011, 16:38:54
Södele, hab mal nachgeschaut. Bei rein zivilen Liegenschaften gibt es keinen OvWa (sofern keiner irgendwoher importiert wird) sondern einen zivilen "Beauftragten für den Wachdienst" und der Wachhabende nennt sich dann auch "Wachleiter".

Gruß Andi
Titel: Re:Muss man in der AGA Wache schieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. Juli 2011, 17:23:40
Prima, dass die Frage nun auch geklärt ist!