Servus erstmal aus Österreich,
ich spiel schon Jahrelang mit dem Gedanken und wollte jetzt mal wissen ob es denn möglich wäre als Österreicher mit Doppelstaatsbürgerschaft (D/AUT) in die Deutsche Bundeswehr einzutreten und ggf. Auslandseinsätze zu absolvieren.
Wäre es denn möglich?
Muss mein Hauptwohnsitz in Deutschland sein?
Das Österreichische Bundesheer kommt für mich aus persönlichen Gründen nicht in frage.
Bin derzeit 24 Jahre alt und würde bis spätestens zum 28ten Lebensjahr eine Laufbahn in der Bundeswehr in betracht ziehen.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Zitat von: Ponzo am 17. Juli 2011, 17:43:50
ich spiel schon Jahrelang mit dem Gedanken und wollte jetzt mal wissen ob es denn möglich wäre als Österreicher mit Doppelstaatsbürgerschaft (D/AUT) in die Deutsche Bundeswehr einzutreten
Dann bist du offenbar Deutscher und Österreicher und die Frage erübrigt sich, denn damit erfüllst du die EInstellungsvoraussetzung "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes".
Zitat von: Ponzo am 17. Juli 2011, 17:43:50
und ggf. Auslandseinsätze zu absolvieren.
Äh ja...
Zitat von: Ponzo am 17. Juli 2011, 17:43:50
Muss mein Hauptwohnsitz in Deutschland sein?
Ab dem ersten Diensttag ja.
Gruß Andi
Nein, bin in Österreich geboren. Auch kein Elternteil ist aus Deutschland
Jedoch hab ich mich vielleicht unklar ausgedrückt.
Ich wollte fragen, ob es rein theoretisch möglich ist die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen (Glaub 8 Jahre war die Zeit bis sie ausgestellt wird) und danach der Bundeswehr beizutreten? Dass ich in den 8 Jahren in Deutschland leben muss ist mir klar. (Quelle:
http://www.oesterreichnews.de/443-erleichterungen-fuer-oesterreichisch-deutsche-doppelstaatsbuergerschaft/)
Jedoch würde ich auch gerne wissen ob ich dann nicht für den aktiven Dienst zu alt bin.
Alle derzeit gültigen Einstellungsvoraussetzungen finden Sie unter www.bundeswehr-karriere.de, ebenso die möglichen Laufbahnen.
Lieber Fragesteller vorausgesetzt sie würden die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, so würde durch ihren Eintritt in die Bundeswehr ihre österreichische erlöschen. Dieses regelt das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) von 1920 welcher die Allgemeine Wehrpflicht bis auf weiteres vorschreibt und da ist die Republik Österreich sehr eigen.
Zusätzlich kommt das Staatsbürgerstaftsrecht der Republik Österreich von 1985 zur Anwendung mit den § 26 Punkt 2 und § 32 mit Verweis auf § 27 Punkt 2 zur Anwendung. In gut deutsch sie sind dann kein Österreicher mehr.
Nachzulesen bei
http://www.ris.bka.gv.at der offiziellen Gesetzesdatenbank des österreichischen Bundeskanzleramtes.