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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Peter am 08. Juni 2003, 11:17:54

Titel: AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: Peter am 08. Juni 2003, 11:17:54
Hi,

was sind die Unterschiede bei der Grundausbildung zwischen Heer und Luftwaffe?
Könntet ihr mir vielleicht einen Link geben?

2. Ich bin beim Heer, es kommt ja manchmal vor das man die Adresse des Arbeitgebers angeben muss (irgendwelche Fomulare). Was gibt man da an?

Danke!

Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: TheAdmin am 08. Juni 2003, 12:13:10
Eigentlich sollte es in der AGA allgemein keine Unterschiede geben, vom fachlichen her gibt es diese auch nicht.

Allerdings hängt die AGA immer sehr stark von den Ausbildern und ZgFhrn ab, was jede AGA anders macht.


Wenn du einen Arbeitgeber hast (also ein Arbeitsverhältnis ruht) dessen Adresse, sonst halt nix.
Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: schlammtreiber am 10. Juni 2003, 08:30:51
Der größte Unterschied ist, daß es bei der Lw Ausbildungsregimenter gibt, die NUR AGA machen und die Leute dann abschleusen, während man beim Heer gleich in seinen späteren Verband kommt.
Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: Grundler am 13. Juni 2003, 23:32:29
Ich geh auch am 1. Juli zum Heer.

Gibt es denn die möglichkeit, von dieser einheit wegzukommen, d.h. einen versetzungsantrag zu stellen. ich würde dies nämlich gerne tun. wie bzw. wann müsste ich das dann tun?
Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: TheAdmin am 14. Juni 2003, 19:35:26
Möglich ist es, es ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass der Antrag durchkommt.

Am einfachsten ist es, wenn du in deinem Wunschbataillon jemanden hast, der mit dir tauschen würde. Natürlich Eignung usw. vorausgesetzt, dann ist es eher wahrscheinlich, dass so etwas gelingt, mach dir aber keine großen Hoffnungen.
Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Juni 2003, 08:48:59
Versetzungen als GWDL gehen eigentlich nur mit gutem Grund, "Truppengattungs-Nichtgefallen" zählt übrigens nicht dazu... nur so nebenbei.
Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: Ashkalany am 21. Juni 2003, 14:22:27
Stimmt schon, THEORETISCH ist die AGA überall gleich, in der Praxis gibt es "leichte" Unterschiede...

Als Adresse gibst Du Dein Bataillon bzw. die Kp mit der entsprechenden Anschrift an. Die haengt normalerweise am schwarzen Brett aus, z.B.

Jäger Müller, 4./JgBtl 123, Schlammweg 14, 12345 Waldhausen
Titel: Re:AGA bei Heer und Luftwaffe
Beitrag von: Gast am 21. Juni 2003, 16:27:17
Als Soldat geben Sie nie Ihren Verband oder Ihre Einheit an, wenn nach Ihrem Arbeitgeber gefragt ist!

Ihr Arbeitgeber ist die Bundeswehr. Bezahlt werden Sie von einer Wehrbereichsverwaltung (Nord, Süd, Ost oder West incl. ASt).

Ihre Berufsbezeichnung ist auch ausschließlich "Soldat" und nicht etwa "Unteroffizier" oder "Wartungsmechaniker", etc.

Als Wehrpflichtiger können Sie allerdings noch den Hinweis geben, dass Sie aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten.