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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: 1987B9 am 20. Juli 2011, 20:10:00

Titel: Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: 1987B9 am 20. Juli 2011, 20:10:00
Abend Kameraden habe da eine frage zum Thema Einsatz,hoffe bin hier richtig.
Es geht darum das meine Einheit nächtes Jahr in den Einsatz fliegt.
Ich bin aber FWDL meine frage ist es sinnvoll als FWDL in den Einsatz zugehen?
HAbe gehört wäre versicherrungshalber etc. nicht so gut eigentlich wie bei einen SAZ.
Der Einsatz ist in einem halben Jahr,also noch würde die Chance einen Antrag zustellen daher hoffe ich auf ratsame Antworten.
Ich überlege sowieso mich weiter zuverpflichten daher frage ich ob ich jetzt ratsamer wäre oder das garkein Problem ist als FWDL ?
Titel: Re:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: ulli76 am 20. Juli 2011, 20:35:41
Wenn deine Einheit in den Einsatz geht und dich dabei habe will, dann gehst du mit. Ist ja nicht so, dass du ne Wahl hättest.
Titel: Re:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: 1987B9 am 20. Juli 2011, 20:39:25
ne sie haben mich glaube falsch verstanden.
Klar gehe ich mit das steht außer frage.
Ich meine damit ist es ratsam oder eigentlich ehr wneiger gut als FWDL in einen Einsatz zugehen was Schutz sicherheit betrifft in sachen versichtung unfälle etc.
Weil ich habe bis jetzt ja garkeine versicherungen was das betrifft.Wer berät mich dazu ?
wo kann ich mich hin wenden ?
Anderfalls wäre ja die möglichkeit noch SAz zuwerden vor dem Einsatz !
Titel: Re:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: ulli76 am 20. Juli 2011, 20:45:22
Die Versicherungen interessiert dein Status an sich nicht.
Und durch das Einsatzweiterversorgungsgesetz hat sich auch schon einiges getan.
Problem bei FWDL und auch Reservisten ist immer wieder das nahende Dienstzeitende,falls was passiert, aber auch da gibt es inzwischen Möglichkeiten.

Wie das genau mit Absicherung, Versicherungen im Einsatz aussieht, dazu bekommt ihr normalerweise 1. im Rahmen der Einsatzvorbereitung und 2. auch so ca. 1x/Jahr nen Unterricht.
Wen du allgemein auch fragen kannst, ist der Sozialdienst. Die haben auch Broschüren zu wichtigen Versorgungsthemen.
Titel: Antw:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: Ping Of Death am 23. November 2011, 13:47:59
Ich hänge mich hier mal dran obwohl ich weiss das der beitrag (sogar mehr als 120 Tage laut Forum^^) uralt ist, aber finde es passt hier rein. Und zwar ist ein FWD´ler GENAU SO abgesichert in einem Einsatz als ein SAZ etc. ? Sollte (gott behüte) etwas passieren usw. ?
Titel: Antw:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: snake99 am 23. November 2011, 15:30:31
Ja, sind sie ... für jeden Soldaten gilt, dass der Dienstherr alles tun wird, um sie so schnell wie möglich wieder fit (und dienstfähig) zu kriegen.

Problematisch und kompliziert wird es dann, wenn durch den Vorfall bleibende Schäden nicht ausgeschlossen sind. Da kommt es meines Kenntnisstandes nach auf den Einzelfall an ... hier pauschal eine Antwort drauf zu geben wird schwer sein, da die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn (wenn ich mich recht entsinne) anhand des prozentualen Grades des dauerhaften Schadens bestimmt werden.
Titel: Antw:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: wadenbeisser am 23. November 2011, 15:41:59
oder hier mal informieren:
Leistungskatalog für Wehrpflichtige, Reservistinnen und Reservisten (http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmE2NTM0MzQ3OTM3NjYyMDIwMjAyMDIw/Leistungskatalog_2008.pdf)
Titel: Antw:Als FWDL in den Einsatz ratsam ?
Beitrag von: ulli76 am 23. November 2011, 17:22:01
Grundsätzlich gelten erstmal die gleichen Leistungen. ABER: Bei FWDL "droht" ja recht schnell das Dienstzeitende. Aber wenn man die Bedingungen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes erfüllt, kommt man erstmal in die sog. Schutzzeit und ggf. besteht die Möglichkeit zur Übernahme zum Berufssoldaten.
Genauso sollte man halt zusehen, dass man eine ggf. erforderliche Kur rechtzeitig beantragt- gerade bei sehr knappem DZE.

Einfach mal nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz googeln.