Gibt es die zdv 3/11 als pdf.datei im Internet, wenn ja, wo kann ich sie runterladen.
sagt Dir dasd Kürzel "VS-NfD" was ?
;)
Seit wann ist denn die 3/11 VS-NfD???
Schon, seit es sie gibt...
Das ist Rekord verdächtig ein mehr als 8 Jahre alter Beitrag! :)
siehstmal, und immer noch steht hier soetwas!
Die ZDv 3/11 ist nicht eingestuft!
Sie liegt hier neben mir! und da ist kein VS - NfD drauf.... ich habe sie extra rausgekramt um ggf. gleich mal ne Bild für euch zu machen.
Auch in meiner pdf-Version ist nichts mit VS!
Stimmt. Aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es nicht vielleicht noch irgendeine andere Vorschrift gibt, die sämtliche Dienstvorschriften generell als VS einstuft?
wie soll dies denn aussehen?
dann müsste ja der reibert eingestampft werden, der ja auch auszüge aus den vorschriften enthält...
Unabhängig von der Frage, ob die ZDv 3/11 eingestuft ist gilt der Grundsatz, dass Dateien von dienstlichen Rechnern/Laufwerken/Datenspeichern etc. zu nicht-dienstlichen Zwecken weder kopiert, noch anderweitig genutzt werden dürfen. Und da es diese Vorschriften nur noch im Intranet Bw als PDF aufzurufen gibt, wird es aus genannten Gründen nichts damit, diese irgendwo anders einzustellen, ohne ein Dienstvergehen zu begehen. Außerdem sind die USB-Schnittstellen der Bw-Computer, soweit mir bekannt, deaktiviert, so dass es auch nicht mal geht, Dateien auf einen Stick zu ziehen...
großer weiser...
die realität sieht echt anders aus... und nochmals... die nicht eingestuften sachen erhälst du auch vom heeresamt...
und diesntvergehen betrifft ja nur die menschen, die im dienst sind!
Na Sie Oberschlauer,
das Heeresamt wirft also mit militärischen Dokumenten im zivilen Bereich herum, das ist ja hochinteressant. Im Übrigen gilt das, was ich hier schrieb, für alle Bundeswehrangehörigen, die sich in einem aktiven Dienstverhältnis befinden - auch außerhalb der Dienstzeit!
Wer ein berechtigtes Interesse daran hat, eine militärische Dienstvorschrift auch außerhalb eines Dienstverhältnisses zu nutzen, der wird schon einen anderen Weg kennen, als so eine Frage vollkommen anonym in ein Forum zu stellen. Der geht als Reservist, der z.B. eine DVAG seiner ResVerbKam vorbereiten soll, zum zuständigen FwRes des LKdo und kann dort Einsicht nehmen. Und dass die 3/11 nicht im Netz abrufbar ist, hat doch auch einen Grund, denn andere ZDv sind da ja sehr wohl zu finden...
So, und wenn Sie meinen, ich würde die Realität der Bw nach über 30 Jahren Dienstzeit nicht kennen, dann ist Ihnen auch nicht mehr zu helfen!
Hm, außerdem würde ich mal sagen, dass der Kamerad, der die ZDv 3/11 irgendwo frei im Internet veröffentlicht mit dem §14 SG ein Problem bekommen könnte ...
zu deinem wissen haste ja(@migu), in nem anderen thread schon geglänzt... (Achtung - Sarkasmus) und das hat nichts mit Dienstjahren zu tun, flachfeilen gibts überall - alte und junge!
prinzipiell stehen die vorschriften aktiven und resis zur verfügung und die bekommt man!
Auch vergisst(zum Glück) das netz weniger und mit etwas ausdauer lässt sich diese vorschrift als pdf finden... Tip: snafu.net, etwas ausdauer ist gefragt.
Und offensichtlich hat der frager nicht die ideen gehabt, die ja so selbstverständlich sind für dich.
und es gilt der §14 abs. 1 punkt 2. SG: "Dies gilt nicht, soweit .... Tatsachen(ZDv3/11) mitgeteilt werden, die offenkundig sind(schon im Reibert veröffentlicht) oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen(kein VS - NfD), oder..."
Ich werf hier bloß kurz ein, dass die USB Schnittstellen an den Rechnern wie gewohnt funktionieren. Gibt ja schließlich auch Dienstlich gelieferte USB-Sticks.
Das ist richtig. Aber sobald ein privater USB Stick drangehängt wird leuchtet beim S6 der Alarm;) Nicht zu empfehlen!
@ Wotan: Ihrem beleidigenden Ton, der miserabelen Form Ihres Beitrages und Ihren "Vorschlägen" ist fast nichts mehr hinzuzufügen. Das spricht für sich selbst, allerdings nicht für Sie...
Zitat von: Wotan am 16. September 2011, 10:38:10
und es gilt der §14 abs. 1 punkt 2. SG: "Dies gilt nicht, soweit .... Tatsachen(ZDv3/11) mitgeteilt werden, die offenkundig sind(schon im Reibert veröffentlicht)
Das ist bedingt richtig. Im Reibert und anderen Fachpublikationen ist nicht die komplette ZDv abgedruckt, sondern nur Auszüge. Dementsprechend sind diese Auzüge "offenkundig", d.h. für jedermann, auch Privatpersonen einsehbar. Die nicht abgedruckten Teile und damit auch die ZDv im Ganzen, sind dies nicht.
Zitat von: Wotan am 16. September 2011, 10:38:10
oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen(kein VS - NfD), oder..."
Diese Aussage stimmt so nicht! Ein Verstoß gegen § 14 SG ist gerade nicht davon abhängig, ob etwas als Verschlußsache gem. ZDv 2/30 eingestuft ist. (Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, §14, Rn. 13)
Vorgänge die keiner Geheimhaltung bedürfen sind vielmehr solche, deren Bekanntwerden keine dienstlichen Interessen berührt. (Scherer/Alff/Poretschkin, SG, §14, Rn. 6)
Das wäre dann z.B. der "Anekdoten aus der Bundeswehrzeit" Thread in diesem Forum aber wohl kaum die ZDv 3/11...
und trotzdem ist die 3/11 im netz und nicht mit VS - NfD gekennzeichtnet!
und wenn du nichts mehr hinzufügen möchtest, tu es.
Zitat von: Terek am 16. September 2011, 11:35:39
Ein Verstoß gegen § 14 SG ist gerade nicht davon abhängig, ob etwas als Verschlußsache gem. ZDv 2/30 eingestuft ist.
Falls obiger Satz zu kompliziert sein sollte: Auch wenn was nicht VS-NfD gekennzeichnet ist, kann die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit sein.
Und wenn wir grad dabei sind: Es ist unwahrscheinlich, daß die Quellen im Netz die sie ansprechen, über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen um die ZDv öffentlich zugänglich zu machen. Es wäre deshalb gem. § 106 UrhG strafbar. Sie wollen doch nicht zu Straftaten aufrufen, oder?
Irgendwie riecht es hier nach Troll...
Zitat von: Terek am 16. September 2011, 12:08:02
Irgendwie riecht es hier nach Troll...
Dem Verdacht würde ich mich anschließen.
soweit zu thema vermutungen! ich denke, ich verdächtige, irgendwie, unwahrscheinlich????
was haben denn die veröffentlichungsrechte im Käseglockennetz deutschland mnit dem WWW zu tun?
ob sie zugänglich sind hat wohl auch nichts mit den rechten zu tun, da dies einige gar nicht interessiert! und der geneigte suchende, wird fündig werden.
desweiteren was interessiert das zivilisten?
desweiteren hat da wohl ja schon vor jahren vermutlich fehler gemacht, wenn de dich auf det SG beziehst!
danke an snake und terek, für die konstruktiven und unvoreingenommen beiträge!
Aufgrund der persönlichen Anfeindungen und der eigentlich geklärten Thematik mache ich hier mal, zu damit sich die Gemüter wieder beruhigen.
Nur noch ein Einwand:
Zitat von: Terek am 16. September 2011, 12:08:02Und wenn wir grad dabei sind: Es ist unwahrscheinlich, daß die Quellen im Netz die sie ansprechen, über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen um die ZDv öffentlich zugänglich zu machen. Es wäre deshalb gem. § 106 UrhG strafbar.
Eine ZDv dürfte vermutlich ebenfalls unter den §5 UrhG fallen, womit der §106 nicht zählen würde.