hey
ich habe folgendes problem! hab meine aga absolviert und bin nun an der ush in münster stationiert.
nachdem ich 5 tage sonderurlaub aufgrund von bewerbungsgesprächen eingerreicht hatte wurde mir gesagt, dass ein weiterer nicht mehr möglich wäre, da einem nur 5 tage zustehen würden. ich sollte doch meinen erholungsurlaub nehmen. problem ist nur das ich meine verbliebenen 15tage sonderurlaub während einer dreichwöchigen lehrgangspause nehmen MUSSTE. der arbeitgeber bei meinem letzten bewerbungsgespräch möchte gerne, dass ich vor einer einstellung erst noch ein 1 wöchiges praktikum absolviere! welche möglichkeiten habe ich und steht einem wirklich nur 5tage sonderurlaub zu?
gruss
thomas
Sonderurlaub kann einem Soldaten aus verschiedenen Gründen zustehen.
Eine pauschale Obergrenze für Sonderurlaub pro Jahr gibt es nicht. In der SUV ist jedoch festgelegt, wieviel SU es für jeden Einzelfall maximal pro Jahr gibt (§9 SUV).
So gilt in Deinem Fall für jede einzelne Berufsvorbereitungsmaßnahme (Bewerbungsgespräche, Eignungstests, etc.) eine Obergrenze von max. 5 Tagen. Ein Praktikum zählt m.E. aber kaum zu den o.g. Maßnahmen für die es SU gibt.
Eine maximal mögliche Anzahl von Maßnahmen ist aber nicht geregelt, so dass Du einerseits zwar keinen Anspruch darauf hast, andererseits aber auch Spielraum beim Gespräch mit Deinem Chef.
Als letzte Option bleibt Dir noch SU aus wichtigem Grund unter Wegfall von Geld und Sachbezügen (§12 SUV) zu beantragen. Hier musst Du aber einen 'persönlichen Härtefall' (häuslich, beruflich oder wirtschaftlich) nachweisen.