Hallo.
habe eine Frage an euch. Wie viel verdient man in der Mannschaftslaufbahn? Bin 29 Jahre alt.
Besoldungsgruppe A3 sollte stimmen, aber mit welcher Stufe wird man in meinem Alter eingestuft. Den Besoldungsrechner Öffentlicher Dienst kenne ich bereits.
Habe eine Eignung als Saz8 bekommen. Ja ihr lest richtig das ist jetzt möglich, bei mir wurde dies aber Empfehlung ausgesprochen, man erklärte mir das so, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Viele haben nur SaZ4 bekommen, wenige SaZ8, und von 30 Bewerbern nur zwei Saz12. (und einer von den Saz12 wollte gleich wieder abspringen).
Du warst nicht zufällig im ZNwG Ost? :D Das kommt mir alles so bekannt vor, denn bei mir geschah genau das selbe :D Habe auch die SAZ8 Mannschafter-Empfehlung bekommen. Und auch nur 2 von 30 haben ihre FW-Eignung bekommen, wovon dann einer aber überlegte ob er das wirklich machen soll, da er eigentlich bald Bauingineurswesen oder so ähnlich studieren wollte. Komisch komisch :D
Ne ich bin und war noch nie UVD :D
Ja ich dachte mir schon dass nur du es sein kannst :D Wir beide waren die einzigen mit der Z8 Eignung :D Zumindest wusste ich es ja nur von dir ;) Bist scheinbar gut zuhause angekommen :) Freut mich ;)
Mittag war lecker :D Aber jetzt schweifen wir langsam zu stark vom eigentlichen Thema ab. Wie hoch der Verdienst nun wirklich ist, kann ich leider auch nicht sagen. Allerdings müsstest du mit dem Besoldungsrechner öffentlicher Dienst schon soweit den genauen Betrag haben denke ich ;)
Zitat von: Bryan82 am 26. Juli 2011, 22:49:33
Hintergrund, die Köche die Dort in den Kantinen arbeiten sind alles Zivile Angestellte der Bundeswehr.
Das ist falsch. Die Privatisierung der Küchen wurde abgebrochen, so dass ca. die Hälfte des Küchenpersonals der Bundeswehr weiter durch Soldaten gestellt wird.
Gruß Andi
Zitat von: Bryan82 am 26. Juli 2011, 22:49:33
Hatte mich als SaZ12 beworben (Feldwebel im Truppendienst) hätte ich ja auch bekommen, sagte der Prüfoffizier,
Echt jetzt? Mit 29?????????? Wie soll denn das gehen???????
Konjunktiv beachten.
Eine Verordnung kann kein Gesetz aufheben; ist normenhierarchisch nicht möglich.
Na wenn Sie das sagen ....
§ 40 Soldatengesetz: Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
....
Nein; unser Army Strong bezweifelte, dass mit 29 Z12 möglich ist und mehr als 11, wahrscheinlich 10 Jahre ist (zumindest im Moment) nicht möglich.
Und noch einmal Nein; eine konkrete Antwort kann ich nicht geben da die Erfahrungsstufe mittlerweile individuell zuerkannt wird.
Zitat von: Bryan82 am 27. Juli 2011, 10:52:19
Zitat von: wolverine am 27. Juli 2011, 10:43:53
Eine Verordnung kann kein Gesetz aufheben; ist normenhierarchisch nicht möglich.
Trozdem ist es doch möglich, und darum geht es doch nur. Ganz einfach.
Ein Leckerbissen im normativ-ontologischen Disput :D
Zitat von: wolverine am 27. Juli 2011, 11:25:44
Nein; unser Army Strong bezweifelte, dass mit 29 Z12 möglich ist und mehr als 11, wahrscheinlich 10 Jahre ist (zumindest im Moment) nicht möglich.
Genau das hat er gemeint. 29 + 12 = 41, was nicht möglich sein dürfte.