Mahlzeit zusammen.
Möchte mich für die Feldwebellaufbahn bewerben und wollte fragen, ob das mit meinem Alter, was eigentlich noch keines ist möglich ist. Bin 29 Jahre alt. Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung im Innenausbau (Trockenbaumonteur) mit mittlerer Reife, also Quabi. Habe ebenfalls meinen Wehrdienst mit 9 Monaten als Stationsausbilder abgeleistet und arbeite derzeit in einer Verpackungsfabrik, in der ich denke, keine vernünftige Zukunft zu haben und langsam aber sicher schier am durchdrehen bin. Eine drastische Veränderung in meinem Leben wird benötigt!!!
Würde mich gerne für 8 Jahre oder mehr verpflichten und Auslandseinsätze sind sowieso kein Thema für mich, da das eben zur Berufung mit dazu gehört.
Danke schon mal im vorraus für die Antworten.
MfG Mark
Feldwebel sind immer max. 12 Jahre
und Ja es ist dir noch möglich dich zu bewerben da du die altersgrenze nich überschritten hast.
gucke doch auch auf www.bundeswehr-karriere.de
mfg ;)
Danke schon mal für die superschnelle Antwort. Was mich ebenfalls interessiert, wann ich denn allerfrühestens an einem Auslandseinsatz teilnehmen kann und was wäre denn mein Grundgehalt als OG UA verheiratet und kein Kind.
Frühester Auslandseinsatz währe erst nach der kompletten Feldwebelausbildung also nach ca. 3 bis 3,5 Jahren.
Besoldung, Google mal nach Bundesbesoldungstabelle, OG ist A4 und die Erfahrungsstufe kann dir keiner sagen, da diese individuell zugeteilt wird.
Da Sie bereits eine Berufsausbildung mitbringen werde Sie nicht als OG (UA) eingestellt.
In sofern die Ausbildung für die Bundeswehr verwertbar ist,können Sie als Stuffz(FA) eingestellt werden,vorausgesetzt Sie bekommen die Eignung zum Feldwebel.
Mit welchen Dienstgrad werde ich denn eingestellt? Ich denke nicht das meine Berufsausbildung für die BW verwertbar ist.
Zitat von: Stabsuffz93 am 29. Juli 2011, 13:48:28
Feldwebel sind immer max. 12 Jahre
und Ja es ist dir noch möglich dich zu bewerben da du die altersgrenze nich überschritten hast.
gucke doch auch auf www.bundeswehr-karriere.de
mfg ;)
Nicht ganz Richtig, das ist die Regelverpflichtungszeit. Es sind durchaus auch 13 oder 14 Jahre möglich oder mehr.
Zitat von: Frontier am 29. Juli 2011, 14:26:04
Mit welchen Dienstgrad werde ich denn eingestellt? Ich denke nicht das meine Berufsausbildung für die BW verwertbar ist.
Am besten suchen Sie den für sie zuständigen Wehrdienstberater auf,der kann Ihnen sagen ob die Berufsausbildung verwertbar ist.
Ich könnte mir vorstellen das man Sie zu den Pionieren schickt. Aber genau will ich mich da nicht festlegen.
Zitat von: mailman am 29. Juli 2011, 14:30:15
Zitat von: Stabsuffz93 am 29. Juli 2011, 13:48:28
Feldwebel sind immer max. 12 Jahre
und Ja es ist dir noch möglich dich zu bewerben da du die altersgrenze nich überschritten hast.
gucke doch auch auf www.bundeswehr-karriere.de
mfg ;)
Nicht ganz Richtig, das ist die Regelverpflichtungszeit. Es sind durchaus auch 13 oder 14 Jahre möglich oder mehr.
oh falsch geschrieben. sollte eig. Mindestens sein^^
Auch das stimmt nicht so- die 12 Jahre (bzw. 13 im Fachdienst mit ZAW) sind REGELVERPFLICHTUNGSZEITEN. Grundsätzlich sind kürzere und längere Verpflichtungen möglich.
Hier würde es ja wohl eh eng werden, da der TE ja fest 30 ist.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. In diesem Fall werde ich mir einen Termin beim WDB geben lassen. Bin mal gespannt was der so zu erzählen hat. Hoffentlich nicht wie bei der Musterung. Da hieß es ich werde zu den Raketensystemen oder so ähnlich beordert. Letztendlich war ich auf einem Luftwaffenstützpunkt, wo nicht mal ein einziges Flugzeug stand und das bis zum bitteren Ende. Gähn.
Habe noch die Besoldungsliste angesehen. Das wären ja bei OG A4 über 1700€! Kann das überhaupt sein?
Zitat von: Frontier am 29. Juli 2011, 14:44:17
Letztendlich war ich auf einem Luftwaffenstützpunkt, wo nicht mal ein einziges Flugzeug stand
Das dürfte die Mehrzahl der Luftwaffenstützpunkte sein ;)
Das kann gut sein. ;D Hab mir damals zu viel erhofft ::)
Sie können das hier ausrechnen,und ja das kommt hin.
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
Nehmen wir mal an das mein Beruf bei den Pionieren verwertbar wäre. Würde ich dann als Stuffz eingestellt werden? Und welche Besoldungsgruppe hat denn ein Stuffz?
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.
Aha in Ordnung. Vielen Dank schon mal für die schnellen und zahlreichen Auskünfte. Melde mich heute Abend mal wieder, da jetzt mein Wissensdurst größer geworden ist. ;)
Melde mich ab.
MfG Mark
Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.
Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.
Zitat von: Frontier am 29. Juli 2011, 15:01:16
Nehmen wir mal an das mein Beruf bei den Pionieren verwertbar wäre. Würde ich dann als Stuffz eingestellt werden? Und welche Besoldungsgruppe hat denn ein Stuffz?
Das ist das richtige Zitat,da bin ich wohl in der Zeile verutscht ;)
Zitat von: Luka122 am 29. Juli 2011, 15:09:43
Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.
Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.
nein er braucht keine 2 Jahre Berufserfahrung, er hat Mittl. Reife, die Einstellung wäre als StUffz. Viele Verwendungen mit dem Beruf wirds aber nicht geben.
Und die 30 Jahre Höchstalter zählen auch nicht, weil er Wiedereinsteller ist.
Die Erfahrungsstufe ließe sich schon vorhersagen (der Erlass ist da ja eindeutig), wenn man Infos hat, wann er 21 wurde und wann das Datum der Ernennung sein würde.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19
Und die 30 Jahre Höchstalter zählen auch nicht, weil er Wiedereinsteller ist.
Haben Sie das eigentlich zwischenzeitlich mal belegt?
ZDv 14/5 B 127 1. (3)
(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.
edit sagt: man muss dabei aber auch die laufbahn beachten. im falle des threaderstellers würde das 32. Lj gelten weil er mit nutzbarem Beruf kommen würde. (denn das wäre eine einstellung in einer anderen Lfb als er ausgeschieden ist.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19
Zitat von: Luka122 am 29. Juli 2011, 15:09:43
Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.
Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.
er hat Mittl. Reife, die Einstellung wäre als StUffz.
Daran hab ich nicht gedacht,diesbezüglich haben Sie Recht,meine Aussage betrifft die Einstellung mit Hauptschulabschluß.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:24:01
ZDv 14/5 B 127 1. (3)
(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.
Kenne mich war nicht so gut mit solchen Texten aus, aber ich würde mal mutßmaßen, das gilt nru wenn man beispielsweise als Uffz d.R in die Uffzlaufbahn wiedereingestellt wird.
ja so lese ich das auch
bei Msch gilt sowie kein Höchstalter
Ähh doch, 32 Jahre.Oder wurd das jetzt auch schon wieder geändert ?
Nein, nicht dass ich wüsste:
§ 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
(1) Für die Laufbahnen der Mannschaften kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf
Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und
2. die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.
Steht kein Alter wie zB in §11 bei den Unteroffizieren.
Melde mich wieder zurück. ;)
Was hätte ich denn für Möglichkeiten (beruflich, Bildung usw.) und wie weit würde ich denn in der Feldwebellaufbahn kommen?
Zitat von: Stabsuffz93 am 29. Juli 2011, 13:48:28
gucke doch auch auf www.bundeswehr-karriere.de
Da hast du dich noch nicht umgesehen, oder?
Ist das Höchstalter bei den Mannschaften komplett weg gefallen, das war doch früher mal 32 Jahre oder lieg ich da jetzt falsch !?
Wenn ich das richtig interpretiere,sind die Altersbeschränkungen soweit weggefallen,nur darf man mit der Dienstzeit als Zeitsoldat nicht das 40. Lebensjahr überschreiten,wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.
Zitat... wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.
Eine Regelung, die es nirgends gibt. Leider ist diese Latrinenparole nicht tot zu kriegen. ... Oder haben Sie 'ne belastbare Quelle dafür? Würde mich echt interessieren.
Zitat von: KlausP am 30. Juli 2011, 14:54:24
Zitat... wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.
Eine Regelung, die es nirgends gibt. Leider ist diese Latrinenparole nicht tot zu kriegen. ... Oder haben Sie 'ne belastbare Quelle dafür? Würde mich echt interessieren.
Die Quelle war eine Aussage von einem Wehrdienstberater in einem Smalltalk.Also wie verbindlich diese ist,vermag ich nicht zu beurteilen.Er sagte zu mir,dass die Altersgrenzen bei Wiedereinstellern seit dem 01.07 gefallen wären. Man könne für neue SAZ den Zeitrahmen nur so zurren,dass man nicht aus besagtem Grund über das 40. Lebensjahr kommen dürfe.
@ Desperado: Da haben Sie sicher etwas falsch verstanden: Es gibt nur zwei Möglichkeiten, eine BS-Zusage zu bekommen:
1) Sie bekommen die BS-Zusage als OffzBewerber am Abschluss des Auswahlverfahrens unter der Voraussetzung, dass Sie sämtliche Ausbildungsabschnitte, die für Sie vorgesehen sind, erfolgreich absolvieren. Dann werden Sie mit 27 Lebensjahren atomatisch BS.
2) In allen anderen Fällen müssen Sie einen Antrag zum BS stellen. Hierzu müssen Sie entweder Feldwebel oder Leutnant sein und bereits eine erste Beurteilung vorliegen haben.
Es gibt also außer dem unter 1) genannten Punkt keinerlei gestezliche Grundlage für einen "Automatismus" zum BS.
Ah,ok,danke für die Info.Dann hab ich es entweder tatsächlich etwas falsch verstanden,oder meine Quelle hatte sich etwas Missverständlich ausgedrückt.