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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: MartinK am 30. Juli 2011, 11:24:33

Titel: Wiederholung der AGA
Beitrag von: MartinK am 30. Juli 2011, 11:24:33
Hallo, ich bin FWD'ler und habe mehrere Fragen von denen ich dachte ich stelle sie besser hier als den Spieß damit zu belästigen.
Ich bin nun seit 4 Wochen bei der Bundeswehr und habe folgendes Problem: weil die Ärzte es sehr genau nehmen durfte ich wegen noch nicht abgeschlossener ärztlicher Abklärung noch nicht scharf schießen. Die Wahrscheinlichkeit dass ich diese AGA also noch packe geht gegen null. Ausgegangen davon dass ich ab nächsten Monat auch scharf schießen darf hab ich diese Fragen:

Werde ich die AGA direkt nahtlos im Oktober (im gleichem Regiment) wiederholen?
Werde ich am Gelöbnis im September teilnehmen?
Werde ich dann bei der 2. AGA im Oktober schon Gefreiter sein?
Habe ich dann in meiner Stammeinheit keine 3 Monate Probezeit mehr?

Schonmal danke im Vorraus!
Titel: Re:Wiederholung der AGA
Beitrag von: KlausP am 30. Juli 2011, 11:31:01
ZitatWerde ich am Gelöbnis im September teilnehmen?

Ja, warum denn nicht? Weil Sie nicht scharf geschossen haben? Das haben die rekruten, die am 20. Juli vor dem Reichstag ihr Gelöbnis abgelegt haben, mit Sicherheit auch nicht getan.

Zitat... Habe ich dann in meiner Stammeinheit keine 3 Monate Probezeit mehr?...

Wenn Sie die AGA wiederholen müssen, sind Ihre 6 Monate "Probezeit" rum, das hat nichts damit zu tun, ob man sie nun in der AGA-Kompanie oder in der Stammeinheit verbringt. 6 Monate Dienstzeit sind 6 Monate Dienstzeit - egal wo, logisch, oder?

Zu allen anderen Fragen kann ihnen nur Ihr Spieß, besser Ihr Disziplinarvorgesetzter Auskunft geben, denn nur dieser entscheidet darüber im Rahmen seiner Möglichkeiten und Befugnisse.
Titel: Re:Wiederholung der AGA
Beitrag von: RekrKp8 am 30. Juli 2011, 11:43:04
Ausgegangen davon, dass mit nächstem Monat der AUGUST gemeint ist, würden Sie zumindest "bei uns" in der Einheit alle notwendigen Schießen noch absolvieren dürfen. G36-S-1, G36-S-5, P-S-1 und P-S-2 sowie eine Wachübung (G-W-1 oder P-W-1). Das ist in zwei Monaten locker zu schaffen. Fragen Sie Ihren Vorgesetzten!

Titel: Re:Wiederholung der AGA
Beitrag von: MartinK am 06. August 2011, 14:45:13
Dankeschön für eure Antworten!
Ich habe mit meinem Zugführer gesprochen und es sieht danach aus dass ich meine AgA dann im oktober wiederhole, wenn ich Glück habe könnt ich sogar nachschießen und sofort in meine Stammeinheit, aber davon gehe ich nicht aus. Jetzt muss ich sehen was die Zukunft bringt.
Titel: Re:Wiederholung der AGA
Beitrag von: KlausP am 06. August 2011, 14:48:13
Ist das die Meinung Ihres Zugführers? Oder hat er Ihnen die Ansicht Ihres Disziplinarvorgesetzten mitgeteilt?
Titel: Re:Wiederholung der AGA
Beitrag von: RekrKp8 am 06. August 2011, 19:55:49
Also wenn es wirklich nur an den Schießübungen hapert, dann kann ich die "Wiederholung der AGA" nicht nachvollziehen, ganz im Ernst. Vielleicht aber hat Ihre Einheit keine Schießtage mehr. Was ich aber auch nicht nachvollziehen könnte. Und wenn es zu viel Arbeit ist, für einen Schützen eine G36-S-1 aufzubauen, dann tut es mir leid.