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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Laila1000 am 31. Juli 2011, 18:28:41

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Frage: zahlt die Bundeswehr für Mutter und Kind?
Antwort 1: ja Stimmen: 0
Antwort 2: nein Stimmen: 0
Titel: Unterhalt
Beitrag von: Laila1000 am 31. Juli 2011, 18:28:41
Hallo,

ich habe ein uneheliches Kind und wurde von meinem Ex ein paar Tage vor der Geburt verlassen.
Er hat bisher nicht genug verdient um für unsere Kind und für mich Unterhalt zu zahlen.
Im Oktober diesen Jahres geht er zur Bundeswehr. Von dort bekomme ich dann Unterhalt für mein Kind. Bekomme ich auch Unterhalt für mich, der mir aufgrund der Betreuung des Kindes zusteht?

Danke im Vorraus und Lg
Titel: Re:Unterhalt
Beitrag von: ARMY STRONG am 31. Juli 2011, 19:00:26
Zitat von: Laila1000 am 31. Juli 2011, 18:28:41
Von dort bekomme ich dann Unterhalt für mein Kind.
Den Unterhalt bekommst du von deinem Ex, aber nicht von der Bundeswehr direkt - warum auch?

Warum sollte dir die BW-Unterhalt bezahlen?
Titel: Re:Unterhalt
Beitrag von: BulleMölders am 31. Juli 2011, 19:05:42
Den Unterhalt für ein Kind und auch Unterhalt für dich (wenn dir so was gesetzlich zusteht) kann man Einklagen und dann vom Gehalt Pfänden lassen.

Zitat von: kurbelwelle am 31. Juli 2011, 19:01:49
Find ich gut, Kinder in die Welt setzen, und dann uns Männer ausplündern.............
So was dummes habe ich ja wohl selten gehört.
Dazu gehören immer noch zwei.
Titel: Re:Unterhalt
Beitrag von: Laila1000 am 31. Juli 2011, 19:50:03
Der Bund schießt meinem Exfreund den Unterhalt für unser Kind vor, also ist die Frage berechtigt ob sie den auch für mich vorschießen, finde ich.
Kinder in die Welt setzen und eine schwangere Frau 2 Monate lang betrügen und sich dann 6 Tage vor der Geburt verpissen ist natürlich viel besser :)
Titel: Re:Unterhalt
Beitrag von: Laila1000 am 31. Juli 2011, 19:51:29
und abgesehen davon stehen mir bei entsprechendem Verdienst des Kindsvaters bis zu 3 Jahre 770 € monatlich zu ;)
Titel: Re:Unterhalt
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2011, 19:53:02
Zitat von: Laila1000 am 31. Juli 2011, 19:51:29
und abgesehen davon stehen mir bei entsprechendem Verdienst des Kindsvaters bis zu 3 Jahre 770 € monatlich zu ;)

Dazu müssen Sie aber auch erst einmal einen Unterhaltstitel erwirken. Wenn er also nicht von sich aus zahlt, müssen Sie wohl oder über klagen.
Titel: Re:Unterhalt
Beitrag von: Schamane am 31. Juli 2011, 21:30:03
Also wenn ihr Ex Mannschafter wird werden sie 317 € bekommen welche die Düsseldorfertabelle für Nettoeinkommen unter 1.500 € vorsieht. Sie setzten den Bedarfskontrollbetrag mit 770 € als den ihnen zustehenden Betrag gleich. Dieses ist aber nicht ganz richtig.
Der Bedarfskontrollbetrag soll ermöglichen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ansprüchen des Kindes und den Bedürfnissen des Vaters besteht. Wenn ihr Ex jetzt FWD macht hat er mit der Verpflichtungsprämie rund 900 € im zweiten Dienstmonat.
Dies bedeutet 900 - 317 = 583 € also 187 € unter dem Bedarfkontrollbetrag. Auf der anderen Seite ist definiert, dass der Selbstbehalt bei 950 € liegt bei einem erwerbstätigen Elternteil. Sie müssen somit den Kindsvater auf Unterhalt verklagen und wenn dieser diesen nicht aufbringen kann so muss der Staat in Vorleistung treten und auf das erste AVZ warten um den Betrag wieder auszugleichen  ;D
Ansonsten schließe ich mich BulleMölders an, die Frau hat schließlich noch 16 - 18 Jahre was davon und der Mann kann sich anderswo herumtreiben  :-[.