Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Thomas S am 31. Juli 2011, 19:15:41

Titel: Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 19:15:41
Hallo Forum,

Ich würde gerne wissen, in welcher Form ich das Fehlverhalten eines Kameraden Anzeige! Ich weiß das ich auch einfach zum Vorgesetzten gehen kann, aber es geht hier um Straftaten?! und mich interessiert der Weg der über der mündlichen Meldung hinaus geht.
Es gibt auch mehrere Kameraden, die ebenfalls Zeugen waren, und auch dieses Melden wollen.

Vergehen: Diebstahl und weiterverkauf von Steuervergünstigten Waren(Tender-Shop).

Es wäre schön wenn ihr mir helfen könnt.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2011, 19:19:31
Wie ein dienstliches Schreiben aussieht hat man Ihnen doch sicher schon in der AGA beigebracht. Dieses Schreiben adressieren Sie an Ihren zuständigen Disziplinarvorgesetzten und schreiben als Betreff "Dienstliche Meldung". Dann schildern Sie den Vorfall und unterscheiben das Ganze.

Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: ulli76 am 31. Juli 2011, 19:20:16
Na, dann schreibste einfach ne Meldung über den Sachverhalt und gibst die deinem Chef.
Und auch Straftaten kann man mündlich melden.

Edit: Dieses Mal war der Spieß schneller.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 19:25:42
Über die Form der DM wurde in meiner AGA nicht wirklich ein Wort verloren. Nur oberflächlich.

Zum Thema:
Ich muß also einfach den Sachverhalt in eine DM packen, und es dann dem Vorgesetzten geben?
Gibt es weitere Möglichkeiten so etwas zu melden?
Ich frage weil es mich interessiert und weil ich noch nie eine Dienstlich Meldung geschrieben habe bzw mich in diesem Thema auskenne.

Aber schon einmal Danke für die schnelle Antwort.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: ulli76 am 31. Juli 2011, 19:29:09
JA Himmel- wie willst du es sonst melden.

Mündlich willste ja aus irgendeinem Grund nicht.

Bleibt noch schriftlich. Da ist wichtig, dass oben deine Daten stehen (quasi der Absender) und an wen das gerichtet ist und dann schreibste rein, was passiert ist. So wie bei ner Meldung, die du ganz sicher mal in der AGA gelernt hast.

Sichtzeichen gäbe es auch noch- nur das ist in diesem Fall wohl nicht so ganz zweckmäßig. Mit Flaggenalphabet oder Morsezeichen würde es auch noch gehen- aber auch nicht zweckmäßig.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2011, 19:32:13
Ich schrieb auch nichts zu der Form einer schriftlichen "Dienstlichen Meldung" als Ausbildungsinhalt in der AGA sondern zu einem allgemeinen dienstlichen Schreiben.

Sie müssen diese Meldung auch nicht schriftlich beim Disziplinarvorgesetzten einreichen, es reicht eine mündliche Meldung. Der Effekt ist der Gleiche - der Disziplinarvorgesetzte erhält Kenntnis von einen Dienstvergehen oder einer Straftat muss ermitteln.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 19:38:07
Schön wie man hier auf Fragen antwortet! Man wendet sich als junger Kamerad in diesem Forum an Menschen um eigenes Unwissen oder auch die eigene Unsicherheit entgegen zu wirken.
@ulli76:
Ich sprach nicht von mündlich, schriftlich oder mit Sichtzeichen! Eher davon ob es vielleicht noch etwas anderes gibt als die DM. Es gibt soviele Verfahrensweisen bei der Bundeswehr, dass es doch hätte sein können.
Ich hoffe das du nicht mit der selben Art und Weise Untergebenen in der Einheit entgegen tritts.
Und mit der mündlichen Variante habe ich kein Problem. Möchte dem mehr geben als das gesprochene Wort. Ansonsten noch einmal mein Eröffnungspost lesen.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 19:39:39
Danke an KlausP!!!
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 19:44:25
Eine Frage noch.

Gibt es bei so einer Sache eine Frist?
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2011, 19:50:26
Bei einer dienstlichen Meldung ist mir für den Meldenden keine Frist bekannt.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Desperado am 31. Juli 2011, 19:57:36
Trotz allem würde ich nicht allzu lange warten,und es zeitnah melden.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 20:02:24
Danke.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: sandra_24 am 31. Juli 2011, 20:23:43
Naa das ist ja einer der Soldaten die besonders beliebt sind

Einen Kameraden wegen eines naja nicht sonderlich schlimmen Deliktes verpfeifen

In anderen Armeen würdest du dafür vom Chef und vom Rest paar Klatschen bekommen ;)

und hättest verschissen ::)
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2011, 20:29:08
Was für ein dummes Geschwätz. Ihnen ist schon bekannt, dass jeder Soldat verpflichtet ist, Dienstvergehen und/oder Straftaten zu melden, oder? Woher wollen Sie außerdem wissen, dass es sich um ein "nicht sonderlich schlimmes Delikt" gehandelt hat? Waren Sie dabei?
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Thomas S am 31. Juli 2011, 20:34:23
Du hälst stellen und Steuern hinterziehen für OK?
Zu mal du ja noch nicht einmal den Umfang kennst.
Ich spreche hier nicht von einer Rolle Panzertape oder ne Stange Kippen mit ner Flasche Rum.

Außerdem denke ich, dass du es nicht gut finden würdest wenn man dich beklaut und keiner sagt was!

Die frage zur Moral ist hier wohl eher eindeutig. Außerdem sollte man auch Courage mit einbeziehen!
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Jakkaru am 31. Juli 2011, 20:39:45
ZitatEinen Kameraden wegen eines naja nicht sonderlich schlimmen Deliktes verpfeifen

Oh man ::) Dich sollte man in der Truppe aber auch nicht aus den Augen lassen oder? Mit solchen Äusserungen muss man ja praktisch davon ausgehen, dass du doch ab und zu ganz gern mal was mitgehen lässt :D

Nehmen wir dochmal ein anderes Beispiel: Ein Kamerad stiehlt dir etwas und du würdest ihn nicht "verpfeifen"? Würdest einfach sagen "ach komm, Schwamm drüber! Bist doch ein Kamerad und war ja nur ne Kleinigkeit"? Sicher nicht oder? ;)
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: Schamane am 31. Juli 2011, 20:59:29
Sehr geehrter Fragesteller ihre Frage ist wohl ausreichend beantwortet worden durch KlausP als auch durch Ulli76. Sie können eine dienstliche Meldung in jeder Form absetzen, nur bitte nicht mit Flaggensignalen und Morsezeichen da die nicht jeder Disziplinarvorgesetzte beherrscht.
Selbst wenn sie auf dem Klo sagen der ... betreibt Schmuggel und ihr Disziplinarvorgesetzter hört dies muss er ermitteln ob er will oder nicht. Ansonsten gehen sie in ihre Vorschriftenstelle oder in das Intranet und holen sich die ZDV Militärischer Schriftverkehr da können sie die Dienstliche Meldung abschreiben.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: StOPfr am 31. Juli 2011, 21:03:12
Zitat von: sandra_24 am 31. Juli 2011, 20:23:43
Einen Kameraden wegen eines naja nicht sonderlich schlimmen Deliktes verpfeifen...

Was du als angeblichen Verstoß gegen die Regeln der Kameradschaft bezeichnest ist schlichtweg Scheiße geistiger Müll  >:(!
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: kurbelwelle am 01. August 2011, 10:33:55
Man liebt den Verrat, und haßt den Verräter..................!!! 
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: KlausP am 01. August 2011, 10:37:27
Das ist mindesten genau so eine Gülle wie die der Userin sandra_24.
Titel: Re:Dienstliche Meldung?
Beitrag von: schlammtreiber am 01. August 2011, 10:55:40
Bevor die Diskussion darüber, ob Diebe und Hehler nicht eigentlich die wahren Opfer der kriminellen Anschwärzer sind, weiter ausartet, breite ich den Mantel des wohlwollenden Schweigens über diesen Thread.