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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: _Kasasha_ am 01. August 2011, 12:24:43

Titel: ermitlungs verfahren !
Beitrag von: _Kasasha_ am 01. August 2011, 12:24:43
ein kleines broblem habe ich noch, und das ist folgendes... ich habe post von der vbbr bekommen und mir wird vorgeworfen das ich 2 mal mit der straßen bahn schwarz gefahren sein soll was ich aber zu 100% sicher nicht gewesen bin, ich habe das versucht zu klären und habe den betrag nicht bezahlt da ich mir keiner schuld bewust bin ( war) und jetzt wir gegen mich ermittelt weil ich nicht die strafe fürs schwarzfahren bezahlt habe... wird das ein problem für mich bei der bundeswehr ???

mfg _kasasha_
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: Stabsuffz93 am 01. August 2011, 12:27:08
Du wirst solange nicht eingestellt bis das Verfahren abgeschlossen ist bzw eingestellt wurde.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: Shokk am 01. August 2011, 12:46:56
Was ist das für ein Schwachsinn? Wenn dir vorgeworfen wird, dass du 2 mal mit der Straßenbahn schwarz gefahren bist, dann wird es wohl so sein. Woher sollen sie dann sonst deine Personalien haben?
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: schlammtreiber am 01. August 2011, 12:49:03
Zitat von: Shokk am 01. August 2011, 12:46:56
Woher sollen sie dann sonst deine Personalien haben?

Kann doch jeder angeben, der ihn kennt.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: KlausP am 01. August 2011, 12:49:11
google vergisst nichts.  :D
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: Shokk am 01. August 2011, 12:54:31
Zitat von: schlammtreiber am 01. August 2011, 12:49:03
Zitat von: Shokk am 01. August 2011, 12:46:56
Woher sollen sie dann sonst deine Personalien haben?

Kann doch jeder angeben, der ihn kennt.

Sicher kann es jeder angeben, aber wird es dann nicht kontrolliert? Der Schwarzfahrer muss doch seinen Ausweis vorzeigen oder nicht?
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: chicco93 am 01. August 2011, 12:58:39
Jap muss man. Mein Ticket war mal nur gebrochen und ich musste ob wohl ich ein gültiges Ticket hatte, eine Bearbeitungsgebühr von 20 € zahlen -.-

Aber den Perso muss man vorlegen. Sonst kommt die Polizei dazu.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: schlammtreiber am 01. August 2011, 13:07:28
Zitat von: Shokk am 01. August 2011, 12:54:31
Sicher kann es jeder angeben, aber wird es dann nicht kontrolliert? Der Schwarzfahrer muss doch seinen Ausweis vorzeigen oder nicht?

Den hat man natürlich vergessen oder zeigt ihn nicht jedem dahergelaufenen Privatangestellten. Theoretisch können die Kontrolettis natürlich die Polizei rufen um die Personalien feststellen zu lassen. In der Praxis haben sie darauf unter Umständen nicht wirklich Bock und geben sich mit der Zahlung von XY Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt" und irgendwelchen Personalien zufrieden, so lange man nicht gerade behauptet Herr D. Duck, Entenweg 3, 12345 Entenhausen zu sein.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: F_K am 01. August 2011, 13:13:59
@ Schlammtreiber:

Zitathabe den betrag nicht bezahlt

In dem hier diskutierten Fall hat der TE (bzw. der böse Unbekannte) aber eben nicht gezahlt - in einem solchen Fall sollten die "dahergelaufenen Privatangestellten" schon die Personalien prüfen und nicht nur angeben lassen.

However:

@ TE:
Solange das Strafverfahren läuft wirkt sich dass natürlich negativ auf eine Bewerbung bei der Bw aus. Siehe zu dass das Verfahren schnell beendet wird.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: schlammtreiber am 01. August 2011, 13:24:56
Zitat von: F_K am 01. August 2011, 13:13:59
@ Schlammtreiber:

Zitathabe den betrag nicht bezahlt

In dem hier diskutierten Fall hat der TE (bzw. der böse Unbekannte) aber eben nicht gezahlt - in einem solchen Fall sollten die "dahergelaufenen Privatangestellten" schon die Personalien prüfen und nicht nur angeben lassen.

Ok, das hatte ich so verstanden, dass er die brieflich geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hat. Diese ist m.W. unabhängig von dem sofort vor Ort erhobenen "erhöhten Beförderungsentgelt" (zumindest verstehe ich die Sprachregelung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes MVV so, praktische Erfahrung kann ich "leider" noch nicht vorweisen *g* )
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: KlausP am 01. August 2011, 13:29:49
Außer dass er bis zum Abschluß des Verfahrens Schwierigkeiten bei seiner Einstellung in die Bundeswehr haben dürfte, ist das doch nur Spekulation. Wer kennt denn schon die genauen Umstände, die zu dem Ermittlungsverfahren geführt haben - außer dem TE natürlich (wenn überhaupt ...)
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: ZippoFeuer am 01. August 2011, 15:05:59
Also wenn du es nicht warst , dann können die auch nix machen . Selbst wenns vor Gericht geht . Wenn der Typ der kontrolliert hat , sich von dem Typen den er gepackt hat keinen Perso zeigen lassen hatt , dann is das Schule der Bahn . Außerdem würd ich eine Beweissaufnahme beantragen und dir die Zeiten und die dazugehörigen Überwachungsvideos zeigen lassen . Nimm dir lieber n Anwalt .

PS: Hab ich Persönlich oft in der Bahn mit bekommen , die Schwarzfahrer haben fast immer namen irgendwelche namen angegeben , (auch ausem freundeskreis ) ... oft wird erst garnicht der perso verlangt , kommt imme raufn kontrolör an .

Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: _Kasasha_ am 01. August 2011, 15:54:54
ja mir ist es schon fast bewust das es einer aus dem freundes kreiß geweisen sein muss... habe auch schon rechtliche schritte eingeleitet nur habe ich ein wenig angst das die nicht schnell genug sind und ich noch länger warten muss ...
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: Jakkaru am 01. August 2011, 17:54:37
Das du jetzt etwas warten musst lässt sich leider nicht verhindern. Denn wie schon mehrfach erwähnt, wirst du solang das Verfahren nicht abgeschlossen ist, auch nicht eingestellt.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: KlausP am 01. August 2011, 18:02:46
Die Wartezeit kann man ja anderweitig nutzen ...  ::)
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: Rollo83 am 01. August 2011, 21:21:22
Und wie,Klaus ? ;)
Oder meinst du Rechtschreibung üben lol.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: KlausP am 01. August 2011, 22:04:03
Genau.  ::) Woher weisst du?  ;D
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: _Kasasha_ am 01. August 2011, 22:56:11
also ich habe mich mit einem freund unterhalt der auch bei der bundeswehr ist und der sagte mir das ein ermitlungsverfahren nicht so schlimm ist und es denoch chancen giebt da angenummen zu werden  ???
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: KlausP am 01. August 2011, 23:04:35
Bisher hat auch niemand behauptet, dass Sie nicht genommen werden, nur werden Sie vermutlich erst eingestellt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und Sie nicht zu einer Strafe verurteilt werden, die ein zwingendes Einstellungshindernis darstellt.
Titel: Re:ermitlungs verfahren !
Beitrag von: Jakkaru am 01. August 2011, 23:06:07
Die Chance gibt es selbstverständlich. Trotzdem musst du abwarten was bei dem Verfahren herauskommt. Sollte es eher negativ ausfallen, wird die Chance auch geringer aber das sollte dir ja bewusst sein ;)