Hey leute,
Ich kenne ein paar personen die von der Bundeswehr in die US Army verstezt werden konnten.
Ist das denn immer noch möglich oder geht das Überhaupt?
Wenn Ja, was muss man dafür machen?
Wäre für jede Antwort Dankbar
Grüße
Kein deutscher Soldat wird in die "US Army" versetzt.
Vielleicht meinst Du als deutscher Soldat im Ausland Dienst verrichten?
Was meinst du genau mit "versetzt"?
Es gibt natürlich Attachés oder Verbindungsoffiziere, die im Ausland eingesetzt werden und dort als Ansprechpartner für die Streitkräfte des jeweiligen Landes und Repräsentanten der Bundeswehr fungieren - so wie es auch in Deutschland Soldaten ausländischer Armeen auf entsprechenden Posten gibt. Auch erfolgen manche Ausbildungen (z.B. zum Piloten) teilweise im Ausland, wie etwa in den USA.
Vielleicht handelt es sich auch um Austausch und/oder Verbindungsoffiziere. Aber die unterstehen weiterhin deutschem Wehrrecht und sind Angehörige der Bundeswehr.
ZitatIch kenne ein paar personen die von der Bundeswehr in die US Army verstezt werden konnten.
Dann nehme ich das jetzt mal ganz wörtlich:
- Was für "Personen" sind das denn?
- Welchen Dienstgrad und was für einen Dienstposten hatten die bei der Bundeswehr?
- Welchen Dienstgrad und was für einen Dienstposten haben die bei der US Army?
Vielleicht waren die auch zur Sicherung der US-Liegenschaften hier in Deutschland eingesetzt. Aber das wäre dann auch schon ein kleines bischen her gewesen.
Genaueres über die Personen kann ich nicht sagen aber vielen Dank für diese Antworten.
Es waren keine Ofiziere oder so, normale Zeit-/ (Berufsoldaten).
Grüße
Kein Bw Soldat kann auf Dienstposten ausländischer Streitkräfte versetzt werden. Denn dies würde bedeuten, dass sie damit Angehörige dieser Streitkräfte würden. Dies geht schon nicht wegen der falschen Staatsbürgerschaft.
Es gibt lediglich Bw Dienstposten für Offz/Uffz/Msch in NATO Stäben, in NATO- oder mehrnationalen Truppenteilen oder in den MilAttchSt an den Botschaften. Und es gibt BwDP als Verbindungsstabsoffizieren an ausländischen Offz- und Truppenschulen (wie umgekehrt auch solche DP bei uns)
Mit anderen Worten: Sie können als Bw-Soldat ins Ausland versetzt werden, aber dies sind immer Bw-Dienstposten und Sie unterliegen immer auch deutschem Recht, auch wenn Sie einen ausländischen Dirnstvorgesetzten haben, mit dem Sie auf Zusammenarbeit angewiesen werden.
gibt es nich in den USA einen BW-Posten? in Frankreich und Polen gibts ja auch einen oder mehrere
Zitat von: Stabsuffz93 am 03. August 2011, 10:27:50
gibt es nich in den USA einen BW-Posten? in Frankreich und Polen gibts ja auch einen oder mehrere
Das ist es doch, wovon Kenner der Materie hier reden. Es wird
kein in Streitkräfte eines anderen Landes versetzt, das sind alles Dienstposten in intergrierten Verwendungen der NATO oder in Auslandsdienststellen der Bundeswehr.
Zitat von: KlausP am 03. August 2011, 10:30:53
Das ist es doch, wovon Kenner der Materie hier reden. Es wird ...
;D ;D ;D
Die Aussagen sind so nicht ganz Korekt, es gibt auch die Möglichkeiten der sogenannten Exchange Dienstposten, das bedeutet das man auf einen Dienstposten verwendet wird der kein deuteutscher Dienstposten ist. Hierbei handelt es sich in 90% der Fälle um Offiziere. Gleichzeitig, wie aus dem Wort exchange schon hervorgeht, wird ein Soldat der jeweiligen Nation in einer Vergleichbaren Verwendung in der Bundeswehr eingesetzt. Bei diesem Verwendung untersteht man auch der jeweilen Befehlskette.
Gruss
Gast
Man wird dabei aber nicht Angehöriger der jeweiligen Streitkräfte. Das würde ja heißen, die Uniform und den Dienstgrad zu wechseln.
Wir hatten regelmäßig Amerikanische Marineangehörige bei und an Bord, diese waren auch ganz normal auf regulären Dienstposten eingesetzt.
Diese behielten ihre Amerikanische Uniform und ihren Dienstgrad und wurden auch mit diesem Angeredet.
Das ist richtig, die Aussage bezog sich auch nur auf die Aussage das es sich ein deutscher Dienstposten sein muss. Dies ist so nicht ganz richtig. Das der Soldat immer noch seine Uniform trägt und Angehöriger der Bundeswehr ist sollte klar sein. Vielleicht habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt da ich mich kurz halten wollte.
Die Verbindungsstabsoffiziere der Bundeswehr an ausländischen Truppenschulen unterstehen auch dem Weisungsrecht der dortigen Vorgesetzten und werden diese Weisungen, wenn sie deutschem Recht nicht entgegenstehen, auch umsetzen. Rein formal unterstehen sie disziplinar einem deutschen Befehlshaber im jeweiligen Land, sie bleiben ja auch deutsche Soldaten. Mit anderen Worten: Auch das Besatzungsmitglied der Bundeswehr, das auf einem Kriegsschiff eines Partnerlandes zeitweise im Rahmen eines Austauschprogramms eingesetzt ist, bekleidet weiterhin seinen Bundeswehr-Dienstposten und wird lediglich für diesen Dienstposten kommandiert. Damit ist sichergestellt, dass er weiterhin voll umfänglich deutschem Recht untersteht.
Das ist alles richtig, ich wollte nur darauf hinweisen das es einen Unterschied gibt zwischen Verbindungsoffizieren und Exchangeoffizieren. In der Regel sind sämtliche Verbindungsoffiziere mit einem deutschen Dienstposten hinterlegt, (STAN) das ist bei den Exchange Offizieren nicht der Fall.
Lieber Gast,
ZitatBei diesem Verwendung untersteht man auch der jeweilen Befehlskette.
Dieser Satz ist einfach falsch (ich wollte auch schon nach Quellen fragen).
Ein Austauschoffizier verbleibt "stanologisch" auf seinem Dienstposten, er ist lediglich "kommandiert" (und zwar zum jeweiligen Kdo in dem Staat bzw. dem zuständigem Kdo).
Der Offizier ist ANGEHALTEN, sich in die "fremde KdoStruktur" einzufügen - hat aber IMMER zu prüfen, ob damit kein deutsches Recht und / oder Sicherheitsbestimmugen verletzt werden.
"Leichte" Verstöße gegen deutsche Sicherheitsbestimmungen sind noch tolerierbar - bei allen anderen verweist man dann auf die "national caveats" und folgt der Anweisung halt nicht.
Genau so ist es richtig,
Sorry für Unklarheiten.
Schön, dass Sie meine und FK's Informationen netterweise bestätigen. Wenn Sie verstehend lesen können, hätten Sie das auch früher haben können!
Merke: Es gibt keinen Bundeswehrsoldaten ohne Dienstposten, der entweder in der STAN abgebildet ist, einen solchen spiegelt oder z.B.V geschlüsselt ist!
Es gibt aktive Soldaten, die einen gespiegelten Dienstposten besetzen? Wie geht das denn? (Okay, ist OT ...)
OT, ja, diese DP heißen SpiegelDP, ich hatte ja in meinem Beitrag bewusst auf die Unterscheidung zwischen Aktiven und Reservisten verzichtet, um unseren Fragensteller nicht noch mehr zu verwirren... :)
Präzise: Es gibt neben den STAN- und z.B.V. DP für Aktive V-STAN und SpiegelDP für Reservisten.
Dass es die für Reservisten gibt weiss ich als Inhaber eines solchen. Meine Frage war, ob und unter welchen Umständen es die für Aktive geben soll.
Nein, gibt es nicht. Wo hatte ich das explizit gesagt?
Ich habe Ihren Satz
ZitatEs gibt keinen Bundeswehrsoldaten ohne Dienstposten, der entweder in der STAN abgebildet ist, einen solchen spiegelt oder z.B.V geschlüsselt ist!
so verstanden und deshalb ja nachgefragt.