Tach Leute,
Ich hab da mal ne Frage....
Wie das Thema schon zeigt bin ich wegen Unabkömmlichkeit zurückgestellt worden.
Wäre zum 01.01.11 einzogen worden , da es aber berufstechnisch nicht möglich war wurde ich bis zum 31.10.11 aufgeschoben.
Der Grundwehrdienst ist ja nun freiwillig, mein frage daher ... " muss ich nun nen Antrag stellen, dass ich nicht mehr " will "? "
Für alle Infos,Antworten danke ich im Voraus
MfG Patrick
Nein. Das fällt unter die Rubrik "Glück (oder Pech, ja nachdem) gehabt."
Nein musst du nicht. Da die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, wirst du nur eingezogen, wenn du dich für den Dienst auch beworben hast.
Im Gegenteil müsstest Du einen Antrag stellen, mehr als einen Antrag, dazu noch etliche Kopien und Durchschläge, plus persönliche Vorstellung, wenn Du noch wollen würdest ;D
Huch, das ging ja fix...
Schon mal vielen Dank für die eindeutigen Info's, habe schon überlegt ob ich mich schon wieder mit etlichen schriftlichen Sachen rumquälen muss ;)