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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: ralle am 03. August 2011, 17:44:59

Titel: Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 17:44:59
Hallo :-)

Ich habe folgende Frage...

Ich mache momentan eine Ausbildung zum Elektroniker und wollt danach zum Bund gehen um dann als Fachunteroffizier anzutreten.

Nun hab ich jedoch ein Problem...
Ich bin auf dem rechten Ohr taub bzw ein ganz geringes Resthörvermögen...


Bekommt man mit einem tauben Ohr noch T2 oder ist man dann ausgemustert?
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ulli76 am 03. August 2011, 18:07:18
DAmit wirst du ausgemustert
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 18:17:13
Bist du dir da sicher oder gibts keine andere Möglichkeit T2 zu bekommen?
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: KlausP am 03. August 2011, 18:20:25
Als Ärztin bei der Bundeswehr ist sie sich sicher. Sogar ich war mir fast sicher, obwohl ich kein Arzt bin.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 18:24:08
Wie gesagt es ist ein Resthörvermögen vorhanden.. Wieviel weiß ich grad nicht. Werd bald nochmal zum HNO-Arzt gehen und das testen lassen...

Ich mein nämlich mal gelesen zu haben das man T5 nur dann kriegt wenn man 100%tig nicht hört auf einem Ohr...
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ulli76 am 03. August 2011, 18:28:56
Guggst du in der ZDv 46/1 in der Version vom 1.9.2010. Da ist eine Grafik drin, welcher Grad der Hörminderung zu welcher Gradation in der Gesundheitsziffer führt.

Mal davon abgesehen, dass man als Soldat halbwegs gut hören sollte, um Bedrohungen und auch Befehle hören zu können- und zwar von beiden Seiten- ist das Soldatsein eine ziemliche Belastung für das Gehör (Gilt sogar als Lärmarbeitsplatz). Da ist das Risiko sehr hoch, dass deinem gesunden Ohr was passiert und du am Ende taub bist. Mal abgesehen davon, dass Lärm auf ein vorgeschädigtes Ohr nicht gerade begünstigend wirkt.

Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 18:37:51
Ich gucke mir die Grafik grade an.. Versteh ich es richtig, dass ich ab 30 db Hörverlust kein T2 mehr krieg?
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ulli76 am 03. August 2011, 20:24:46
Weiss ich zwar nicht auswendig, aber kann schon sein.
Hängt aber auch von der Frequenz ab, in der die Senke ist.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 21:09:28
Ich werde dann mal einen Termin beim HNO Arzt machen und das checken.

Ich hab heute auch mit meinem Wehrdienstberater gesprochen, da ich dort als Elektroniker anfangen will.

Der hatte ganz schön große Augen, weil er meinte das die Bundeswehr dringend Elektroniker sucht.

Vielleicht drücken die Leute bei der Musterung ja mal ein Auge zu mit dem Ohr... Wenn der Rest Sehr Gut ist.

Ich hoffe es einfach nur, weil es schon so lange mein Traum ist zum Bund zu gehen.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: Stabsuffz93 am 03. August 2011, 21:13:19
Ob sie ein Auge zudrücken bezweifle ich ganz start. sie haben ihre  gesetze an die sie sich halten müssen.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: mailman am 03. August 2011, 21:39:52
Zitat von: ralle am 03. August 2011, 21:09:28
Ich werde dann mal einen Termin beim HNO Arzt machen und das checken.

Ich hab heute auch mit meinem Wehrdienstberater gesprochen, da ich dort als Elektroniker anfangen will.

Der hatte ganz schön große Augen, weil er meinte das die Bundeswehr dringend Elektroniker sucht.

Vielleicht drücken die Leute bei der Musterung ja mal ein Auge zu mit dem Ohr... Wenn der Rest Sehr Gut ist.

Ich hoffe es einfach nur, weil es schon so lange mein Traum ist zum Bund zu gehen.

Wenn sie nur 1 Bein hätten, meinten sie dann die Bw würde auche in Auge zudrücken, weil dringend Leute gebraucht werden? Es mag die Wehrpflicht zwar im mom nicht mehr geben, aber an der Tauglichkeit hat sich ncihts geändert.

Der Besuch beim HNO wird auch nicht viel bringen. Er kann ja auch nichts änderen, und ein evtl. Attest vom HNO braucht und wird evtl nicht beachtet werden.

Ich würde mir schon mal einen neuen Traum suchen. Sie würden Soldat werden und nicht nur Elektroniker. Und mit einem tauben Ohr wird das wohl schwer werden.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 21:58:38
Danke für die Antwort.

Ich werde den Traum dennoch nicht aufgeben, da es nicht meine Art ist einfach aufzugeben.

Ich hab morgen um 13 Uhr einen Termin beim Wehrdienstberater und werd alles absprechen.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: mailman am 03. August 2011, 22:02:55
Der WDB trifft allerdings auch keine Entscheidung. Wenn er vernüftig ist rät er von einer Bewerbung ab.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. August 2011, 22:25:58
Sie können selbstverständlich alles mit Ihrem WDB besprechen. Doch der medizinische Dienst am ZNwG entscheidet vollkommen unabhängig von Ihrem HNO Arzt und erst Recht vom WDB bezüglich Ihrer Tauglichkeit. Und wenn dort Zweifel bestehen, werden Sie an die HNO Ambulanz des nächstgelegenen BWK überwiesen, um das abzuklären. Am Ende entscheidet sich Ihre Tauglichkeit AUSSCHLIESSLICH nach der von Ulli zitierten Vorschrift.

Und für die Untauglichkeit reicht bereits ein dort aufgeführter körperlicher Mangel. Da kann alles Andere top-tauglich sein, das Ergebnis ist dennoch untauglich.

Da Ihre Untauglichkeit sehr wahrscheinlich ist, sollten Sie eine Alternative für sich genauso ernsthaft in Betracht ziehen.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 22:31:02
@miguhamburg1

Falls es nicht klappen sollte, schaue ich mich bei einer anderen Stelle der Bundeswehr um.

Brauch man die Musterung immer? z.B im Zivilen Dienst?
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: StOPfr am 03. August 2011, 22:41:20
Nein!
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 22:47:27
Das hört sich doch gut an.


Vielleicht gibt es ja auch technische Berufe im Zivilen Dienst, die ich nach meiner Ausbildung machen kann.

Weiß das grade nicht, da ich mich nicht so sehr mit der Struktur auskenne.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. August 2011, 22:55:58
Zu besetzende Dienstposten bei der Bundeswehrverwaltung sowie bei Bundeswehrbeteiligungsgesellschaften müssen zwingend bei der Arbeitsagentur ausgeschrieben werden. Es kann aber auch sein, dass die Bw-Beteiligungsgesellschaften ihre vakanten Dienstposten auch in Print- und Onlinemedien ausschreiben.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 23:00:29
Naja bevor ich mich jetzt selbst verrückt mach sprech ich morgen alles beim Wehrdienstberater durch.
Der kann mir sicherlich alles erklären und mir alle Perspektiven aufzählen die ich habe.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 23:05:33
Ich habe mich grad nochmal auf der Zivilen Karriereseite der Bundeswehr umgeschaut.

Und dort was interessantes gefunden was genau meiner Vorstellung entspricht.

http://ziv.bundeswehr-karriere.de/C1257093002CA3B5/CurrentBaseLink/W28BQBDW941INFODE


Also brauch man für den Zivilen Dienst 100%tig keine Musterung?
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. August 2011, 23:11:37
Nein, die Bundeswehrverwaltung und Bw Betriligungsgesellschaften stellen sogar Schwerbehinderte ein.

Und der WEHRDIENSTberater berät Sie über Ihre Möglichkeiten in den Streitkräften. Er kann Sie nicht über zivile Dienstposten beraten.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 23:15:53
Wer ist denn für die Zivilen Dienstposten zuständig?
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: KlausP am 03. August 2011, 23:19:52
www.bundeswehr-karriere.de und dort unter "zivile Karriere"
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 23:22:56
Ich meine mit der Frage, ob es auch Zivile Berater gibt beim KWEA.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: KlausP am 03. August 2011, 23:23:51
Nein.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 03. August 2011, 23:45:07
Hmm auch komisch.

Dann muss ich mal gucken wie ich das mach...

Ich weiß ja nicht wie man sich dort bewerben soll usw..
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: Stabsuffz93 am 03. August 2011, 23:54:08
gucken sie doch erstmal www.bundeswehr-karriere.de im zivilen. da wird mit sicherheit was stehen ;)
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 04. August 2011, 00:01:47
Ja da steht sehr viel, ist aber ganz schön kompliziert, aber ich guck nochmal rum :)
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: BulleMölders am 04. August 2011, 07:38:42
Nur daran denken, auch für die Einstellung im zivilen Bereich und der Beamtenlaufbahn gibt es eine Medizinische Untersuchung.
Und die ist in vielen Fällen "strenger" als die Musterung bei der Bundeswehr.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ralle am 04. August 2011, 10:50:25
Ja das weiß ich, aber ich denke nicht das dort ein taubes Ohr so sehr ins Gewicht fällt wie beim militärischen Dienst.
Titel: Re:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: BulleMölders am 04. August 2011, 12:41:10
Kommt darauf an, als ich mich für die Beamtenlaufbahn beworben habe, war ich zu "krank" dafür, obwohl ich den 90/5 für Z12 zwei Monate vorher ohne Beanstandungen "bestanden" hatte.
Titel: Antw:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: Jakob Metzger am 12. Mai 2013, 18:59:00
Hallo ich wüsste gerne wie die Geschichte ausgeht da ich genau das selbe Problem habe.
Könnte mir jemand Antworten und mir mitteilen ob man mit nur einem Ohr in die BW kommt.
Titel: Antw:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ulli76 am 12. Mai 2013, 18:59:56
Nein, kommt man nicht.
Titel: Antw:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: Jakob Metzger am 12. Mai 2013, 19:12:04
Auch nicht in den zivilen Dienst
Titel: Antw:Taubheit auf einem Ohr?
Beitrag von: ulli76 am 12. Mai 2013, 19:18:03
Da gelten ganz andere Regeln. Aber da dort auch die Einstellung von Schwerbehinderten möglich ist, sollte das grundsätzlich gehen.