Hi, ich wollte mal wissen,
wenn ich von der Polizei angehalten werde und die wollen ne Personenkontrolle machen und ich zeig denen meinen Bundeswehr Ausweis lassen die mich dann weiterfahren, wegen Beamtenstatus, oder Führen die die Kontrolle trotzdem durch?
Wenn ja, habe ich Möglichkeiten zu sagen ihr müsst zuerst bei der BW anrufen oder es müssen die Feldjäger kommen um die Kontrolle irgendwie zu verhindern?
Wo haben Sie als Soldat einen "Beamtenstatus"?
Wenn Sie in Zivil von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert werden, weden Sie als ganz normaler Bürger kontrolliert - wie jeder Andere auch. Auch die Feldjäger werden in so einem Fall keine "Kontrolle verhindern", warum auch?
Als Soldat ist man doch Beamter genauso wie Polizisten, Lehrer etc.
Ich hab gemeint wenn die sehen ah einer von der BW denn lassen wir laufen. So mit dem Motto dass wir im selben Team spielen
Nochmal: Soldaten sind keine Beamten, sie unterliegen den Bestimmungen des Soldatengesetzes und nicht das Beamtengesetzes. Was Sie gemeint haben, ist mir schon klar, nur irren Sie hier gewaltig.
Kommt drauf an in welchem Land. In Deutschland interessiert es die Polizei erstmal herzlich wenig, ob jemand Bundeswehrsoldat ist.
Bei der Afghan National Police ist das eher anders, wegen "spielen im selben Team" und so :D
und wenn ich ständig mit uniform rumlaufe des wird dann auch nichts ändern denke ich mal
dürfen die mich dann auch im dienst kontrollieren
Sie wollen mich jetzt verar***en, oder? Wer läuft denn "ständig mit Uniform rum"? Doch wohl nur pubertierende noch-nicht- oder nie-gewesen-Soldaten, die es geil finden, mal in Uniform die Sau rauszulassen. Gerade die werden doch kontrolliert - zu recht nämlich, weil sie sich eben nicht als Soldaten ausweisen können.
Auch im Dienst müssen Sie sich von Polizisten kontrollieren lassen und Ihren Truppenausweis vorzeigen und gegebenenfalls aushändigen.
Polizisten dürfen dich immer und überall kontrollieren, solange die polizeirechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (darüber brauchst du dir aber keinen Kopf zu machen). Höchstens bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (also im Dienst) kann es sein, dass eine Kontrolle durch die Polizei dich davon abhalten könnte deinen gesetzlichen Auftrag wahrzunehmen (z.B. im Wachdienst), aber auch dann hat sich ein Soldat zu legitimieren und zu erklären.
Gruß Andi
Und selbst wenn dürfte dich die Polizei bestimmt im Rahmen der Amtshilfe "festhalten" bis die Feldjäger eintreffen, würde ich mal vermuten.,
Zitat von: michi94587 am 04. August 2011, 13:45:57
und wenn ich ständig mit uniform rumlaufe des wird dann auch nichts ändern denke ich mal
dürfen die mich dann auch im dienst kontrollieren
Du musst entweder in krass geheimer Mission sein oder etwas zu verbergen haben wenn du sowas fragst....
Allerdings stellt sich mir jetzt eine Frage. Wie ist das wenn man man im Dienst Kolonne oder mit einem
Fahrzeug der Bundeswehr unterwegs ist, z.B. Truppenübungsplatz oder man transportiert etwas von A nach B.
Dürfen einen dann Polizisten kontrollieren? Oder gilt das nur für Militärgelände? Obwohl die Feldjäger ja auch ab
und zu auf Bahnhöfen Soldaten darauf hinweisen ihre Kopfbedeckung zu tragen oder oder oder,.....
was, als Beamter wird man nicht kontrolliert und hat demzufolge Narrenfreiheit? Cool - wusste ich gar nicht - ab jetzt lass ich die Sau raus ;D ;D ;D
Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 17:48:44
Zitat von: michi94587 am 04. August 2011, 13:45:57
und wenn ich ständig mit uniform rumlaufe des wird dann auch nichts ändern denke ich mal
dürfen die mich dann auch im dienst kontrollieren
Du musst entweder in krass geheimer Mission sein oder etwas zu verbergen haben wenn du sowas fragst....
Allerdings stellt sich mir jetzt eine Frage. Wie ist das wenn man man im Dienst Kolonne oder mit einem
Fahrzeug der Bundeswehr unterwegs ist, z.B. Truppenübungsplatz oder man transportiert etwas von A nach B.
Dürfen einen dann Polizisten kontrollieren? Oder gilt das nur für Militärgelände? Obwohl die Feldjäger ja auch ab
und zu auf Bahnhöfen Soldaten darauf hinweisen ihre Kopfbedeckung zu tragen oder oder oder,.....
Also wir wurden damals immer mal wieder vom BAG und auch von der Pol. kontrolliert, da ging es aber hauptsächlich um Ladungssicherung und um die Tachoscheiben, also die Lenkzeiten.
Zitat von: mailman am 04. August 2011, 18:09:49
Also wir wurden damals immer mal wieder vom BAG und auch von der Pol. kontrolliert, da ging es aber hauptsächlich um Ladungssicherung und um die Tachoscheiben, also die Lenkzeiten.
Also hat auf deutschen Straßen die Polizei die Hosen an ;D Was bedeutet BAG ??? google sagt Bundesarbeitsgericht :D
ich glaube aber kaum das die Verkehrskontrollen machen :D
Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 18:14:40Also hat auf deutschen Straßen die Polizei die Hosen an ;D
Natürlich.
ZitatWas bedeutet BAG ??? google sagt Bundesarbeitsgericht :D
Schau einfach mal beim zweiten Treffer nach ...
Zitat von: Timid am 04. August 2011, 18:18:29
Schau einfach mal beim zweiten Treffer nach ...
YES ;D oh Mann ich bin heute echt blind, muss am Sonnenstich liegen ;)
Das mit der Polizei und den Hosen habe ich etwas unglücklich formuliert :-[ ich leg mich
lieber hin^^
Außerhalb militärischer Anlagen darf die Polizei im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse grundsätzlich alle Personen kontrollieren, unabhängig von Beruf, Status, ob in- und außer Dienst. Dies schließt auch Bw-Angehörige während der Dienstzeit und in Uniform ein. Auch eine Kfz-Kontrolle ist erlaubt. Bei Gefahr in Verzug darf die Polizei sogar die Verfolgung eines Soldaten in militärischen Anlagen durchführen. Ohne Gefahr im Verzuge muss die Bw im Rahmen der Amtshilfe dies ermöglichen.
Wenn ein Soldat hoheitlich tätig ist, hat er der Polizei dies zu erklären, dazu hat Andi alles gesagt. Kfz in Kolonnenfahrt, die gekennzeichnet sind und wie bei der Bw z.B. einen Marschkredit haben, genossen Sonderrechte. Während des Marsches werden Kolonnen weder angehalten, noch einzelne darin fahrende Kfz oder Personen kontrolliert.
Ja muss dazu sagen, das es kein Marsch mit Marschkredit usw. war. Waren normale Transportfahrten.
@ miguhamburg1 Frage gibt es heute keine KFZ - Märsche mehr oder genießen diese keine Sonderrechte mehr, da sie schreiben "genossen".
Ausweisen muss man sich, aber hierzu reicht der Personalausweis oder Reisepass. Wenn die Person welche den Ausweis kontrolliert berechtigt ist, so erfährt sie die Anschrift über die PKZ des Reisepass, wenn nicht kennt sie Namen und Heimatstadt.
Wenn ihnen eine Personalienfeststellung spanisch vorkommt, dann lassen sie sich von dem Polizisten die Dienstnummer geben. Eine nette Anfrage bei der nächsten Polizeiwache und die Sache sollte sich schnell klären und wenn nicht freuen sich Polizei, Staatsschutz, Verfassungsschutz und MAD über Arbeit und es gibt mal wieder was zulesen im Sicherheitsbericht.
Märsche mit Marschkredit habe ich immer wieder mal gesehen, wenn ein ein SLT in einer Kolonne auf Tour ging. Da waren allerdings immer Feldjäger dabei, da dürfte ich die Frage mit der Kontrolle wohl eh geklärt haben.
@ Schamane: das war ein Tippfehler, vielen Dank.
Sie wollen aber unseren Fragensteller mit Ihrem Beispiel des möglicherweise falschen Polizeibeamten nicht verwirren, oder?
Die Polizei ermittelt und kontrolliert Soldaten sicher nicht wegen des Verdachts auf Verstoß gegen militärische Vorschriften und Erlasse. Sie wird dies entweder im Rahmen der Verfolgung wegen Verdachts einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit tun, wie gegenüber jedem anderen Bürger auch. Insofern interessiert die Polizei auch nicht der Truppenausweis, sondern die Personalien gem. Reisepass oder BPA.
Denn wie allgemein bekannt, sind wir Soldaten Staatsbürger in Uniform und nur in den von Andi beschriebenen Fällen genießen wir Sonderrechte, die uns zeitweise um Polizeikontrollen herumkommen lassen.
@ mailman: Es finden laufend Märsche mit Marschkredit auch ohne FJgBegl. statt, z.B. regelmäßig bei Nutzerwechseln auf den Fahrten zu/von den TrÜbPl...
Nö wollte ich nicht. Nur wurde uns vor dem Einsatz eine Belehrung durch den S2 / MAD zuteil, dass man auch nicht jedem "Polizisten" in Deutschland uneingeschränkt vertrauen soll.
Denn wie bei uns macht die Uniform noch lange nicht den Polizisten.
Zitat von: Schamane am 04. August 2011, 19:02:22
dann lassen sie sich von dem Polizisten die Dienstnummer geben.
Und der lacht Sie dann einmal herzhaft aus!
ZitatUnd der lacht Sie dann einmal herzhaft aus!
Warum sollte er? Genauso könnte man dann die Diskussion führen, wer das größere Kaliber zur Verfügung hat - da hat dann der Offizier mit Sicherungsmannschaft immer die besseren Karten - und vor allen Dingen Langwaffen.
Beide Seiten (Zivilist - Soldat gegenüber Polizei) können gegenseitig eine Identifikation verlangen - denn nur damit hat der Polizist Polizeirechte.
Der Zivilist muss nicht mal einen Perso dabeihaben - der Polizist seinen Dienstausweis schon.
Weil Polizisten auf einen Namen, einen Vornamen und einen Dienstgrad hören. Die berühmte Dienstnummer ist eine Mär amerikanischer Krimi-Gucker.
@FK: Gibt es nicht irgendwo eine Bestimmung, dass Bundesbürger ab 18 Jahren ihren Perso bei sich führen müssen?
Nein, die gibt es nicht. Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen einen Personalausweis besitzen. Siehe auch Personalausweisgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.htmlDa steht nichts von Mitführungspflicht.
Zitat von: mailman am 04. August 2011, 17:28:49
Und selbst wenn dürfte dich die Polizei bestimmt im Rahmen der Amtshilfe "festhalten" bis die Feldjäger eintreffen, würde ich mal vermuten.,
Nein, die Polizei ist die einzig zuständige Behörde in Sachen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, da haben Feldjäger keine Aktien. Feldjäger sind keine Polizei!
Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 17:48:44
Allerdings stellt sich mir jetzt eine Frage. Wie ist das wenn man man im Dienst Kolonne oder mit einem
Fahrzeug der Bundeswehr unterwegs ist, z.B. Truppenübungsplatz oder man transportiert etwas von A nach B.
Dürfen einen dann Polizisten kontrollieren?
Wie ich schon schrieb: Selbstverständlich!
Beim Straßenverkehr gibt es aber Dienstanweisungen in den Ländern, die besagen, dass Bundeswehrfahrzeuge grundsätzlich von Feldjägern zu kontrollieren sind.
Zitat von: Flip25 am 04. August 2011, 17:48:44Obwohl die Feldjäger ja auch ab
und zu auf Bahnhöfen Soldaten darauf hinweisen ihre Kopfbedeckung zu tragen oder oder oder,.....
Feldjäger führen als verlängerter Arm aller Disziplinarvorgesetzten der Bundeswehr Militärischen Ordnungs- und Verkehrsdienst durch. Das hat nichts mit den Tätigkeiten der Polizei zu tun!
Zitat von: mailman am 04. August 2011, 18:09:49
Also wir wurden damals immer mal wieder vom BAG und auch von der Pol. kontrolliert, da ging es aber hauptsächlich um Ladungssicherung und um die Tachoscheiben, also die Lenkzeiten.
Das BAG darf KFz der Bundeswehr
nicht kontrollieren! Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage! Was Gefahrgutverkehr angeht kontrolliert sich die Bundeswehr selber, da die Feldjäger verpflichtet sind jährlich 5% des Gesamtgefahrgutverkehrs der Bundeswehr zu kontrollieren.
Zitat von: Schamane am 04. August 2011, 19:02:22
Ausweisen muss man sich, aber hierzu reicht der Personalausweis oder Reisepass.
Im Dienst weist sich ein Soldat grundsätzlich mit seinem Truppen- und/oder Dienstausweis aus - auch in einer Polizeikontrolle während des Dienstes. Der Soldat agiert während des Dienstes nicht als Privatperson, sondern als Amtsträger. Genauso wird der Polizei dann auch der Dienstführerschein und grundsätzlich nicht der zivile Führerschein gezeigt.
Gruß Andi
@Andi
Mal eine Frage an dich als Sachkundiger ...
Ein Soldat beging im stark alkoholisierten Zustand während einer Party in einer Gaststätte eine KV und wurde darauf hin von der Polizei festgenommen und zur Polizeiwache verbracht. Dieses geschah an einem Samstag Abend. Nachdem die Polizei festgestellt hat, dass es ein Soldat ist wurde der Kamerad an die Feldjäger übergeben. Diese haben den Kameraden dann zu mir gebracht (ich war damals WaHa) und ich musste den Kameraden bis zum Dienstbeginn am Montag Morgen ins "Café Viereck" setzen.
Kannst du mir den rechtlichen Hintergrund erklären? Okay, der Kamerad war Beschuldigter einer Straftat, doch diese ist außer Dienst passiert. Warum wurden die Feldjäger hinzugezogen?
Weil es bei den Länder- und den Bundespolizeien Dienstanweisungen gibt, die besagen, dass bei Straftaten von Soldaten grundsätzlich zusätzlich zu polizeilichen Maßnahmen die Feldjäger zu informieren sind. Passiert insbesondere dann gerne, wenn es um alkoholisierte Soldaten geht oder wenn der Soldat anderweitig die Nacht in einer Zelle verbringen würde oder den Polizisten gegenüber renitent und /oder gewalttätig ist. Da ist der Soldat bei der Bundeswehr bzw. den Feldjägern dann regelmäßig besser aufgehoben, als bei der Polizei.
Hat den positiven Nebeneffekt, dass die Bundeswehr so regelmäßig noch vor einer Mitteilung in Strafsachen durch die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Straftaten durch Soldaten bekommt.
Gruß Andi
Ich danke dir :)
ZitatDiese haben den Kameraden dann zu mir gebracht (ich war damals WaHa) und ich musste den Kameraden bis zum Dienstbeginn am Montag Morgen ins "Café Viereck" setzen.
Na - da hätte ich dann gerne mal die Rechtsgrundlage.
Im "stark alkoholisierten Zustand" bei getätigter KV und "Renitenz" - OK -> Ausnüchterung (Schutz der Öffentlichkeit - Schutz der Person - Das ist in den Polizeigesetzen geregelt).
Nach Ausnüchterung am nächsten Morgen (also in aller Regel spätestens am Sonntag Mittag / Nachmittag) sehe ich keine Grundlage mehr für einen so massiven Eingriff in seine Freiheitsrechte.
(... in aller Regel wird eine "normale" KV ja nicht zu einer Untersuchungshaft führen - wenn dies so wäre, hätte die Polizei das schon durchgeführt und nicht an die Feldjäger "abgegeben").
Der Kamerad hat die KV Samstag Nacht / Sonntag Morgen getätigt. Er wurde darauf hin von der Polizei mitgenommen.
Am Sonntag Morgen wurde er gegen 10h an mich bzw. den OvWa durch die Feldjäger übergeben und ins "Cafe Viereck" geführt. Die Tür der Zelle wurde jedoch nicht verschlossen.
Am Montag Morgen haben wir ihn dann "entlassen", damit er sich direkt bei seinem DV melden konnte. Als wir ihn übernommen haben, war er nichts mehr renitent sondern total verschüchtert, ja beinahe schon ängstlich.
... wie sieht das denn baulich bei euch aus?
In den mir bekannten Wachgebäuden mit Zellen führt ein "Nichtverschließen" der Zellentüren dazu, dass der "Gefangene" sich im Wachgebäude frei bewegen kann, also ggf. auch Zugang zu den abgestellten Waffen hat - gibt die Wachvorschrift (zumindest die mir bekannten) nicht her.
Entweder - Oder.
Entweder ich muss den Kameraden vorläufig festnehmen oder zu Schutzzwecken "ruhigstellen" - dann aber richtig als freiheitsentziehende Maßnahme oder
.. ich möchte nur eine "Ausnüchterung" anbieten - dann wird der Kamerad im Rahmen der Kameraenhilfe in sein Bett in seinem KpGebäude gelegt - ggf. der UvD um Kontrolle gebeten, wenn das notwendig erscheint.
Da aber schon zu meiner Zeit in vielen Gebäuden am Wochenende kein UvD mehr anwesend war, geht das nicht.
Und da wurde auch bei uns so verfahren das derjenige im Kaffee Viereck aus nüchtern konnte, bei offener Zellentür.
Allerdings waren die baulichen Gegebenheiten auch so, dass er nicht an Waffen oder andere gefährliche Sachen herankommen konnte.
Der Zellentrakt war vom Ort wo die Waffen lagerten durch mehrere Türen getrennt. Sprich, der Kamerad hätte schon durch das gesamte Wachlokal rennen müssen, um an eine Waffe zu kommen. Mit dieser hätte er dann jedoch nichts anfangen können, da die Munition verschlossen war.
Offen gestanden hätte ich dem Kameraden dies auch nicht zugetraut. So ängstlich und schüchtern wie er nach dem Vorfall auftrat hatte ich eher Angst darum, dass er sich was antun könnte, weil er seine Tat ernsthaft zu bereuen schien.
ZitatSprich, der Kamerad hätte schon durch das gesamte Wachlokal rennen müssen, um an eine Waffe zu kommen. Mit dieser hätte er dann jedoch nichts anfangen können, da die Munition verschlossen war.
.. schon klar. Die Munition ist meistens in einem Stahlschrank im Wachraum (wo der WaHa sitzt), die Waffen (Gewehre) stehen entweder auch daneben oder im Aufenthaltsraum der Wachmannschaft.
However: Damit sichergestellt ist, dass keine "Nichtwachsoldaten" im Wachgebäude sind, ist das Wachgebäude verschlossen zu halten - "Insassen" sind durch geschlossene Zellentüren und geschlossene Zellentrakttür zu sichern - wenn jemand zu dem Insassen geht, dann ohne Waffen und immer zu zweit - ein hoher Aufwand, den ich mir nicht antuen würde (vom Verstoß gegen Wachvorschriften mal ganz abgesehen).
ZitatDa aber schon zu meiner Zeit in vielen Gebäuden am Wochenende kein UvD mehr anwesend war, geht das nicht.
Was geht nicht? Den Kameraden in ein Bett legen? ... schaut halt ggf. mal ein Wachsoldat vorbei - ist aber ja nicht zwingend notwendig, wenn man es nicht für wahrscheinlich hält, dass der Kamerad medizinische Probleme bekommt ...
Zitat von: F_K am 05. August 2011, 08:58:09
In den mir bekannten Wachgebäuden mit Zellen führt ein "Nichtverschließen" der Zellentüren dazu, dass der "Gefangene" sich im Wachgebäude frei bewegen kann, also ggf. auch Zugang zu den abgestellten Waffen hat - gibt die Wachvorschrift (zumindest die mir bekannten) nicht her.
Es handelt sich nicht um einen "Gefangenen", sondern um einen Soldaten dem aus Gründen der Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und/oder aus Fürsorge befohlen wird sich nicht aus dem Aufenthaltsraum (Zelle) zu bewegen. Für ein Einsperren bräuchten wir eine vorläufige Festnahme, für den Befehl sich in dem Raum aufzuhalten nicht - deswegen bleibt die Tür auch unverschlossen.
Da sich diese Verfahrensweise vollumfänglich durch den Auftrag einer militärischen Wache rechtfertigen lässt gibt es auch keinen Grund das nicht im Wachgebäude zu machen (dafür ist es da). Im Zweifelsfall muss ich einen Wachsoldaten vor dem Aufenthaltsraum postieren.
Gruß Andi
ZitatSo ängstlich und schüchtern wie er nach dem Vorfall auftrat hatte ich eher Angst darum, dass er sich was antun könnte, weil er seine Tat ernsthaft zu bereuen schien.
.. so wie sich das für mich anhört, war die mil. Ordnung nie gefährdet - der Vorfall war zivil passiert, der Kamerad durch Polizei und Feldjäger ausreichend "eingeschüchtert".
Ich hätte dem Kameraden in der Situation den Befehl gegeben, sich in seinem Bett im KpBlock auszuschlafen (falls das notwendig war) (und so eine ggf. notwendige Bindung von Wachsoldaten im Wachgebäude vermieden).
... wer mal Insassen hatte, kennt den damit verbundenen Aufwand, der meistens in den heute geringen Wachstärken nicht wirklich berücksichtigt ist.
Der von mir geschilderte Vorfall ist schon ein paar Jahre her ... da hatten wir noch den Luxus einer reinen militärischen Wache in angemessener Stärke :)
@ Snake: Sie hätten einen ganz großen Teil der nachfolgenden Diskussion vermeiden können, wenn Sie die Lageschilderung von Beginn an vollständig durchgeführt hätten. So kamen scheibchenweise Zusatzinformationen zutage, die dann jeweils neu kommentiert wurden.
Andi hat hier doch zwei Hinweise auf die Vorschriftenlage bei der Polizei und den Feldjägern gegeben. Wird ein Soldat mit oder ohne Straftat so betrunken "eingesammelt", das Gefahr besteht, dass er gesundheitliche Schäden davonträgt, wird er wie jeder andere Bürger auch in "medizinischen Gewahrsam" genommen. Wie dies geschieht, dürfte in jedem Bundesland gesondert geregelt sein. Randaliert der Soldat bei der polizeilichen Ermittlung o.ä., werden - soweit der Polizei bekannt wird, dass er Soldat ist - die Feldjäger hinzugeholt, die nach Abschluss der polizeilichen Aktivitäten dann entscheiden, wo der Soldat wieder zur Ruhe kommt: Entweder im Feldjägerkommando oder in seiner Kaserne, denn das ist bekannterweise sein Wohnsitz. Und je nachdem, wie die örtlichen Voraussetzungen in der Liegenschaft gestaltet sind, wird er in den genannten Beispielen zur Betreuung in die - offen stehende - Arrestzelle verbracht.
Inwieweit es hierfür - und da ist FK wohl recht zu geben - eine ergänzende Bestimmung zur Wachvorschrift gibt, die das Betreten der Räume des Wachlokals außer den Angehörigen der Wache, den Wachvorgesetzten, dem Kasernenkommandanten sowie dem DV der Wachsoldaten - zum Beispiel durch zu betreuende "Gäste wie im geschilderten Fall - regelt, ist mir unbekannt, halte es aber für wahrscheinlich, ggf. in durch Aufnahme in die Besonderen Wachanweisungen durch die StOÄ...
@ Andi für die Dienstnummer macht sich die GdP stark und diese ist zum Schutz des Polizisten auch in einigen Bundesländern schon implementiert. Um auf die Bundeswehr zurückzukommen fordere ich auch hier, dass Soldaten zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und der Familie im Dienst keine Namensschilder sondern nur noch die Personalnummer tragen.
Des weiteren muss ein Soldat sich nur im Rahmen seiner Dienstverrichtung als Angehöriger der Streitkräfte zu erkennen geben. Bei einer Polizeikontrolle auf der Fahrt zum Dienst oder vom Dienst oder am Wochenende ist er "nur" Staatsbürger und daher reicht hier das Ausweisen mit einem rechtsgültigen Dokument. Von daher haben wir hier über zwei verschiedene Sachverhalte gesprochen.
Wegen Alkoholisierung würde ich als OvWa mir keinen Soldaten in die Wache legen lassen durch die Polizei oder die Feldjäger und selbst wenn der in der Kaserne randaliert, würde ich ihn aus medizinischen Gründen überwachen lassen.
Die Feldjäger können mir zwar einen Soldaten in die Wache legen. Doch ich kann darauf bestehen, dass vorher die Haftfähigkeit festgestellt wird. Denn sofort nach der vorläufigen Festnahme ist der Soldat medizinisch auf die Haftfähigkeit hin zu untersuchen und eine alkoholisierte Person kann eigentlich nie als Haftfähig eingestuft werden.
Sollte ich noch einen SanBereich mit entsprechendem Personal (mindestens 1. RettAss / DGKP ) haben käme er zur Überwachung dort hin und wenn nicht geht es in das Zivile, weil das Ei läßt man sich nicht an das Bein nageln und einen Bundeswehrarzt nach 16.15 heute beim Bund zu bekommen ist schwer bis unmöglich.
Auch wenn jetzt jemand schreit Einzelfall. So gab es den Fall, dass ein alkoholisierter Soldat in der Wache sich erbrach und dieses aspirierte, woraufhin er sich eine schwere fast tödliche Lungenentzündung zuzog und der OvWa und der Wachhabende hatten einiges an Problemen wegen Wachverfehlungen.
Allerdings habe ich das Problem nicht. Da die meisten Wachen, wo ich derzeit bin haben keine militärische Wache und somit auch keinen Arrest.
@ Schamane: Was konstruieren Sie denn hier für unausgegorene Konstruktionen?
1) Richtig ist, außer Dienst und in Zivil ist jemand nicht unbedingt auf Anhieb als Soldat zu erkennen. Dennoch kann es bei einer Polizeikontrolle herauskommen, nämlich, wen der Betroffene von der Polizei nach dem Wohnsitz befragt wird. Und der ist nun einmal für einen erheblichen Teil der Soldaten der Standort/die Kaserne, wenn sie dort untergebracht sind.
2) Ist ein Soldat schwer betrunken von der Polizei aufgegriffen, wird dieser so behandelt, wie jder andere Bürger, der hilfe braucht, auch, und wird in die dafür vorgesehene ärztliche Obhut gebracht.
3) Randaliert der Soldat bei seiner polizeilichen Behandlung aufgrund einer Straftat (und allein das war Auslöser dieses Freds) oder ist leicht bis mäßig alkoholisiert, werden - so der Polizei bekannt wird, dass es sich um einen Soldaten handelt - die zuständigen Feldjäger von der Polizei herangezogen, um den Soldaten zu übernehmen. Und die tun dies, um die militärische Ordnung und Disziplin von Soldaten aufrecht zu erhalten, wozu wir Soldaten in und außer Dienst gesetzlich verpflichtet sind (!).
4) Je nach den gegebenen Umständen wird der Soldat, wenn er weiterhin randaliert, sicher von den Feldjägern vorläufig festgenommen und in Gewahrsam genommen, um ihn umgehend dem zuständigen DV übergeben zu werden (denn durch das Randalieren gegenüber den Feldjägern begeht der Soldat Dienstpflichtverletzungen, die entsprechend von seinen Vorgesetzten - hier Feldjäger - so geahndet werden können). Ist der Soldat ruhig, sollte jedoch im Auge behalten werden, damit nichts passiert, werden die Feldjäger ihn in seine Unterkuft bringen (wenn denn ein UvD vorhanden ist) oder wenn nicht, der Wache übergeben, damit er dort - in der Zelle - ein Dach über dem Kopf, ein Bett usw. hat.
5) Wo bitte steht geschrieben, dass ein Soldat, der vorläufig festgenommen wird, sofort auf Haftfähigkeit zu untersuchen ist? Das ist auch nicht der Fall, wenn die Polizei jemanden vorläufig festnimmt.
6) Es mag ja sein, dass sich einzelne Vertreter der Polizeigewerkschaften für eine Dienstnummer stark machen. Es mag auch sein, dass sich einzelne Soldaten, Reservisten oder Vertreter des Bundeswehrverbandes hierfür bei Soldaten stark machen. Tatsache ist allerdings, dass dies von den Länderinnenministern, dem Bundesinnenminister oder dem BMVg via Vorschrift verfügt wird und entsprechend von dem ihm unterstellten, hiervon betroffenen Personal umzusetzen ist. Unabhängig hierfvon hat sich eine Amtsperson auf Verlangen eines Bürgers mit Vornamen, Namen und Dienststelle auszuweisen, unabhängig davon, ob er eine solche Dienstnummer hat.
@Schamane: Ich kann leider nicht ganz nachvollziehen, warum du mir das alles erzählst, denn mit meinen Aussagen hat das wenig bis gar nichts zu tun.
Im Übrigen finden Polizisten bei einer Personenkontrolle relativ schnell heraus, ob jemand Soldat ist oder nicht, denn den Truppenausweis hat ein Soldat innerhalb der Bundesrepublik immer mitzuführen (Ausnahme Sport).
Gruß Andi
Nur mal als Einwurf:
ZitatLaut Polizeigewahrsamsordnung
des Landes Sachsen-
Anhalt (9) ist eine ärztliche Stellungnahme
bei folgenden Anlässen notwendig:
die Person ist erkennbar krank,
der Proband gibt an, krank zu sein,
hilflose Lage,
erhebliche Auffälligkeiten im Verhalten.
Ein stark alkoholisierter Soldat wird meistens zumindest ein auffälliges Verhalten sein, bzw. erkennbar (alkohol-)vergiftet sein. Eine ärztliche Stellungnahme erscheint also immer angemessen.
Sogesehen hat Schamane schon recht: Wer einen Betrunkenen "übernimmt", übernimmt auch Verantwortung. Insoweit ist es immer günstiger, hier eine bessere Lösung zu finden - eine Wache kann in aller Regel keine Vollzeitüberwachung bereitstellen und hat auch nicht das notwendige medezinische KnowHow.
@ Andi es handelt sich bei dem Truppenausweis um einen Sonderausweis des Bundes und dieser ist nur berechtigten Personen vorzuzeigen und ich ging von unberechtigten Personen aus.
@ Miguhamburg1 erstens in der besonderen Wachanweisung und zweitens fragen sie mal ihren Rechtsberater ich hab die Aussage von dem zuständigen Rechtsberater. Da die Nichtfeststellung der Haftfähigkeit durch einen Arzt in jedem Fall eine disziplinare Maßregelung nachsichzieht und eine Aufhebung der Maßnahme wegen Verfahrensfehler beinhalten kann.
1.) Falsch ein SaZ / BS ist ab 25 nicht mehr zum Wohnen in der militärischen Liegenschaft verpflichtet und somit ergibt sich aus der Anschrift rein garnichts. Des weiteren kann ich mich auch mit dem Reisepass ausweisen, aus welchem auch nicht meine Wohnanschrift hervorgeht. Das Personalausweisgesetz sagt im § 1 nur das jeder Deutsche sich ab 16 ausweisen können muss.
Zusätzlich gibt es unbescholtene deutsche Staatsbürger, welche garkeinen Personalausweis erhalten können. Dies ist der Fall wenn man einen ausländischen Hauptwohnsitz hat, aber das trifft auf Soldaten eher nicht zu.
2./ 3. / 4. Alkoholismus gilt auch bei der Bundeswehr als Krankheit und somit würde das von ihnen beschriebene Verhalten den betreffenden schnell in Probleme bringen.
5. Dies regeln die Landespolizeigesetze, wenn dann wieder in der Bild steht "Jugendlicher betrunken nach der Kirmes von Polizei aufgegriffen - TOD!" dann haben die Damen und Herren auch probleme, besonders wenn es der Sohn oder dioe Tochter einer einflußreichen Person war.
6. Hier einmal ein paar Artikel
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/NRW-Polizisten-entscheiden-selbst-ueber-ihr-Namensschild-id4923669.htmlhttp://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Polizisten-muessen-jetzt-ein-Namensschild-tragen-id4905830.html Daie Nummern oder taktischen Zeichen betreffen Hochrisikopersonen.
@ FK: Es geht doch hier nicht um Alkoholvergiftung oder dem Zustand schwerer Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkoholgenuss. Hier haben Andi und ich doch Entsprechendes geschrieben. Dies war im übrigen auch gar nicht Anlass für diese Diskussion hier. Dass derartig Betroffene in ärztliche/medizinische Überwachung gehören, steht doch außer Frage - und dies geschieht doch auch!
Hier geht es einzig und allein um Soldaten, die durch Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten auffielen und ggf. leicht/mäßig alkoholisiert sind und von der Polizei aufgegriffen wurden. Wie mit diesen Personen umzugehen ist, regeln die Polizeivorschriften der Länder. Hierauf wies Andi hin. Unter der Voraussetzung, dass die Polizeibeamten keine Notwendigkeit einer medizinischen Untersuchung sehen, werden sie bei Bekanntwerden, dass es sich um einen (in der Kaserne wohnenden) Soldaten handelt, regelmäßig die Feldjäger herbeirufen, die daraufhin nach Lage der Dinge entscheiden, was mit dem Soldaten geschehen soll. Hierfür gab Andi auch an, wie in diesen Fällen umzugehen ist und ich beschrieb, warum dies so durchgeführt werden kann.
@ Schamane: Wenn kein Haftgrund vorliegt und ein Soldat nicht in Haft genommen wird, entfällt doch wohl auch eine Pflicht zur Untersuchung auf Haftfähigkeit - ist doch nachvollziehbar oder? Hier wurden die Soldaten in die Arrestzelle zur Unterkunft mit Betreuung verbracht, weil dies mangels UvD in der eigenen Unterkunft nicht möglich ist.
Außerdem steht umgekehrt auch im Truppenausweis, dass dem Soldaten bei Bedarf Amtshilfe zu leisten ist, was dann natürlich impliziert, dass sich ein Soldat auch mit diesem Ausweis gegenüber Nicht-Soldaten ausweist...
@ Miguhamburg1 selbstverständlich muss ein Soldat der nicht in Haft genommen wird auch nicht auf Haftfähigkeit untersucht werden.
Prinzipiell muss aber ein alkoholisierter Soldat im SanBereich vorstellig werden oder die SanBereitschaft zu einem alkoholisierten Soldaten gerufen werden. Wenn dies nicht geschieht übernimmt die Person vor Ort die Versorgung der "hilflosen Person"
Nur leider ist der Übergang zwischen Intox und "normalen" Rausch ist sehr fließend. Denn zu diesem Thema kann jeder SanBereich einen Roman mit Fortsetzung liefern und wenn ich selbst im SanDst meinem UvD keinen alkoholisierten Soldaten zur Überwachung gebe, dann sollte es sich jede andere Einheit dies dreimal überlegen.
Das dies gemacht wird ist mir auch bekannt um Personen einfach die Peinlichkeit zu ersparen. Doch das sind dann sehr unruhige Nächte und meist haben dann die Kameraden 36 h Dienste, da man mehr oder minder bis 7 neben dem Trunkenen sitzt und das kann ein UvD eigentlich nicht leisten, da er auch andere Aufgaben hat.
Zitat von: Schamane am 05. August 2011, 15:19:37
1.) Falsch ein SaZ / BS ist ab 25 nicht mehr zum Wohnen in der militärischen Liegenschaft verpflichtet und somit ergibt sich aus der Anschrift rein garnichts.
Das hat aber nichts mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu tun welches ganz klar sagt:
§ 9 Wohnsitz eines Soldaten
"(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort."
Es ist also völlig egal, wo ein Soldat wohnt, denn er hat sich zwingend mit seinem Erstwohnsitz am Ort seiner Dienststelle anzumelden (der dann auch im Perso steht) - alles andere sind Zweitwohnsitze. Die Privatadresse kann nur Erstwohnsitz sein, wenn sie in der gleichen Kommune liegt, wie die Dienststelle.
Gruß Andi
@ Schamane: Warum reiten Sie denn auf dem Begriff "Hilflose Person" herum? Hier geht es nicht um diese Personen, sondern um solche, die zwar Alkohol getrunken haben, aber nicht hilflos sind. Dass es auch Menschen gibt, die nach zwei Flaschen Bier herumrandalieren, dürfte genauso bekannt sein wie die Tatsache, dass sie weit davon entfernt sind, eine Alkoholvergiftung erlitten oder anderweitig hilflos zu sein.
@ Miguhamburg1 weil der Laie kaum die "hilflose Person" von den "nur" alkoholisierten unterscheiden kann. So ist es z.B. vorgekommen, dass eine Person randaliert hat in Trunkenheit und 5 min später reanimationspflichtig wurde. In dem Fall lag der Promillewert um 2,1. Bei einem anderen Fall fuhr jemand fröhlich mit 3,7 Promille noch Fahrrad und auf der anderen Seite wiederum hatte man eine Person, welche mit 1,1 Promille schon eine Alkoholvergiftung hatte.
Von daher sollte man hier im Rahmen der Führsorgepflicht auch gegenüber dem Wachpersonal in JEDEM Fall eine ärztliche Abklärung anraten, weil das Wachpersonal ansonsten immer ein Problem beim Truppen oder Strafgericht hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die allgemein gültigen § 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung verweisen und das kann böse werden. Denn versuchen sie einmal vor Gericht zu erklären, wie sie erkannt haben, dass die Person "nur" alkoholisiert war!
Darauf brauchst du gar nicht zu verweisen, denn im Wachdienst ist immer der Erlass für den Umgang mit angetrunkenen Kameraden zu beachten.
By the way - weil es mein Einwand war - eine Person zur Nummer degradieren sollte Probleme mit Art. 1 I GG geben. Muss ich ´mal prüfen. Sollten die Verfassungsrechtsabteilungen der Innenministerien der nicht genannten Bundesländer auch.
Natürlich darf die Polizei kein "Y" Fahrzeug kontrollieren, welches Sicherheitsempfindliches Material geladen hat. Da Geheimhaltungsgrade nicht zum Spass da sind und kein Streifenpolizist die vorgesehene Sicherheitsüberprüfung für einiges an Material der Bundeswehr hat.
Ich habe Fahrzeug bewusst dick geschrieben, da Personen selbstverständlich kontrolliert werden dürfen.
Danke für Ihre hilfreiche Antwort. Das hat uns nach 8,5 Jahren noch brennend interessiert. ;)
Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass hier ein Uralt-Fred wiederbelebt wurde, ist die Aussage von "Philips786" kompletter Schwachsinn! Im Rahmen einer Routinekontrolle wird die Polizei bei einem Bundeswehr-Fahrzeug höchstens mal die Personalien der Besatzung kontrollieren und einen Blick in den Kofferraum werfen und sich ggf. Warndreieck, Verbandkasten und Warnwesten zeigen lassen, aber wenn ein konkreter Verdacht besteht, kontrolliert die Polizei selbstverständlich auch ein Bundeswehrfahrzeug bis ins kleinste Detail! Wir als Soldaten stehen mit Sicherheit nicht über dem Gesetz!
Ich selbst wurde im Rahmen einer Routinekontrolle schon mit einem Fahrzeug mit Y-Kennzeichen von der Polizei kontrolliert. Führerschein, Personalausweis, Fahrzeugpapiere und die oben erwähnten Utensilien "präsentiert" und ohne Beanstandung weiter gefahren!
ach ja - Ladungssicherung kann die Localpolice - auch überprfüfen - und das machen die auch gern :D
Oh, ich hab gar nicht auf das Datum geachtet. Angenommen du bist mit einem Y Wolf unterwegs und hast im Kofferraum ein SEM 93 liegen auf dessen Bildschirm ersichtlich Kryptovariablen (geht im Ernstfall bis Geheimhaltungsstufe: NATO Secret), wie erklärst du du dem ITSiBe, dass sich die Polizei das angeschaut hat, Tommie?
Was wäre denn Ihre Alternative?
Warum sollte die Polizei in den Kofferraum schauen - das dürfen sie nämlich nicht.
Mehr als den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat darf die Polizei nicht.
"Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die Polizeibeamten den Kofferraum nur bei Gefahr im Verzug öffnen lassen. Diese ist dann anzunehmen, wenn die durch die Anrufung des Richters bedingte Zeitverzögerung den Zweck der Durchsuchung vereiteln würde. Die Polizeibeamten müssen zudem einen begründeten Verdacht für eine rechtswidrige Tat oder eine rechtswidrige Handlung haben. Allgemeine Berufserfahrung genügt nicht zur Begründung eines solchen Verdachts. Auch nicht die Weigerung, sie freiwillig nachschauen zu lassen."
Um abschließend zu klären, welche Befugnisse die Polizei wann gegenüber Soldaten hat empfehle ich diese Lektüre:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV151467/true?AspxAutoDetectCookieSupport=
Rechtssichere Informationen aus erster Hand, die alle Fragen zu der Thematik beantworten dürften. Es liegt nahe, dass es in den anderen Ländern ähnliche Verordnungen geben wird. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass ein Polizist dementsprechend handelt.
05. Oktober 1966 ;D
Also da steht schon viel Kram drin der definitiv nicht zutrifft. ;)