Bitte ernstgemeinte Antworten und nicht nur Grammatik Verbesserungsvorschläge!
Warum machen Sie eigentlich einen neuen Thread auf, anstatt in Ihrem ersten die Frage einfach noch mal neu zu stellen?
Als OffzMilFD kann man sich erst bewerben, wenn man bereits zum Feldwebel ausgebildet worden ist und wenn der Geburtsjahrgang aufgerufen wurde. Man kann sich jährlich wieder neu bewerben, solange der Geburtsjahrgang zur Auswahl steht, maximal (wenn ich mich nicht irre) bis zum 30. Lebensjahr. im Zuge der ertmals möglichen Bewerbung muss die Eignung für die Laufbahn festgestellt werden. Wird diese Eignung nicht zuerkannt, braucht man sich nicht weiter zu bewerben, man hat keine zweite Chance.
Bewerben kann man sich immer. Nicht nur als Feldwebel oder wenn sein Geburtsjahrgang aufgerufen ist. Aber wenn das zB nicht der Fall ist, wid sie im verkürzten Ablehnungsverfahren abgelehnt und der Bewerber wird nicht in der Konferenz vorgestellt.
Dann gibts Verwendungen, wo man sich bereits als Unteroffizier in die Laufbahn der Offz MilFD zugelassen werden kann, zB FlgDst oder MilFVK. Das vormals festgelegte Höchstalter von 27 Jahren wurde nunmehr zum 01.07. herausgenommen um die Durchlässigkeit der Laufbahnen zu erhöhen.
Jedes Jahr werden durch die SDBw die Modalitäten für die Bewerbung ausgeschrieben, d.h. es wird ganz klar definiert, wer zur Konferenz zugelassen wird, u.a. der Dienstgrad (ab Feldwebel), die Dienstzeit, Beurteilung in seiner Verwendung auf Dienstposten, die Verwendungen und die aufgerufenen Jahrgänge.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt, wird zur Konferenz zugelassen.
Unbeschadet meiner vorherigen Ausführungen gibts noch die sog. Erstbewerberregelung. Diese besagt, dass jedem Feldwebel aufwärts (die Formulierung ist etwas anders aber zur Verdeutlichung sollte sie hier ausreichen) ein mal die Chance gegeben werden muss, diesen Antrag zu stellen. So wird man auch in der Konferenz vorgestellt, wenn sein Jahrgang nicht mehr aufgerufen ist.
Die Eignung wird jedes mal für jede Bewerbung, die die Voraussetzung erfüllt durch den Disziplinarvorgesetzten in Form einer Laufbahnbeurteilung festgestellt.
Die von Klaus angesprochene "Eignung" bezieht sich wahrscheinlich auf die Potentialfeststellung, hier wird eine Einstufung vorgenommen, zB Offz MilFD geeignet, oder BS geeignet oder auch nur SaZ geeignet.
Aber selbst mit SaZ geeignet wird man in der Konferenz vorgestellt. Auch wenn einem dann viele Punkte fehlen, so kann man immerhin doch noch genommen werden.
Die "Streitkräfte gemeinsamen Bedarfsträgerforderungen" (ein Katalog) sehen zwar vor, dass hier Offz MilFD geeignet stehen soll, dieses kann aber durch andere Hinweise in der Beurteilung kompensiert werden.
ZitatPotentialfeststellung
Danke, genau das meinte ich, hatte nur den Begriff nicht mehr parat.
Thema wurde wieder hergestellt, da die hierin enthaltenen Infos für viele interessant sein dürften- die Frage taucht ja öfter mal auf.
Das mit dem 30. Lebensjahr hab ich aber noch nie gehört, ist da wirklich was dran?
Das mit dem 30. Lebensjahr ist ein Mythos. Einmal darf sich jeder mal bewerben, selbst wenn sein Jahrgang schon aufgerufen wurde.
Ja das sowieso durch die Erstbewerberregel, aber trotzdem gibt es doch kein Höchalt beim OffzMilFd oder?
So lange der Jahrgang auf ist kann man sich bewerben und wenn ich richtig informiert bin sind im Moment noch Jahrgänge offen wo die Bewerber aufjedenfall über 30 Jahre alt sind.
Deshalb schrieb ich ja auch:
Zitatmaximal (wenn ich mich nicht irre) bis zum 30. Lebensjahr
::) :D
Das darf gar nicht so sein denn ich werd in 2 Jahren 30. ;)