Hallo,
ist es möglich eine Operation während der Dienstzeit durchzuführen.
z.B. eine Augenoperation?
Müssen Sie eigentlich für jeden ***** einen neuen Thread aufmachen? Dieses Forum hat eine SUCHFUNKTION!
Vor allem kann man sich diese Frage wohl selber beantworten.
Ich glaub jeden Tag werden Soldaten operiert oder was machen die Kameraden Ärzte den ganzen Tag im BWZK.
Zitat von: KlausP am 06. August 2011, 14:54:12
Müssen Sie eigentlich für jeden ***** einen neuen Thread aufmachen? Dieses Forum hat eine SUCHFUNKTION!
Entschuldigun. Werde nächstesmal genauer suchen.
Zitat von: Rollo83 am 06. August 2011, 14:58:08
Vor allem kann man sich diese Frage wohl selber beantworten.
Ich glaub jeden Tag werden Soldaten operiert oder was machen die Kameraden Ärzte den ganzen Tag im BWZK.
Man ist angeblich nach einer Augenoperation min. 6 Monate nicht Wehrdienstfähig.
Ja und wo ist jetzt das Problem?
Wenn sie sich irgendwas operieren lasse BEVOR sie ihren Dienstantritt haben werden sie für 6 Monate zurückgestellt.
Werden sie als aktiver Soldat operiert werden sie so lange Krank geschrieben wie der Arzt dies für richtig hält.
Auch wenn die Operation nicht zwingend notwendig ist?
Sie reden hier aber schon schön um den heissen Brei.
Geht es um eine Augen Lasik oder was ?
Oh Himmel- hab ich das nicht in dem anderen Thread ausführlich erklärt?
Ja, du kannst dich grundsätzlich während der Dienstzeit operieren lassen- aber du bist so oder so für mindestens ein halbes Jahr nicht tauglich wenn du dir die Augen lasern lässt. Das heisst, keine 90/5er in dieser Zeit, keine größeren Lehrgänge, keine Auslandseinsätze, kein Sprungdienst etc.
Na dann hat ulli dir ja nun alles erklärt was du wissen musst ;)
Zitat von: ulli76 am 06. August 2011, 16:02:52
Oh Himmel- hab ich das nicht in dem anderen Thread ausführlich erklärt?
Ja, du kannst dich grundsätzlich während der Dienstzeit operieren lassen- aber du bist so oder so für mindestens ein halbes Jahr nicht tauglich wenn du dir die Augen lasern lässt. Das heisst, keine 90/5er in dieser Zeit, keine größeren Lehrgänge, keine Auslandseinsätze, kein Sprungdienst etc.
bekommt man dann weiterhin seinen wehrsold ?
... wenn es Auswirkungen auf Deine Dienstfähigkeit hat, kann es auch zu einem Verfahren vor dem Truppendienstgericht kommen, ggf. zur Entlassung oder Aberkennnung der Bezüge.
Ulli meinte lediglich, dass in Phasen (z. B. ZAW), wenn dann die OP im Urlaub stattfindet, und die Nachwirkungen die ZAW nicht beeinflussen, nach Rücksprache mit dem Truppenarzt so etwas möglich ist - in anderen Fällen kann es böse "ins Auge gehen".