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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Meinhoff am 14. August 2011, 16:15:29

Titel: Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: Meinhoff am 14. August 2011, 16:15:29
Hätte da mal eine frage zum Thema Krankstatus,
Bin FWDL im 8 Dienstmonat und leider zuzeit sehr oft Krank oder von verletzungen geblagt.
Jetzt hat mein Gruppenführer gesagt das wenn es so weiter geht ich die Bundeswehr verlassen werde.
Kann die Bundeswehr mich einfach so rausschmeißen,ich meine ich bin ja wirklich verletzt und das passiert im Dienst!
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2011, 16:21:08
Die Bundeswehr Sie nicht so ohne weiteres entlassen, das geht nur über ein sogenanntes "DU-Verfahren" (Dienstunfähigkeit) und Ihr Gruppenführer hat damit so gut wie nichts zu tun. Ihr Disziplinarvorgesetzter muss dazu eine Begutachtung beim Truppenarzt veranlassen. Und auch danach geht es nicht so ohne Weiteres. Sie können nur entlassen werden, wenn die Bundeswehr absolut keinen Dienstposten für Sie findet.
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: Sperrwaffen am 14. August 2011, 17:02:04
Mach dir da mal keine Sorgen, einen Soldaten zu entlassen ist eine schwierige und zeitaufwändige Angelegenheit und der Gruppenführer ist der letzte, der dabei etwas zu melden hat.
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: RekrKp8 am 14. August 2011, 17:30:11
Der Gruppenführer ist der erste, der etwas zu melden hat. Er hat nur nichts zu entscheiden.
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: Meinhoff am 14. August 2011, 17:34:18
Vielen Dank für die schnellen Antworten, ja das habe ich mir eigentlich auch gedacht aber er meinte irgendwas ja wir befinden uns in der Einsatzvorbereitung und da gelten andere gesetze und können andere mittel eingesetzt werden um einen SOldaten zuentlassen ?!
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2011, 17:35:28
Das hätte er vielleicht gerne, dem ist aber nicht so. Da lehnt sich jemand ganz schön weit aus dem Fenster.
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: RekrKp8 am 14. August 2011, 18:46:17
Wir haben zwar die andere Seite nicht gehört, aber das alles macht mir Sorgen. 1.) Hört der Führernachwuchs in den Wehrrechtsunterrichten nicht mehr zu? 2.) Wieviel % des Führernachwuchses ist so?
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2011, 18:50:34
Das wäre ein Thema für die nächste UWB, mit dem betreffenden GrpFhr als Referenten.  ::) :D
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: miguhamburg1 am 14. August 2011, 18:52:50
Na, die Unterrichtsvorbereitung würde ich mir aber zeitgerecht vorher vortragen lassen, damit noch azeit für Korrekturen bleibt,..,
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: KlausP am 14. August 2011, 18:53:59
Aber sicher doch ...  :D
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: Schamane am 14. August 2011, 19:29:21
Einen FWDL einfach so im 8 Dienstmonat zu entlassen na ich würde vorschlagen wir setzen uns gemeinsam bei der UWB / OWB rein das könnte interessant werden.
Die Frage wäre meiner Meinung nach nur bei den zum 04.07.11 und später eingestellten, diese könnten ja in den ersten 6 Monaten eigentlich einfach gekündigt werden zum 15 und Monatsletzten. Mir ist bis jetzt erst ein Fall zu Ohren gekommen den ich auch verifizieren kann, nur der Soldat hätte vor dem 01.07.11 auch nette Bekanntschaft mit dem Gericht gemacht wegen Verstoß gegen § 15 WStG.
Nur theoretisch könnte ein Soldat auch aus anderen Gründen gekündigt werden oder sehe ich das falsch?
Titel: Re:Oft krank zuzeit ?! Entlassungsgrund ?
Beitrag von: ulli76 am 14. August 2011, 19:40:07
Nein, das hat mit der Probezeit von 6 Monaten nichts zu tun.

Ein FWDL kann vergleichsweise einfach entlassen werden, da er noch innerhalb der ersten 4 Dienstjahre ist und da ist ne Entlassung einfacher ist als später.

Nur ein DU-Verfahren ist da schon was anderes. Die Vorgabe ist an sich für alle gleich: Es muss absehbar sein, dass die entsprechende Krankheit oder Verletzung innerhalb der nächsten 12 Monate nicht so weit ausheilt, dass der Soldat wenigstens teilweise dienstfähig ist.
Allerdings gibt es da auch einen entsprechenden Ermessensspielraum, der die bisher geleistete Dienstzeit, die noch offene Dienstzeit, bisherige Ausbildungen, noch geplante Ausbildungen und die Krankheit an sich berücksichtigt. Bei durch den Dienst erlittenen Verletzungen ist man meistens auch noch etwas kulanter als in anderen Fällen.

Also nur weil der TE vermehrt krank ist und noch mit einer durch den Dienst erlittenen Verletzung öfter ausfällt, wird man eher kein DU-Verfahren einleiten.