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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Joker81 am 18. August 2011, 14:50:53

Titel: Lehrgänge
Beitrag von: Joker81 am 18. August 2011, 14:50:53
Mahlzeit,
kann mir einer von euch sagen was in der ersten Zeit für Lehrgänge auf mich warten?
SAZ 8 Uffz FD 3./LFZTABT.152 in Rheine
Mach ich dort auch eine Vorgesetztenausbildung o.ä?
Danke.
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: mailman am 18. August 2011, 19:47:21
Ne Vorgesetztenausbildung eigentlich nicht, da ein SU kein militärischer Unterführer (mehr) ist. Eben die Uffz Lehränge, z.T. Fachbezogen.

Und je nach dem noch ne ZAW, aber dsa kommt drauf an ob man mit höherdem Dienstgrad einsteigt oder nicht.
Dann evtl. noch Führerscheine, und die ein oder andere ATB.
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: Andi am 19. August 2011, 09:40:05
Zitat von: mailman am 18. August 2011, 19:47:21
Ne Vorgesetztenausbildung eigentlich nicht, da ein SU kein militärischer Unterführer (mehr) ist.

Also die VorgVO die mir hier vorliegt sagt da eindeutig etwas anderes...
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. August 2011, 10:22:32
@ Mailman: Um es zu konkretisieren, was Andi meinte, z.B.

§ 2 VVO Fachvorgesetzte, die fachdienstliche Befehle erteilen können (also z.B. der StUffz im Instzug seinen Schraubern)
§ 3 VVO: Vorgesezte mit besonderem Aufgabenbereich (also z.B. die Ausbilder Uffz/StUffz an der LL/LTS, die sehr wohl auch ganz hohe Dienstgrade ins "Achtung" stellen und Anweisungen
erteilen dürfen)
§ 4 VVO: Aufgrund des Dienstgrades "in den Kompanien und Einheiten, im Dienst Befehle zu erteilen ... 3. Die StUffz und Uffz gegenüber allen Mannschaften... innerhalb umschl. milit. Anlagen können Soldaten einer höheren DG-Grp den Soldaten einer niedrigeren DG-Grp in- und außer Dienst Befehle erteilen.
§ 5 VVO und § 6 VVO greifen darüber hinaus explizit auch.

Da die Uffz o.P. laufbahnrechtlich NICHT zu den Mannschaften gehören (und auch nie werden), wird ihnen auf den entsprechenden Lehrgängen auch immer Vorgesetztenausbildung vermittelt werden.
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: Joker81 am 19. August 2011, 18:37:10
Ok danke für die Antwort
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: Hei-Ko am 19. November 2011, 10:26:10
Morgen,

wollte mal nachfragen welche Lehrgänge auf mich im nächsten Jahr zukommen.

Werde im Januar als StUffz FA eingestellt.

Werde ich nach der AGA auf einen Uffz-Lehrgang gehen oder gleich auf den FW-Lehrgang?

Gibt es irgendwo eine Art Ablaufplan, aus dem man ersehen kann was einem dort erwartet?

Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: KlausP am 19. November 2011, 10:45:14
Das kann man nicht pauschal beantworten. In der AGA sollten Sie von der Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw) neben einem Begrüßungsschreiben Ihres Personalbearbeiters mehrere "Ausbildungs- und Verwendungsplanungen" bekommen, in denen Ihnen die voraussichtlichen Lehrgangszeiträume und -orte aller Ihrer laufbahnrelavanten Lehrgänge mitgeteilt werden.
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: Hei-Ko am 19. November 2011, 10:53:49
Ok, aber die Lehrgangsinhalte werden sich sicherlich nicht unterscheiden oder?

Kann mir denn dazu jemand was sagen oder mir sagen wo ich näheres zu den Inhalten erfahren kann?

@Klaus, wir waren schon mal beim DU :)
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: KlausP am 19. November 2011, 10:56:45
Stimmt, aber das Alter ...  :D
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: Hei-Ko am 19. November 2011, 10:59:50
Also siehst du auch jeden Morgen einen fremden Mann in deinem Badezimmer?
Titel: Antw:Lehrgänge
Beitrag von: KlausP am 19. November 2011, 11:00:51
Klar! "Ich kenn dich zwar nicht, aber rasieren tu ich dich trotzdem"  :D