Guten Tag :)
Ich habe eine Frage.
Ich bin 18 Jahre und fange am 4.10.2011 mit dem Freiwilligen Wehrdienst für 23 Monate an.
Ich wohne auch noch bei meinen Eltern.
Kann ich ein Antrag bei der Unterhaltssicherungsbehörde auf Mietkosten übernahme stellen oder nicht ?
Also wie gesagt ich wohne bei meinen Eltern und wir wohnen in der Wohnung schon über 7 Jahre.
Mal eine Frage zahlen Sie jetzt überhaupt Miete???
Ein Teil bezahlt Wohngeld aber nicht viel.
Sehe ich das Richtig?
Die Wohnung läuft auf Ihre Eltern, Sie wohnen da, und Wohngeld bekommen Ihre Eltern.
Ist das so richtig?
Genau so ist es.
Dann haben Sie KEINE EIGENE Wohnung,
also wie wollen Sie die Übernahme der Mietkosten beantragen????????
Ja aber ich wohne doch dort das muss man ja irgendwie regeln :-\
Das haben doch ihre eltern geregelt. sie bekommen doch wohngeld. das haben sie vor der bundeswehrzeit bekommen und sie haben da gewohnt und das werden sie auch während ihrer bundeswehrzeit bekommen während sie da vllcht wohnen (sie können ja auch in der kaserne wohnen)
wieso soll es da nun zusätzlich was geben?
Gut Danke für die Antworten ;)
Mietbeihilfe (Unterhaltssicherung) bekommt man, wenn Sie Mieter von eigenem Wohnraum sind.
Da du aber selber keine EIGENE Miete zahlst, wirst du auch keine Übernahme der Mietkosten gelten machen können.
- Mieter der Wohnung sind deine Eltern, die stehen auch im Mietvertrag, also könnten auch nur die eine Übernahme der Mietkosten beantragen.
- Das wiederrum wird aber abgelehnt werden da deine Eltern nicht Wehrdienstleistende sind. Sondern du!
- Also bleibt es dabei: nur du könntest den Antrag stellen, aber da du keine Miete zahlst ist das Sinnfrei da du nichts zahlst was das Amt übernehmen könnte.
Gib Deinen Eltern doch einfach was von Deinem Geld ab, was Du bei der Bundeswehr verdienst, was hälst Du denn davon ;)