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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 29101984 am 22. August 2011, 19:41:15

Titel: Urlaubsanspruch!
Beitrag von: 29101984 am 22. August 2011, 19:41:15
Hallo liebe Mitglieder,

kurz zu mir...... ich(SAZ8) habe seit oktober 2010 Rechtsanspruch für mein BFD,konnte ich leider nicht pünktlich wahrnehmen......aber egal.DZE 31.12.2011

Von Januar 2011 bis mitte Juni war ich auf einer ZAW in einer Bundeswehrfachschule und ab Juli 2011 bis heute war ich auf einer Weiterbildung!Bei beiden war es "Freistellung vom Dienst".Ab Oktober mache ich eine weitere Weiterbildung auf einer öffentlichen Schule......hört sich bis jetzt alles gut an.
Ich geh heute voller freude in das Gezi um nach meinen Urlaubstagen zu fragen.....paar Minuten später habe ich diese auch bekommen und ich denk mit darauf....echt cool ich kann denn ganzen Monat Urlaub machen.Paar Sekunden nach dem ich mir das gedacht habe, höre ich eine Stimme sagen"das mir Urlaubstage abgezogen werden, weil ich ja schon auf mehreren BFD-Maßnahmen war".
Jetzt sagt diese "Stimme" zu mir ich bekomme nur soviel Urlaub wie ich auch im Btl war.....er am Rechnen......ich bekomme 6 Tage EU für dieses gesamte Jahr.Ich bin fast umgeflogen war er mir das gesagt hat!

Jetzt meine eigentliche Frage....stimmt es das mir Urlaub abgezogen wird wenn ich eine oder mehrere BFD-Maßnahmen mache?Ich ging davon aus, weil ich ja vom "Dienst freigestellt" bin, das dass überhaupt nichts mit meinem Urlaub zu tun hat?

Langer Text......kurze Frage!
Ich hoffe mir kann jemand Helfen
Mkg
Titel: Antw:Urlaubsanspruch!
Beitrag von: TazD am 22. August 2011, 21:51:21
Ich glaube ich weiß, wie dein GeschZi gerechnet hat und das kann so auf den ersten Blick auch stimmen. Denn für jeden vollen Monat der militärischen Dienstleistung bekommst du 1/12 deines Jahresurlaubs gutgeschrieben. Wenn du in der Freistellung bist, dann leistest du aber keinen militärischen Dienst mehr. Wie der Name schon sagt, du bist davon freigestellt.
Wenn ich das richtig sehe bekommst du also für Juli, August und September anteilig deinen Urlaubsanspruch gutgeschrieben. Macht also bei 26 Urlaubstagen geteilt durch zwölf Monate mal drei volle Monate Dienst insgesamt 6,5 Urlaubstage. Das wird noch aufgerundet, kommen also 7 Urlaubstage bei raus.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch!
Beitrag von: wolverine am 23. August 2011, 09:54:05
Und die BwFachS nimmt meiner Erinnerung nach an den Schulferien des Landes teil und für die Zeit der Anwesenheit gilt deren Regelung. Gleiches gilt für die öffentliche Schule. Wenn man also Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien (und evtl. Sommerferien teilweise) rechnet, sollten Sie sich auch keinesfalls schelchter stehen.