Hallo zusammen,
hier mal mein nächstes Anliegen. Hoffe dieses mal kann mir vllt. jemand weiterhelfen :D
Heute habe ich vom Einplaner ein Stellenangebot zugeschickt bekommen. Allerdings sind dort auch Unterlagen enthalten auf denen der Satz "Aufforderung zum Dienstantritt" zu lesen sind. Ach ja, und Fahrgutscheine sind auch schonmal dabei.
Also, irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass dies kein Angebot, sondern eher eine Aufforderung ist oder wie soll ich das jetzt verstehen?
Zu meiner Einplanung konnte ich, wie in meinem anderen Thread schon beschrieben, garnichts sagen und nichts äussern :(
Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft noch bis Mitte November, Dienstantritt soll aber schon am 04.10. sein ??? Irgendwie, passt das so alles garnicht zusammen. Lässt sich an dieser Einplanung noch etwas ändern? Denn diese Stelle sagt mir durch verschiedene Gründe garnicht zu. Ausserdem konnten Wünsche oder Vorstellungen garnicht beachtet werden, da ich wie gesagt kein Wort zu meiner Einplanung zusteuern konnte :(
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ;)
Das Schreiben enthält doch die Telefonnummer des Bearbeiters. Warum rufen Sie den nicht an? Und was hat der Einstellungstermin bei der Bundeswehr mit Ihrem laufenden zivilen Arbeitsvertrag zu tun?
Für den Rest: Willkommen bei der Bundeswehr!
Ich habe angerufen. Sofort natürlich. :D
Doch wie zu erwarten, erreichte die nette Dame den Einplaner nicht. Hatte mich nicht verwundert, denn der gute Herr hat scheinbar wirklich nen A*** vol Arbeit und geht fast nie ans Telefon ;)
Nun muss ich wiedermal auf Rückruf warten.
ZitatUnd was hat der Einstellungstermin bei der Bundeswehr mit Ihrem laufenden zivilen Arbeitsvertrag zu tun?
Hätte eigentlich gedacht, dass ich aus meinem momentanen Arbeitsvertrag nicht einfach raus kann. Da gibts ja auch diese 3 monatige Kündigungsfrist. Und diese schaffe ich bis Oktober ja nicht einzuhalten.
ZitatFür den Rest: Willkommen bei der Bundeswehr!
Erstmal herzlichen Dank Klaus :D Aber soll ich darunter jetzt verstehen, das für mich der Einplanungszug abgefahren is, ohne das ich irgendetwas dazu sagen konnte? Einfach "Pech jehabt!" und fertig? :(
denn gibt es nur die möglichkeit selbst zu kündigen, oder mit dem arbeitgeber sprechen, ob ein aufhebungsvertrag möglich wäre....
Kündigen ist ja logischerweise mein erste Einfall gewesen ;) Allerdings gibt es eine Kündigungsfrist die ich bis Oktober noch nicht einehalten habe. Doch das ist im Allgemeinen nicht das größte Problem. Sondern die Entfernung von 800km. Doch dazu steht ja schon mehr in dem anderen Thread ;)
Und was macht Ihr Chef bei Vertragsbruch? Ihnen kündigen?
Muss man es denn soweit kommen lassen? :D Ist ja jetzt ein wenig extrem. Und ich schrieb doch ebend das mein Arbeitgeber nicht das größte Problem ist. Sondern das ich eine Wohnung habe, ein Auto, eine Freundin und 800km weit weg soll. Keine Umzugsuntersützung, heimreisen zum großteil selbst bezahlen (11 Std. zugfahrt eine Strecke macht 129€. Mit Bahncard 50 macht das 64,50€ pro fahrt. Mal angenommen 2 fahrten pro Woche wären das 8 Fahrten im Monat und 516€! Dazu zahle ich dann meine Miete ca. 400€, Vesicherungen ca. 70€, KFZ Finanzierung 150€, Verpflegung beim Bund glaube auch etwas über 200€ oder so, Stuben Pauschale nochmal ca. 100€. Da meine Freundin eine neue Ausbildung anfängt muss ich sie nebenbei unterstützen wo auch nochmal bissl was dazu kommt. Dann noch Strom, Nebenkosten und ein Paar Kleinigkeiten die ich sicher noch vergessen hab). Hinzu kommen wöchentlich dann 22 Std. zugfahrt. Könnte erst Samstag morgens abfahren, wäre Samstag Abends da, Müsste aber Sonntag morgens wieder los. Und das alles nur, weil ich keine Chance hatte mit dem Einplaner eine Einigung zu erzielen, weil er mich nicht beim ersten mal erreicht hat? Das wäre natürlich ein Hammer :(
Also erst mal durchatmen, lieber Fast-Kamerad!
Erstens sind Sie nicht gezwungen, so oft zu fahren, zweitens kann die Bw nichts dafür, dass Sie eine teure Wohnung haben und einen Autokredit abzahlen müssen. Dass Sie damit rechnen mussten, nicht oder nicht auf Dauer in Heimatnâhe stationiert zu sein, muss ihnen auch klar gewesen sein. Und dass Sie keine UKV bekommen, bezweifeln erfahrene Kameraden hier.
Also, setzen Sie sich mit dem Bearbeiter dieses Schriftstückes und klären die Angelegenheit oder stellen nach Dienstantritt einen Versetzungsantrag, aber heulen Sie hier nicht herum.
Verstehe was sie meinen migu ;)
Und zum heulen bin ich garnicht der Typ :D
Bin nur der Meinung, dass es sicher auch eine andere Lösung geben wird, die es mir nicht ganz so schwer macht.
ZitatErstens sind Sie nicht gezwungen, so oft zu fahren
Absolut richtig :) Wo wasche ich eigentlich meine Private, bzw. meine Dienstkleidung? ???
Zitatzweitens kann die Bw nichts dafür, dass Sie eine teure Wohnung haben und einen Autokredit abzahlen müssen
Nein, das kann sie ganz sicher nicht. Aber da man seinen Mietvertrag und den Finanzierungsvertrag der Bewerbung beifügen muss, ging ich davon aus, dass dies vielleicht einen Grund haben wird.
ZitatDass Sie damit rechnen mussten, nicht oder nicht auf Dauer in Heimatnâhe stationiert zu sein
Absolut korrekt. Aber ich weiß, das es andere möglichkeiten gibt. Durch zukünftige Kameraden die ca. 150km von hier stationiert sind weiß ich, das in ihrem Btl. zum April Mannschafter gesucht werden. Das wäre doch eine tolle Lösung ;)
ZitatUnd dass Sie keine UKV bekommen, bezweifeln erfahrene Kameraden hier.
Genauer Wortlaut des schreibens:
Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden(r) bzw. Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt.
Dass ist das was dort steht - warum weiß ich allerdings auch nicht :(
Migu sie wissen, dass ich Ihnen und Ihren Argumenten in den meisten Fällen durchaus Recht gebe. Würde ich eine Möglichkeit finden das alles unter einen Hut zu bekommen, würde ich es tun :)
Zitat... Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden(r) bzw. Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt. ...
Und genau aus diesem Grund wird Ihnen hier niemand eine fundierte Auskunft geben können, was den Bearbeiter bewogen hat, die UKV nicht zuzusagen. Da hilft nur anrufen. Kann ja sein, dass er eben übersehen hat, dass Sie Wiedereinsteller sind und eben keine AGA absolvieren müssen.
ZitatKann ja sein, dass er eben übersehen hat, dass Sie Wiedereinsteller sind und eben keine AGA absolvieren müssen
So hab ich das noch nicht gesehen. Werde ihn sobald ich ihn am Telefon habe mal darauf ansprechen :)
So, dann wäre ja mal das Vorgehen bezüglich der UKV geklärt.
Ihre Dienstbekleidung können Sie kostenfrei, Ihre Privatkleidung sehr günstig über die Bundeswehr waschen lassen. Auch dieser Aspekt ist also kein Grund, jedes WE nach Hause zu fahren.
Die Bundeswehr besetzt ihre Dienstposten nach Bedarf, Tauglichkeit und Eignung. Dabei berücksichtigt sie nach Möglichkeit auch Herkunft und Wünsche ihrer Soldaten. Insofern sind Sie zu Ihrem zukünftigen TrTl nach diesen Kriterien gekommen, weil die Passung da am besten war.
Daraus, dass am nächstgelegenen Standort verschiedene DP zu besetzen sind (wie Sie schreiben), kann also nicht der automatische Schluss gezogen werden, dass Sie dorthin passen. Und schon gar nicht, ob der Bedarf in einem anderen TrTl erheblich größer ist und genau durch Sie optimal gedeckt ist. Die Vergleiche, die Sie gedanklich anstellen, sind bei genauem Hinsehen oft welche zwischen Äpfeln und Birnen.
Also, klären Sie die Angelegenheit mit der UKV und sehen dann weiter. Einen Versetzungsantrag können Sie als Soldat immer stellen, oft ist aber ein Ortswechsel für die eigene Entwicklung auch etwas ganz Tolles.
Also ich habe heute mit meinem Einplaner telefoniert.
Die UKV würde mir zustehen das ist korrekt, denn dieser Schrieb von wegen dass meine Verwendungszeit zu kurz wäre, ist Standard, da die meisten die dieses Schreiben erhalten ihre AGA nicht in der Stammeinheit machen. Also war die Vermutung von Klaus absolut richtig.
Jedoch:
Wir konnten uns in diesem Gespräch, das ausnahmsweise mal länger dauerte als Eine Minute, darauf einigen dass einer Umplanung ja nichts im Wege stünde. Überrascht war ich als er meinte: "Das war nur ein Angebot, 800km sind kein Pappenstiel da haben sie recht und ich verstehe ihre Situation" :o Letztendlich haben wir uns darauf geeinigt, mich umzuplanen. Dort sind es statt 8 Jahre dann "nur" 5 (keine 4 da ich kein FWDL23 sondern nur WDL9 war) aber die Entfernung beträgt höchstens 150km, 2 Stunden Zugfahrt und vielleicht springt ja mal sogar ein Kaffee mit Klaus dabei raus :D
Werde also wie es aussieht ab April dann beim PzGrenBtl 401 in Hagenow stationiert sein, was mich total erfreut. Somit hätte ich ja dann meine Wunschverwendung und sicherlich eine tolle Zeit vor mir :) Ich weiß zwar noch nicht genau als was ich dort eingeplant werde aber da lasse ich mich einfach überraschen. Bin froh dass das alles doch noch gut gegangen ist.
Ach du Gagge, noch einer! ::)
Sehen Sie, miteinander reden hilft manchmal wahre Wunder - vor allen Dingen, wenn es mit den Personen ist, die wirklich etwas Konkretes in die Wege leiten können. Und sehen Sie, manchmal ist es durchaus auch gut, Informationen von erfahreneren Leuten (wie u.a. Klaus und mir) bezüglich einer konkreten Angelegenheit (wie der UKV) nicht gleich gedanklich als Unzutreffend beiseite zu legen ... :)
Mal nebenbei: Wenn UKV in dieser Situation nicht gewährt würde, müsste Anspruch auf TG bestehen was die Situation auch wieder anders darstellt. Aber das scheint ja jetzt Geschichte zu sein.
ZitatAch du Gagge, noch einer!
Im tiefsten Inneren freuen sie sich doch drüber Klaus :D
ZitatSehen Sie, miteinander reden hilft manchmal wahre Wunder - vor allen Dingen, wenn es mit den Personen ist, die wirklich etwas Konkretes in die Wege leiten können.
Ja das sehe ich genauso aber bis dato, habe ich den Einplaner einfach nicht für ein ausführlicheres Gespräch zu fassen gekriegt ;)
ZitatUnd sehen Sie, manchmal ist es durchaus auch gut, Informationen von erfahreneren Leuten (wie u.a. Klaus und mir) bezüglich einer konkreten Angelegenheit (wie der UKV) nicht gleich gedanklich als Unzutreffend beiseite zu legen ...
Ich habe lediglich die Sätze aus dem Schreiben zitiert. Das Sie beide letztendlich Recht haben, hat sich ja nun bestätigt und lehrt mich, vielleicht keine zu voreiligen Schlüsse mehr zu ziehen ::)
ZitatWenn UKV in dieser Situation nicht gewährt würde, müsste Anspruch auf TG bestehen was die Situation auch wieder anders darstellt. Aber das scheint ja jetzt Geschichte zu sein.
Was allerdings gut zu Wissen ist wolverine danke. Andere lesen diese Info und sind dadurch wieder etwas klüger, so wie ich jetzt :)