Hallo zusammen,
aufgrund meiner Vorgeschichte:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/frage-zu-widerrufsrecht-und-fwd/habe ich mich nun dazu entschieden Wehrdienst von 23 Monaten zu leisten und während dieser Zeit zu entscheiden, ob ich eine längere Karriere bei der Bundeswehr anstrebe oder nicht.
Meine Frage hierzu ist eigentlich einfach:
Bisher galt ja, für jeden der ROA machen wollte folgendes:
- Entweder SaZ 2
- oder ROA im FWD
Meine Frage: Ist das durch die Umstrukturierung und den erhöhten Sold für FWDL immernoch so möglich?Wenn ja, würde ich finanziell ja deutlich besser wegkommen, wenn ich das im Rahmen des FWDL machen würde oder sehe ich das falsch?
Eigentlich gibt es doch nur Vorteile seine 2 Jahre als ROA zu verbringen statt als ,,normaler'' FWDL.
Man kann sich auf jeden Fall sicher sein, nicht im Büro landen zu müssen wenn man das denn nicht wollen würde usw.
Gemäss der Änderung der Soldatenlaufbahnverordung (SLV) zum 01.07.2011 müssen ROA's im Wehrdienst nun 3 Jahre Dienst als SaZ leisten.
...und weiterhin ist ein Fähnrich NICHT in der Laufbahn der UmP, sondern in der Laufbahnd der Offz.
Ist das sicher, dass ROA zukünftig 3 Jahre Ausbildung machen?
Kann mir jemand schildern wie die neue (3-jährige) Ausbildung der ROA aussehen soll? Inkl. Einsatz vll.?
Ich finde dazu leider nichts im Web und mein WDB Berater wusste bis vor paar Tagen dazu auch nichts....
Dann wird man ja noch in der Ausbildung zum Leutnant ernannt, wenn alles nach Plan verläuft.
Zitat von: Aliki am 21. September 2011, 23:31:55
Ist das sicher, dass ROA zukünftig 3 Jahre Ausbildung machen?
Ja, das ist sicher.
Bisher war eine Ernennung zum L während der ROA i.W. Ausbildung in der aktiven Dienstzeit
nicht vorgesehen. Ob dieses nun geändert wurde, oder ob durch die Neuregelung der Dienstzeit nun auch der DstGrd "Oberfähnrich" durchlaufen werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dass sie als ROA i.W. an einem Auslandseinsatz teilnehmen, halte ich persönlich für recht unwahrscheinlich, da dafür schlicht kein Zeitfenster gegeben ist. Außerdem gilt der Leitsatz "Ausbildung vor Einsatz".
Lieber Snake, ein Blick in die Vorschriften kann Ihre Frage beantworten: Ein OA wird nach 3 Jahren zum Leutnant befördert und durchläuft sämtliche Dienstgrade, die dafür vorgesehen sind. Der ROA SaZ 3 wird also zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zum Leutnant der Reserve befördert.