Ich habe von nem Kameraden erfahren das alle aktuell verpflichteten SaZ einen Bonus erhalten. Laut ihm 100€ für jeden verpflichteten Monat. Klingt für mich etwas merkwürdig.
Ist da was dran?
Hat jemand irgendwelche Infos zum verweisen?
gruß Charlie
125 Euro für jeden Dienstmonat wo man sich verpflichtet :)
Aber muss man 2011 !!!
Also so gesehn die im Oktober noch kommen als Saz und mit mehr als 2 Jahren wenn ich mich nicht täusche haben glück
aber steht auch auf bundeswehr-karriere.de mehr drüber
Also wenn du jetzt im Oktober als Saz 4 kommst
kriegste 6000
Als Saz 8 12000
:)
Wird auf einen Schlag bezahlt
wenn man sein Dienstverhältnis nicht erfüllt (unehrenhafte Entlassung etc ) muss man zurückzahlen
Zitat von: Wiedereinsteller_23 am 25. August 2011, 21:08:24
wenn man sein Dienstverhältnis nicht erfüllt (unehrenhafte Entlassung etc ) muss man zurückzahlen
Eine "unehrenhafte Entlassung" gibt es bei der Bundeswehr nicht; das etc. kann aber stehen bleiben ;).
man sollte dazu sagen, dass nur Mannschafter diese Prämie erhalten ;)
schade, hab mich schon drauf gefreut :/
joa wäre schon gewesen, bei 12 Jahren ;)
Auf jeden Fall... Man machts ja nicht (nur) des Geldes wegen, aber schaden würds nicht ;)
Man kann auch einfach mal die Forensuche benutzen bevor man ein neues Thema eröffnet.
Dazu hätte man aber wissen müssen, dass das (Weiter)Verpflichtungsprämie heisst und nicht "SaZ Bonus". ::) :D
Was man aber noch leichter raus findet wenn man die Karriereseite der Bundeswehr benutzt.
Dann hätte man nicht mal mehr hier gucken müssen. :) :)
Ich weiss das ... und du weisst das ... 8) :D
Und eigentlich auch jeder der Unfallfrei singen und klatschen kann. ;) ;)
So genug gespammt lol.
Ich bin sozusagen unfreiwillig Mannschafter - also SaZ 4. Wollte mich eigentlich vorerst als SaZ 12 bewerben habe aber keine Stelle bekommen. Gibts da jetzt irgendwelche Probleme wenn ich SaZ 4 Mannschafter hab und später mich als SaZ 12 bewerbe?
Oder ist das Ganze extra so clever eingefedelt :P
Nach dem Motto - locken wir sie alle erstmal in den Mannschaftsdienstgrad und schauen uns dann an wen wir als SaZ 12 nehmen bevor alle über KWEA schon SaZ 12 werden und wenns drauf ankommt alles Pappnasen sind ;)
Charlie
1) Über das KWEA wird man maximal FWDL 23, um SaZ zu werden, muss man zu einem ZNWg oder zur OPZ.
2) Die Regelverpflichtungszeit für Mannschaften ist gegenwärtig noch vier Jahre. Auf bestimmten Dienstposten kann man sich auf acht Jahre weiterverpflichten.
3) Insofern ist das, was mit Ihnen geschah, systemkonform und nicht zu beanstanden.
Zitat von: Wiedereinsteller_23 am 25. August 2011, 21:08:24
Also wenn du jetzt im Oktober als Saz 4 kommst
kriegste 6000
Als Saz 8 12000
:)
Wird auf einen Schlag bezahlt
wenn man sein Dienstverhältnis nicht erfüllt (unehrenhafte Entlassung etc ) muss man zurückzahlen
Steht das wirklich fest dass man das auf einen Schlag bekommt? Ich meine monatlich 125 mehr wäre bestimmt nicht son Anreiz wie direkt am ersten Antritt komplett. Jedoch würde ich gerne mal wissen ob das sicher ist? Meine Freundin klopft mir schon auf die Finger weil sie das nicht glauben kann :)
Ich möchte meinen Eltern ein Auto kaufen und will nur sichergehen das ich auch die 6000,- bekommen würde um das Auto jetzt nen Monat früher schon anzuschaffen.
gruß Charlie
das würde mich auch interessieren, ich habe auch eine pkw anschaffung geplant!
gilt das auch für Wiedereinsteller die jetzt zum vierten Oktober ihren SaZ antreten?
ZitatVerpflichtungsprämie
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet, und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiter verpflichten, erhalten für jeden Monat der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit eine Prämie in Höhe von 125 Euro (steuerpflichtig). Zudem erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die sich zu einem Dienst von mindestens zwei Jahren im Soldatenverhältnis auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften verpflichten und im Jahr 2011 erstmals ernannt werden, für jeden Monat der festgesetzten Dienstzeit eine steuerpflichtige Prämie in Höhe von 125 Euro.
Quelle: http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYcxEoAgDATf4gdIb-cv1O5wUDKEyATQ70vlbLG7tNNA8fCFxrdCaKXt4Nm_LrMkmHGw4Dha-Ceil1aP2AV-SHqtLkN1NM4WlEpapg_iNfE8/
Den Absatz hab ich gelesen aber der sagt irgendwie nichts darüber aus ob es jetzt monatlich +125,- mit dem Sold sind oder einmalig alle Dienstmonate schon prämiert werden.
Außerdem das Wort Prämie heisst für mich Einmalzahlung.
Wenn es monatlich +125,- mit dem Sold wären - würde man es doch VerpflichtungsZUSCHLAG und nicht PRÄMIE nennen?
gruß Charlie
Google hilft da weiter und entblößt den gesamten Gestzestext:
Zitat§ 85a BBesG
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.
(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn
1. das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2. der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.
Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist.
§ 8i Weiterverpflichtungsprämie
(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.
(3) Die Prämie steht Soldaten nicht zu, die nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 oder Absatz 4 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wehrpflichtgesetzes oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Wird vor Zahlung der Prämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Wehrdienstes aus einem der in Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Wird der Soldat auf Grund des Verfahrens aus der Bundeswehr entlassen oder ausgeschlossen, erlischt sein Anspruch auf die Prämie.
(4) Die Prämie ist zurückzuzahlen, wenn der Wehrdienst vor Ablauf der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit aus einem der in Absatz 3 Satz 1 genannten Gründe endet. Dabei ist dem Soldaten der Teil der Prämie zu belassen, der auf jeden angefangenen Kalendermonat tatsächlich geleisteter zusätzlicher Dienstzeit entfällt.
Hehe ihr seid mir Welche.
Wie gesagt ihr fleißigen Kopierer - den Text habe ich ebenfalls schon gelesen nur finde keinen konkreten Hinweis auf meine Frage
ich finde schon:
Zitat(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.
Ja nun das klingt für mich wie monatlich mit dem Sold - nur wieso nennt man es dann Prämie - ja gut ist jedem selbst überlassen wir er das Kind tauft.
Jedoch höre ich ebenfalls von anderen Ecken - wie sogar in diesem Thread oben - das jemand meinte es wird auf einen Schlag bezahlt.
Was ist deine Meinung denn nun Rolf
ZitatDie Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.
Der Passus "in einer Summe" bedeutet für mich, dass es als Einmalzahlung gezahlt wird. Passt dann auch zu den Erläuterungen im Gesetzestext, wann das Geld zurückzuzahlen ist und welchen Anteil davon man behalten darf.
ja, es bedeutet in +++einer+++ Summe.
Also, mit diesen Gesetzestexten und dem Bürogratendeutsch tu ich mich immer bissl schwer!
Wie ist das nun mit Wiedereinstellern? Der Satz im ersten Absatz: "Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011." iritiert mich ein wenig! Ich war ja schonmal von okt. 2006 bis märz 2008 FWDL! Und jetzt werd ich ja zum Okt. 2011 zum SaZ "ernannt"?